Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Der Filesharer hat an den Rechteinhaber zu zahlen, weil dieser seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen will?veröffentlicht am 12. Juli 2012
AG München, Urteil vom 24.04.2012, Az. 158 C 6359/12
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG München hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils eine nicht von uns vertretene Inhaberin eines Internetanschlusses (wohl wegen illegalem Filesharings) zu Folgendem verurteilt: „1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Zahlungsverbindlichkeit in Höhe von 1.005,40 EUR aus der Rechnung der Kanzlei … vom 30.09.2011 freizustellen. Die Klägerin wird ermächtigt, die angeordnete Freistellung auf Kosten der Beklagten in der Weise vorzunehmen, dass sie die Verbindlichkeit selbst erfüllt. Die Beklagte wird verpflichtet, den Betrag von 1.005,40 EUR an die Klägerin vorauszuzahlen.“ Was wir davon halten? (mehr …)
- LG Düsseldorf: Keine Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Abmahnungveröffentlicht am 15. Juni 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2012, Az. 4b O 296/06
§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 93 ZPODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens trotz Anerkenntnis der Ansprüche ausnahmsweise nicht der Antragsgegnerin aufzuerlegen sind, wenn das Anerkenntnis sofort erklärt wurde und keine Abmahnung vorausging. Die Verfügungsbeklagte habe keine Veranlassung zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gegeben; die Klägerin konnte keinen Sonderfall glaubhaft machen, in dem eine vorherige Abmahnung entbehrlich, weil offensichtlich aussichtslos, gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Nach der Rücknahme eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Erledigung ist über die Kosten nach dem Sach- und Streitstand zu entscheidenveröffentlicht am 12. Juni 2012
LG Freiburg, Beschluss vom 07.05.2012, Az. 12 O 39/12
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO
Das LG Freiburg hat entschieden, dass auf die Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung § 269 Abs. 3 ZPO Anwendung findet, auch wenn das erledigende Ereignis erst nach dem Eingang des Antrags bei Gericht stattfand oder dies nicht mehr vollständig aufklärbar ist. Die Kosten seien nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zu bestimmen. Vorliegend war nur einem Teil des Antrages stattgegeben worden, über den weiteren sollte in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden. Nach Abgabe einer vollumfassenden Unterlassungserklärung durch den Antragsgegner seien die Kosten gegeneinander aufzuheben gewesen, da das Gericht die nach seiner Auffassung begründeten und unbegründeten Ansprüche für gleichgewichtig halte. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Gebühren eines Patentanwalts in Patentsachen sind immer erstattungsfähig – auch Terminsgebühr!veröffentlicht am 27. April 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2011, Az. I-2 W 34/11
§ 143 Abs. 3 PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Gebühren eines Patentanwaltes in Patentstreitsachen immer erstattungsfähig sind, sofern der Patentanwalt irgendeine streitbezogene, d. h. die Rechtsverfolgung oder -verteidigung fördernde oder zumindest zu fördern geeignete Tätigkeit ausgeübt hat. Das Gericht führte dazu aus: Auf eine sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts komme es auf Grund der gesetzlichen Regelung nicht an. Es sei lediglich entscheidend, ob der erstattungsberechtigten Partei durch die Mitwirkung des Patentanwalts eine Gebührenschuld entstanden sei. Ob der Patentanwalt im Rahmen seiner Mitwirkung tatsächlich auch technische oder patentrechtliche Fragen zu behandeln hatte, sei ohne Belang. Dies gelte ebenso für die Erstattung einer Terminsgebühr. Dafür reiche es aus, dass der Patentanwalt in der mündlichen Verhandlung anwesend sei und den Fortgang des Verfahrens eingriffsbereit verfolge. Nicht erforderlich sei, dass der Patentanwalt in der mündlichen Verhandlung eine selbständige Mitwirkungshandlung erbringe. Die Frage der Notwendigkeit der Teilnahme am Termin stelle sich lediglich bei der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten, welche zu verneinen sei, wenn bereits vorher verlässlich feststehe, dass in dem Termin überhaupt keine Erörterung der Streitsache stattfinde, zu der der Patentanwalt etwas beitragen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: In bestimmten Fällen darf der Rechtsanwalt einen Kollegen mit der Abmahnung beauftragen und dessen Honorar auch erstattet verlangenveröffentlicht am 20. April 2012
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 27 S 11/11
§ 249 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht ausnahmslos sich selbst zu vertreten hat bzw. bei Mandatierung eines Kollegen in bestimmten Fällen auch einen Kostenerstattungsanspruch haben kann. Im vorliegenden Fall ging es um presserechtliche Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüche, welche die Kammer für kompliziert genug hielt, einem Rechtsanwalt die kollegiale Hilfe eines Spezialisten zuzusprechen und entsprechende Kostenerstattungsansprüche gewährte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Streitwert für erst- und zweitinstanzliches Klageverfahren entspricht „nicht zwangsweise“ dem Streitwert für die Revision (Nichtzulassungsbeschwerde) / Abmahnkosten erhöhen nicht den Streitwertveröffentlicht am 10. April 2012
BGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZR 142/11
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 3 ZPODer BGH hat sich in dieser Entscheidung zur Bemessung des Streitwerts in wettbewerbsrechtlichen Verfahren und zur Frage geäußert, ob mit den Streitwerten in den vorinstanzlichen Gerichtsverfahren zugleich der Streitwert für die Nichtzulassungsbeschwerde festgelegt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Bei Werbung für Ferienwohnung müssen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden / 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. April 2012
LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07
§ 2 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngVDas LG München hat entschieden, dass bei einer Werbung für Ferienwohnungen Strom- und Endreinigungskosten mit angegeben werden müssen und ein 20%-iger Aufschlag auf den Mietpreis für „Oster-, Pfingst- und Weihnachtsferien“ zu ungenau und damit wettbewerbswidrig ist. Die Beklagten hatten sich damit verteidigt, dass kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliege, weil keine Verpflichtung bestehe, aus den Preisbestandteilen, die bereits bei Vertragsschluss feststünden, einen gemeinsamen Endpreis zu bilden, wenn sich ein umfassender Endpreis wegen der Zeit- und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht bilden lasse. Im Einzelnen hatten sie ausgeführt, dass die Kosten der Endreinigung nicht eingerechnet werden könnten, weil es sich um einen einmaligen Betrag handele, der unabhängig von der Mietdauer zu zahlen sei, der Stromverbrauch nicht eingerechnet werden könne, da dieser vom Mieter abhängig sei und die Tax nicht einzurechnen sei, da es sich um eine staatliche Abgabe handele, die variiere. Wann Ferien (= Schulferien) seien, sei dem Mieter bekannt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Auch für 0185-Servicenummern müssen die anfallenden Kosten aus dem Fest- und Mobilnetz konkret angegeben werdenveröffentlicht am 9. April 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 12 O 607/11 – nicht rechtskräftig
§ 66a TKGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass auch für unter der Vorwahl (0)185 kostenpflichtig zu erreichende Service-Dienste die Kosten anzugeben sind, die für Anrufe aus dem Festnetz und aus den Mobilfunknetzen zu zahlen sind. Ein Telekommunikationsunternehmen hatte für seinen Kundendienst eine 0185-Telefonnummer angegeben und darunter den Hinweis gesetzt: „0-19 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende Mobilfunktarife“ bzw. „Servicemenü kostenfrei, danach 0 oder 19 ct/min. nach Tarifansage aus dem Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise“. Bei diesem Hinweis wurde beanstandet, dass diese Preisangabe für Anrufe aus dem Festnetz lediglich eine Preisspanne ausweise und es für Anrufe aus den Mobilfunknetzen an einer Angabe des Höchstpreises fehle.
- LG Rostock: Preiswerbung für Ferienwohnung/Ferienhaus muss Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 5. April 2012
LG Rostock, Urteil vom 24.02.2012, Az. 6 HKO 172/11 – nicht rechtskräftig
§ 1 PAngV, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass eine Werbung für Ferienimmobilien mit Preisen, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen, insbesondere für die obligatorische Endreinigung, umfasst, wettbewerbswidrig ist (vgl. hierzu auch hierzu BGH, Urteil vom 06.06.1991, Az. I ZR 291/89 (hier); LG Aachen, Urteil vom 02.04.2002, Az. 41 O 141/01 und LG München I, Urteil vom 20.11.2007, Az. 33 O 7816/07, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Kosten für Patentanwalt bei Klage auf Kostenerstattung wegen markenrechtlicher Abmahnung sind immer erstattungsfähigveröffentlicht am 5. April 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.02.2012, Az. 6 W 25/12
§ 140 Abs. 1 MarkenG, § 140 Abs. 3 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Klageverfahren auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Markenverletzung die Kosten für einen hinzugezogenen Patentanwalt immer erstattungsfähig sind. Es handele sich um eine Kennzeichenstreitsache gemäß § 140 MarkenG. Eine weitere Prüfung, ob die Hinzuziehung eines Patentanwalts erforderlich gewesen sei, finde nicht statt. Eine solche sei lediglich bei der Frage erforderlich, ob die vorgerichtlichen Abmahnkosten des Patentanwalts erstattungsfähig seien (Urteil des BGH). Im Klageverfahren – auch wenn es dabei um dieselben Abmahnkosten ginge – sei § 140 Abs. 3 MarkenG jedoch zwingend anzuwenden, auch trotz möglicher Wertungswidersprüche. Zum Volltext der Entscheidung: