Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Nutzer der Filesharing-Software „RetroShare“ haften für bestimmte Urheberrechtsverletzungen Dritterveröffentlicht am 22. November 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Nutzer der Software „RetroShare“ im Rahmen der Störerhaftung auch für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerks ermögliche, seinen Anschluss zur Weiterleitung des streitgegenständlichen Titels zu benutzen. Damit leiste der Nutzer für die angegriffene Verletzung einen adäquat-kausalen Tatbeitrag. Mit Hilfe des Programms „Retro Share“ kann ein Dateienaustausch nicht nur zwischen zwei direkt miteinander verbundenen „Freunden“ durchgeführt werden, sondern auch in anonymisierter Weise mit weiteren Teilnehmern, die ihrerseits mit nur einem der direkt miteinander verbundenen Nutzer verbunden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Bleibt die Abmahnung in der Firewall hängen, geht dies zu Lasten des Abgemahnten / Die Abmahnung als „Wohltat“veröffentlicht am 22. November 2012
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09
§ 130 BGB, § 93 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass eine per E-Mail abgesandte Abmahnung nicht erst dann ankommt, wenn sie in der Mailbox des Adressaten gespeichert wird, sondern auch dann, wenn sie von einem Sicherungssystem des Empfängers („Firewall“) aufgehalten und an anderer Stelle als der Mailbox zwischengespeichert wird. Auch in einem solchen Fall könne mit der Kenntnisnahme innerhalb ein oder zweier Arbeitstage üblicherweise gerechnet werden. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich um eine E-Mail „üblichen Umfangs“ handele, die bei einem anderen Empfänger als „Kontrollmail“ problemlos ankomme. Denn der Zugang der Kontrollmail und der Umstand, dass die Email nicht „zurückkomme“ begründeten eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die E-Mail auch an anderer Adresse angekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitgliederveröffentlicht am 19. November 2012
LG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPODas LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen „Morpheus“-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Nachrichtenagentur „dapd“ verletzt mit ihrer Firma nicht die Markenrechte der Nachrichtenagentur „dpa“ / Keine Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 3. September 2012
LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 406 HK O 73/12
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die dapd nachrichtenagentur GmbH mangels Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „dpa“ weiterhin die Abkürzung „dapd“ führen darf. Zu der Pressemitteilung: (mehr …)
- LG Hamburg: Haft- und Geldstrafen für Betreiber von Abo-Falle und deren Rechtsanwaltveröffentlicht am 24. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 608 KLs 8/11
§ 263 Abs. 3 S.2 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 263 Abs. 3 S.,1 StGB
§ 106 Abs. 1 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG, § 143 Abs. 2 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 Nr. 5 MarkenGDas LG Hamburg hat mit diesem Urteil die Betreiber einer Abo-Falle und deren Rechtsanwalt zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Adressat einer unberechtigten, „schlecht recherchierten“ wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat gegen den Abmahner Anspruch auf Schadensersatzveröffentlicht am 8. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der bei einer Abmahnung „schlecht recherchiert, mehr oder weniger ins Blaue hinein abmahnt, … für die Folgen seines Verhaltens einzustehen“ hat, indem er dem zu Unrecht Abgemahnten auf Grund eines unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schadensersatzpflichtig ist. Im vorliegenden Fall ging es um die Anwaltskosten des Abgemahnten. Die Kammer ließ sich ersichtlich von der Überzeugung leiten, dass „der Beklagte seinerzeit massenhaft abmahnte und sich dabei von sachfremden Erwägungen leiten ließ und hierbei … auch billigend in Kauf [nahm], dass er mangels Wettbewerbsverstoßes unberechtigte Abmahnungen aussprechen ließ„. Bei einer solchen Verhaltensweise könne die grundsätzlich geltende verfahrensrechtliche Privilegierung bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht in Anspruch genommen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Anschlussinhabers gegenüber im Haushalt lebenden volljährigen Kindern im Rahmen der Störerhaftung bei Filesharingveröffentlicht am 31. Juli 2012
LG Hamburg, Verfügung vom 21.06.2012, Az. 308 O 495/11
§ 97 UrhG
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sein volljähriges, im Haushalt lebendes Kind nicht fortlaufend daraufhin zu überwachen hat, dass dieses keine Urheberrechtsverletzung in Form illegalen Filesharings begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - LG Hamburg: Stadt Hamburg betreibt mit Beteiligung an Gesellschaft für Konzertveranstaltungen kein „Preisdumping“ zu Lasten privater Anbieterveröffentlicht am 2. Januar 2012
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2011, Az. 315 O 80/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Stadt Hamburg durch ihre Beteiligung an der HamburgMusik gGmbH kein unerlaubtes Preisdumping betreibt, wenn einzelne Veranstaltungen, wie hier die „Nordic Concerts“, nicht kostendeckend veranstaltet würden. Zum Volltext der Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 22.12.2011: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Rechtswahlklausel „Es gilt deutsches Recht, auch wenn im Ausland bestellt wird.“ in AGB ist auch gegenüber Verbrauchern wirksam / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 21. Oktober 2011
LG Hamburg, Urteil vom 06.01.2011, Az. 327 O 779/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 6 ROM-I-VODas LG Hamburg hat entschieden, dass die Rechtswahlklausel (wie man sie in vielen AGB findet) „Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.“ nicht (wettbewerbs-)rechtswidrig ist. Die Antragstellerin vertrat die Rechtsauffassung, dass derjenige, der aus dem Ausland bestelle, über diese Klausel so gestellt würde, wie ein im Inland ansässiger Verbraucher. Dann würden aber möglicherweise dem ausländischen Verbraucher die nach seinem Heimatrecht zwingend zustehenden Verbraucherrechte entzogen, was einen Verstoß gegen Art. 6 ROM-I-VO bedeuten würde. (mehr …)
- LG Hamburg: Wünscht Mieter vom Vermieter zukünftige Korrespondenz ausschließlich über seinen Anwalt zu führen, verletzt die Umgehung des Anwalts das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mietersveröffentlicht am 6. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 09.12.2010, Az. 307 S 119/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Vermieter sich nicht über das ausdrückliche Verbot seines Ex-Mieters hinwegsetzen darf, mit ihm – dem Ex-Mieter – direkt zu korrespondieren. Zwar sei es grundsätzlich nicht bedenklich, wenn ein Vermieter mit der Mieterin direkten brieflichen oder telefonischen Kontakt aufnimmt, und zwar auch dann, wenn der Mieter einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Das ändere sich aber dann, wenn – wie vorliegend – der Mieter den Vermieter ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass er seine mietrechtliche Korrespondenz ausschließlich über den eingeschalteten Rechtsanwalt führen wolle. Werde ein direkter brieflicher bzw. telefonischer Kontakt trotz einer solchen Willensäußerung des Mieters fortgesetzt, bedeute dies eine Missachtung des Selbstbestimmungsrechts des Mieters und damit die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Übrigen sei in einem derartigen Verhalten auch ein Verstoß gegen die nachvertraglich nachwirkende mietvertragliche Nebenpflicht zur wechselseitigen Rücksichtnahme zu sehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)