IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 26.01.2007, Az. 324 O 772/06
    § 93 ZPO, §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass die mit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen überzogene Partei sich grundsätzlich gegen die damit entstehende Kostenlast wehren kann, wenn sie zuvor nicht wirksam abgemahnt worden ist. Allerdings gebe es hierzu zwei Ausnahmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. August 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2011, Az. 324 O 134/11 – nicht rechtskräftig
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein aus dem Fernsehformat „Germany’s next Topmodel“ als „Hair & Makeup Artist“ bekannter Stylist keinen Unterlassungsanspruch gegen ein Mobilfunkunternehmen besitzt, wenn dieses eine Kunstfigur („Andy“) zur Bewerbung ihres Mobilfunkangebotes verwendet, welche hinsichtlich Frisur und Dreitagebart Ähnlichkeiten mit dem klagenden Stylist hat. Zitat aus der Pressemitteilung des LG Hamburg vom 11.08.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2011, Az.  325 O 196/10
    § 91 Abs. 2 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vertretung durch einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit ausnahmsweise erstattungsfähig ist. Zwar seien nach § 91 Abs. 2 ZPO Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit zu erstatten, als die Zuziehung notwendig gewesen ist. Denn es sei so, dass einer Partei, die an ihrem Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, regelmäßig zuzumuten ist, einen ortsansässigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dabei rechtfertige allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut habe, noch nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.4.2008, Az. XI ZB 20/07; Beschluss vom 20.05.2008, Az. VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283). (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 14.09.2006, Az. 327 O 441/06
    §§ 306 Abs. 2; 308 Nr. 5 BGB; §§ 3; 4 Nr. 2, Nr. 8 UWG a.F.

    Das LG Hamburg hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass eine salvatorische Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur unwirksam sein, sondern auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Allerdings komme es auf die Formulierung an, wie die Entscheidung im Volltext erkennen lässt (vgl. auch OLG Hamburg): (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Mai 2011

    LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 308 O 458/10 – nicht rechtskräftig
    § 97 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass sog. Sharehost-Anbieter (wie etwa Rapidshare) verpflichtet sind, nicht nur die eigenen Server, sondern auch „gängige Linksammlungen im Internet“ zu überprüfen, ob dort „Hinweise auf urheberrechtswidrig im Programm des Sharehosts abgespeicherte Dateien existieren.“ Die Störerhaftung von Sharehostern in Deutschland ist das Produkt zweier zerstrittener Eltern: Während in Köln/Düsseldorf die Störerhaftung von Sharehostern abgelehnt wird, findet sie in Hamburg größte Zustimmung (vgl. Rechtsprechungsübersicht und hier). Die Düsseldorfer Rechtsprechung hat übrigens dazu geführt, dass Deutschland auf der Piracy Watch List auftauchte (hier). Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im vorliegenden Verfahren hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) beantragt. Die Kammer war der Ansicht, dass der Sharehoster nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung dafür mitverantwortlich sei, dass die fraglichen Titel über seinen Dienst illegal veröffentlicht worden seien, weil er seiner Prüfpflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Zitat aus der Pressemitteilung des Landgerichts: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. April 2011

    LG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2011; Az. 312 O 142/11 – nicht rechtskräftig
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Hamburg hat nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg der Bauer Vertriebs KG untersagt, Verbrauchern unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird. Die Karte des Unternehmens erhielt die Mitteilung „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel. XXX„. Hinzukam, dass die Benachrichtigung von ihrer Aufmachung den Karten ähnelte, die von Zustellungsunternehmen verwendet zu werden pflegen.

  • veröffentlicht am 26. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az. 310 O 367/10
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Upload eines Pornofilms im Jahre 2009 dem Filmproduzenten einen Schadensersatz von 1.000,00 EUR eröffnen kann. Ferner wurden dem Filmproduzenten 703,80 EUR an außergerichtlichen Anwaltskosten (Abmahnkosten) zugesprochen. Was wir davon halten? Manchmal ist es durchaus ratsam, nicht an der falschen Stelle zu sparen und sich einen Rechtsanwalt zu suchen, anstatt sich selbst zu vertreten. Im vorliegenden Fall kam es allerdings zu einer mündlichen Verhandlung, an der ohnehin ohne rechtsanwaltliche Vertretung (§ 78 ZPO) kein Start zu machen ist. Hinzuweisen bleibt auf die Entscheidung zum Filesharing von Musiktiteln (LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09). Das vorliegende Urteil ist damit keineswegs ein Wegweiser für das Filesharing-Recht insgesamt. Es kommt vielmehr stets auf den Einzelfall an.

  • veröffentlicht am 1. März 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 28.01.2011, Az. 325 O 196/10
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs.1 S.2 BGB analog

    Das LG Hamburg hat bestätigt, dass nicht jede öffentliche Berichterstattung über eine Person einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bilde ein ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht. Es vermittle seinem Inhaber gerade nicht den Anspruch, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich dargestellt sehen wolle (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08, NJW 2010 1587; Beschluss vom 08.06.2010, Az. 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47). Vielmehr sei eine öffentliche Berichterstattung zulässig, sofern das Schutzinteresse der Person, über die berichtet werde, das Interesse des Berichtenden an der Veröffentlichung nicht überwiege. Die Rechtsprechung habe dabei Fallgruppen ausgearbeitet, in denen von einem Überwiegen des Schutzinteresses auszugehen sei. Die Berichterstattung des Beklagten falle jedoch nicht unter eine der Fallgruppen, da sie wahrheitsgemäß sei (a), keine Schmähkritik darstelle (b), nicht die Privatsphäre des Klägers betreffe (c) und keine Prangerwirkung entfalte (d). Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber einer Internetseite geschrieben: „Sechzehnfache (bzw. Siebzehnfache) erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B…-Site„. Einer der angegebenen zitierten Medienanwälte hatte dies als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Diese Meinung teilte die Hamburger Kammer nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2011

    Nicht nur Nintendo (hier, hier und hier), sondern auch Sony erhebt nicht unerhebliche Einwände gegen die Aushebelung von Schutzmechanismen ihrer Spielekonsolen (hier: Playstation 3). Nachdem diverse Hacker berichtet hatten, wie der Schutzmechanismus der Playstation 3 umgangen werden könne, setzte der Krieg der Welten ein, allerdings nicht nur in den USA (Sony Computer Entertainment LLC vs. Hotz et al / No. 11-CV-00167-SI, 2011 WL 347137 (N.D. Cal., S.F. Div. January 27, 2011)), sondern, wie Golem berichtete, zuletzt auch in Deutschland, über das schon Heine dachte „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“. Die Firma Sony Computer Entertainment Europe Ltd. soll dem Vernehmen nach eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei beauftragt haben, gegen „Graf Chokolo“ (sic!) vorzugehen (LG Hamburg, Beschluss, Az. 310 O 24/11, Streitwert: 1.000.000,00 EUR). Im Internet kursiert ein Schreiben vorgenannter Kanzlei, dessen Echtheit allerdings noch nicht bestätigt werden konnte. Verlinkende Websites wurden zur Entfernung der Links aufgefordert. Der selbsternannte Graf soll im Übrigen Besuch von der örtlichen Polizei erhalten haben, welche sich einmal in seinen privaten Räumlichkeiten umsah und bei der Gelegenheit brauchbares Computer-Equipment konfiszierte. Beachtung sollte diese Entwicklung auch bei Nutzern finden: Wird nämlich vom japanischen Unterhaltungsriesen erkannt, dass ein Nutzer im Communitynetzwerk gehackte Original- oder unlizensierte Fremd-Software einsetzt, wird seit kurzem dessen Zugang zur Community gesperrt. Was wir davon halten? Die Frage ist doch eher, was der Eigner der Playstation 3 davon halten sollte. Die Finger? Lediglich berichtende Foren sollten sich eine demnächst im Volltext erscheinende Entscheidung des BGH zu Gemüte führen, welche das sog. Link-Verbot gegen den Heise-Verlag aufhob.

  • veröffentlicht am 24. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2011, Az. 324 O 46/11
    § 32 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei einem presserechtlich motivierten Unterlassungsanspruch, gerichtet auf einen Artikel in einer regional erscheinenden Zeitung (hier: Schleswig-Holstein), der Gerichtsstand an dem Ort gegeben sei, an dem das Presseprodukt bestimmungsgemäß verteilt werde. Dass zufälligerweise die Zeitung auch überregional gelesen werde (hier: Hamburg), und zwar im konkreten Fall von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen reiche nicht aus. Verweisung oder Abgabe an das örtlich zuständige Landgericht hatte der Antragsteller (trotz gerichtlichen Hinweises?) nicht beantragt. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 10.000,00 EUR festgelegt. Auf die Entscheidung hingewiesen hatte openjur.de.

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