IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    BPatG, Beschluss vom 14.04.2009, Az. 25 W (pat) 8/06
    § 33 Abs. 1 RVG

    Das Bundespatentgericht hat die Rechtsprechung des BGH bezüglich des Streitswertes in Markenlöschungsverfahren erneut bestätigt. Dabei wird allerdings differenziert zwischen benutzten und unbenutzten Marken. Bei benutzten Marken beträgt der Streitwert in der Regel 50.000,00 EUR, bei unbenutzten 25.000,00 EUR. Das Gericht stellt klar, dass dies nur Anhaltspunkte seien und der Beweis angetreten werden könne, dass z.B. ein höherer Streitwert vorliege. Dies hinge im Einzelfall vom Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens sowie dem Grad der Benutzung ab. Zu beachten ist, dass diese Werte lediglich für Löschungsverfahren herangezogen werden können. In anderen markenrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils eine noch genauere Sicht des Einzelfalls nötig, um einen zutreffenden Gegenstandswert zu ermitteln (vgl. Link: OLG Nürnberg).

  • veröffentlicht am 10. Juni 2009

    LG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 28.10.2008, Az. 1 O 213/08
    §§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 MarkenG

    Das LG Koblenz hatte über eine Klage der Lizenznehmer an der Marke „Ed Hardy“ zu entscheiden und tendierte in diesem Hinweisbeschluss eher zur Abweisung der Klage. Dabei vertrat die Kammer u.a. die Rechtsauffassung, dass die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür sei, dass die streitgegenständliche Textilie nicht ursprünglich von der Markeninhaberin oder mit deren Zustimmung erstmals innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sei. Darlegungspflichtig sei insoweit vielmehr der Kläger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Angelegenheit befindet sich derzeit zur Berufung bei dem Oberlandesgericht Koblenz. (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juni 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008, Az. 2a O 358/07
    §§ 19 Abs. 1, 2, 125 b Nr. 2 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 a, 13, 22 Abs. 3 GMV

    Das LG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass eine Klage der Firma K & K-Logisics wegen Verletzung von Markenrechten an der Marke „Ed Hardy“ gut begründet sein muss. Im vorliegenden Fall wurde sie abgewiesen. Insbesondere wurde im vorliegenden Fall beanstandet, dass die Klägerin nicht hinreichend konkret vorgetragen habe, dass die T-Shirts ursprünglich von ihr oder den Firmen Nervous Tattoo Inc. bzw. Hardy Life LLC oder mit deren Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftraums in Verkehr gebracht worden seien. Die Vorlage des Fälschungsgutachtens würde die Anforderungen an einen hinreichend konkreten Vortrag nicht erfüllen. So fehle jeder Vortrag der Klägerin zu einzelnen Fälschungsmerkmalen. Auch habe sie weder die Produktionsverträge mit dem portugiesischen Produzenten vorgelegt noch dargetan, in welchem Zeitraum welche Originalartikel mit welchen einzelnen Designs, Ausführungen und Motiven in Portugal produziert und in Verkehr gebracht worden seien. Darüber hinaus habe sie auch keine anderen Anhaltspunkte, wie Verkaufs- oder Einkaufspreise vorgetragen, die einen Rückschluss darauf zuließen, ob Originale oder Fälschungen vorgelegen hätten.

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  • veröffentlicht am 8. Juni 2009

    LG München I, Urteil vom 28.11.2007, Az. 1 HK O 22408/06
    §§ 5 Abs. 1, 2, 14 MarkenG

    Das LG München I hat bestätigt, dass die Verwendung von Werbebannern auf einer Website nicht notwendigerweise dafür spricht, dass die fragliche Website gewerblich geführt wird. Gestritten hatten der Inhaber der Marke „studi“ und der Inhaber der Domain „www.studi.de“. Letzterer verteidigte sich damit, die Domain allein zu privaten Zwecken geführt zu haben, so dass markenrechtliche Ansprüche ausschieden. Dies bestätigte das LG München I in einer intensiven Befassung mit einschlägigen Vorentscheidungen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer kanadische Hersteller Psion Teklogix gibt sämtliche Ansprüche an dem von ihm als Marke registrierten Begriff „Netbook“, die in der Vergangenheit Wellen geschlagen hatten (Link: Psion), auf (JavaScript-Link: heise). Psion hatte Webseitenbetrieber abmahnen lassen, die den Begriff „Netbook“ verwendeten, was insbesondere deswegen prekär war, weil sich dieser Begriff am Markt als Gattungsbezeichnung für besonders kleine Notebooks mit Zugang zum Internet etabliert hatte. Intel und Dell waren Anfang 2009 in den USA gegen Psion vorgegangen und hatten Anträge auf Löschung der Marke gestellt, worauf Psion gegen Intel wegen missbräuchlicher Markennutzung geklagt hatte.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2009, Az. 6 W 67/09
    § 140 Abs. 1 MarkenG, § 13 RVG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass in einem gerichtlichen Verfahren die Kosten des Patentanwalts gemäß § 140 Abs. 1 MarkenG auch dann zu erstatten sind, wenn der Rechtsverstoß „auf der Hand liegt“. Die Geltendmachung solcher Kosten erfolge keineswegs rechtsmissbräuchlich. Denn auch in einem Rechtsstreit über Art und Umfang der Auskunftspflichten könnten sich erhebliche markenrechtliche Probleme stellen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe zudem nur für den Fall einer Kennzeichenverletzung. Diese sei jedoch nicht abschließend geklärt, zumal die in dem Verfahren abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben worden sei. Das LG Berlin hatte im Ergebnis noch anders geurteilt und eine Schadensminderungspflicht angenommen (Link: LG Berlin).

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  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenG

    Das LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 10.09.2008, Az. 5 U 114/07
    §§ 5, 15 MarkenG, §§ 4 Nr. 9 b, Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Rechtsstreit zwischen der Financial Times Deutschland und dem Handelsblatt um den markenrechtlich geschützten Begriff „AGENDA“ zu der Frage ausgeführt, wann neben dem Markenrechtsschutz noch ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bestehen kann. Gestritten wurde um die angebliche Verwechselungs- bzw. Irreführungsgefahr. Im vorliegenden Fall gelangte der Senat zu der Auffassung, dass Ansprüche aus ergänzendem wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 b UWG nicht bestünden. Derartige Ansprüche seien in diesem Fall auf Grund der Spezialität des Markenrechts ausgeschlossen.
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  • veröffentlicht am 19. April 2009

    Der Versuch, die Wort-/Bildmarke „Currywurst & Schampus“ für einen Berliner Gastronomiebetrieb zu nutzen, ist gescheitert. Die im Februar 2009 u.a. für Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen unter der Registernummer 302008009841.4 angemeldete Marke wurde am 22.09.2009 gelöscht wie das Markenmagazin des Kollegen Breuer berichtet (JavaScript-Link: Markenmagazin). Der Löschung vorausgegangen sei eine Abmahnung der Vereinigung der Champagnerhersteller CIVC mit der Begründung, der Begriff „Champagner“ (vin de Champagne) sei als geographische Herkunftsangabe für einen Schaumwein reserviert, der in der Weinbauregion Champagne in Frankreich nach streng festgelegten Regeln angebaut und gekeltert werde (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.05.2005, Az. I ZR 262/02 – Champagner Bratbirne; BGH, Urteil vom 17.01.2002, Az. I ZR 290/99 – „Champagner bekommen, Sekt bezahlen“). Der Schutz ergibt sich aus dem deutsch-französischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen vom 08.03.1960. Demnach haben  Schaumweine anderer Provinienz andere Bezeichnungen zu führen, deutscher Schaumwein etwa die Bezeichnung „Sekt“ und bestimmter spanischer Schaumwein aus Katalonien die Bezeichnung „Cava“.

  • veröffentlicht am 2. April 2009

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2009, Az. 2 U 193/08
    § 14 Abs. 2 MarkenG

    Das OLG Braunschweig hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass es seine bisherige Rechtsprechung zur markenrechtlichen Relevanz der standardmäßigen Google AdWords-Einstellung „weitgehend passende Keywords“ angesichts der jüngsten BGH-Rechtsprechung („pcb“) aufgibt. Es werde darauf hingewiesen, so der Senat in einem Bandwurmsatz, dass das Berufungsgericht beabsichtige, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 S.1 ZPO zurückzuweisen, weil nach der derzeitigen Bewertung des Senats unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07) die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte, da nach der höchstrichterlichen Klärung die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung mehr habe und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil mit der Möglichkeit der Revision nicht erfordere. In dem vorliegenden Fall stehe der Klägerin der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß § 14 MarkenG nicht zu. Der Beklagte habe substantiiert dargelegt, dass er lediglich den generischen Begriff „…“ gebucht habe, worin für sich keine Markenverletzung liege. (mehr …)

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