IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Juni 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 139/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, §§ 19a, 97 UrhG, § 7 TMG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber erst nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte in seinem Forum auf Unterlassung haftet. Vorliegend war ein Foto von einem Forumsmitglied rechtswidrig eingestellt worden. Der Umstand, dass die Beklagte als Betreiberin des Internetforums über die teilweise kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Fotos profitiere, begründe noch kein zu Eigen machen der Fotos durch die Beklagte und damit verbunden das Anbieten eigener Informationen i. S. d. § 7 Abs. 1 TMG. Der Bundesgerichtshof habe auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.2005, Az. 5 U 117/04
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 3, Abs. 5; 15 Abs. 2, 3, 4 MarkenG

    Das OLG Hamburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Markeninhaber von sich aus, also einseitig, bei einem Provider (Denic eG) Prüfungspflichten bezüglich der Eintragung von Domains begründen kann. Die Antragstellerin hatte an alle Mitglieder der Denic und an diese selbst ein Schreiben geschickt, in dem sie darauf verwies, dass sie über Kennzeichenrechte an den Begriffen „guenstiger.de“ und „günstiger.de“ verfüge und unter diesem Namen einen der größten deutschen Online- Preisvergleichsdienste im Internet betreibe. Sie hatte zugleich auf entsprechende Marken unter Angabe der Registrierungsnummer verwiesen. Sie hatte verlangt, jede Registrierung der Domain „günstiger.de“ an andere als die Antragstellerin zu unterlassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2009, Az. 2/3 O 411/08
    §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 analog BGB, §§ 4 Nr. 2, 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

    Das LG Frankfurt a.M. hat erneut bestätigt, dass die DENIC eG weder direkt noch indirekt als Störer in die Haftung genommen werden kann, wenn eine Domain zur Eintragung gelangt, die fremde Rechte verletzt. Vorliegend ging es um die Domain „huk-coburg24.de“. Bekanntlich registriert die DENIC eine Domain auf einen entsprechenden Antrag hin, wenn sie nicht schon registriert ist. Eine Prüfung, ob an einer angemeldeten Domain Rechte Dritter bestehen, führt die Beklagte in dem von ihr im Hinblick auf die großen Mengen von Registrierungsanträgen (rund 200.000 Registrierungsanträge pro Monat) vollautomatisch betriebenen Registrierungssystem nicht durch. Nach Hinweis der HUK-Coburg Versicherung und deren Dispute-Eintrag löschte die DENIC die Domain, so dass diese der Versicherung zufiel. Die Versicherung forderte nun indes Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten, die ihr durch die Abmahnung enstanden waren. Begründet wurde die Erstattungsforderung mit der Berühmtheit der Marke „HUK-Coburg“, so dass die erfolgte Rechtsverletzung für die DENIC unschwer zu erkennen gewesen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenG

    Das LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007, Az. 57 C 13831/06
    §§ 249 BGB; 97 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetdienstes, der Dritten Speicherplatz zum Hoch- und Herunterladen von Dateien anbietet, für Urheberrechtsverletzungen, die durch seinen Dienst begangen werden, unter Umständen als Störer haftet. Im zu entscheidenden Fall wurden immer wieder Fotografien, die der Kläger gefertigt hatte, über den Dienst des Beklagten zur Verfügung gestellt. Nachdem der Beklagte davon in Kenntnis gesetzt wurde, löschte er die streitgegenständlichen Bilder bzw. die dorthin führenden Links. Trotzdem verurteilte das Gericht ihn zur Tragung der Anwaltskosten der Abmahnung, da Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dies ergebe sich daraus, dass der Beklagte als Betreiber des Dienstes es versäumt hat, verletzten Rechtsgutsinhabern die Möglichkeit zu geben, den tatsächlichen Verursacher der Verletzung zur Rechenschaft zu ziehen. Identitätsmerkmale würden seitens des Beklagten nämlich nur zu den Nutzern seines Dienstes gespeichert, die den kostenpflichtigen Teil seines Angebot wahrnähmen. Der Beklagte hätte jedoch zumutbarerweise von allen Nutzern Identitätsmerkmale speichern müssen, um im Falle von Rechtsverletzungen die Verfolgung zu ermöglichen, z.B. durch eine allgemeine Registrierungspflicht. Da er dies nicht tat, handelte er nach Auffassung des Gerichts pflichtwidrig.

  • veröffentlicht am 30. April 2009

    AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.11.2008, Az. 2 C 231/08
    §§ 1004 Abs. 1 i.V.m. 823 Abs. 1 BGB; §§ 903, 1004, 862 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass beim Empfang von SMS-Spam die angegebene Kurzwahlnummer des Absenders keinen Beweis dafür erbringt, dass der zugewiesene Inhaber der Kurzwahlnummern für die unerwünschten Botschaften verantwortlich ist. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass allein die Zuweisung der Kurzwahlnummern an die Beklagte und deren Weitergabe an Vertragspartner keine Störereigenschaft der Beklagten begründe. Sie müsse sich die Störung eines anderen nicht zurechnen lassen. Auf Grund der Manipulationsfähigkeit der Anzeige von Kurzwahlnummern könne nicht mit hinreichender Gewissheit angenommen werden, dass die Spam-SMS von der Beklagten oder ihren Vertragspartnern versandt wurden. Auch als Anscheinsbeweis, auf den der Kläger sich hätte stützen können, ließ das Gericht die Zuweisung einer Kurzwahl nicht gelten. Auf Grund der Möglichkeit der Weitergabe und der Vortäuschung eines anderen Absenders genügt die Kurzwahlzuweisung den Anforderungen eines Anscheinsbeweises nicht.

  • veröffentlicht am 31. März 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2009, Az. 12 O 5/09
    §§ 823 Abs. 1, 2, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG

    Das LG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein Buchhändler für Inhalte der von ihm vertriebenen Bücher haftet. Die Richter gelangten zu der Auffassung, dass der beklagte Buchhändler weder als Täter noch als Teilnehmer einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen werden kann, wenn diese Verletzung in einem Buch enthalten sei, welches er vertreibt. Der in seinen Rechten Verletzte müsse sich insoweit an den Verlag des Buches wenden. Auch eine Haftung als Störer lehnte das Gericht ab. Die Düsseldorfer Richter statuierten zwei Fallgruppen, in denen eine Verantwortlichkeit des Händler angenommen werden könnte: Zum einen, wenn ein grober Schutzsrechtsverstoß vorliege, der für den Händlers ohne weiteres zu erkennen sei; zum anderen wenn der Verbreiter von der Rechtsverletzung Kenntnis erlange und keine ausreichenden Maßnahmen treffe, um eine solche Verletzung in Zukunft zu verhindern. Auf den im vorliegenden Fall beklagten Buchhändler treffe keine der Fallgruppen zu, insbesondere habe er keine Prüfungspflichten verletzt, da er nach Information über den rechtsverletzenden Inhalt des Buches sofort Maßnahmen getroffen habe, um den Titel aus seinem Angebot herauszufiltern. Die Entscheidung wurde erstritten von dem Kollegen Stroemer.

  • veröffentlicht am 18. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Leipzig, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 05 O 383/08
    §§ 16, 17, 19 a, 85 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Leipzig hat in diesem Beschluss für das unerlaubte Anbieten einer Musikaufnahme eines bekannten Künstlers einen Streitwert von 10.000 EUR angesetzt. Interessant erscheinen auch die Ausführungen der Leipziger Richter zur Frage des Verfügungsgrundes. Dieser sei gegeben, weil die Antragstellerin nach der Erstkenntnis vom Verstoß am 03.01.2008 am 10.01.2008 die Antragsgegnerin habe abmahnen lassen. Ausschlag gebend ist damit nicht, wann der Urheberrechtsverstoß durch illegales Filesharing vorgenommen wurde, sondern vielmehr wann dieser entdeckt wurde. Damit kann auch ein mehrere Jahre zurückliegender Urheberrechtsverstoß im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden, wenn er unverzüglich nach seiner Entdeckung verfolgt wird. Das Landgericht schloss sich einer oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur Störerhaftung an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2007, Az. I-20 W 157/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2006, Az. 5 W 152/06) und erklärte den Inhaber eines Telefon- und Internetanschlusses zum Störer. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 114/06
    § 14 MarkenG, § 97 UrhG, § 3, 4 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts, der sein Konto einer anderen Person – hier: der Ehefrau – überlasse, für die durch diese Person begangene Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzung haftet. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2008, Az. 2-18 O 123/08
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a
    , 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Filesharing-Trackers für dadurch „vermittelte“ Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde auf immerhin 500.000,00 EUR festgesetzt. Ein Filesharing-Tracker, etwa ein Server für das Filesharing-Programm eDonkey2000, ermöglicht Interessenten über eine Link-Sammlung den Zugang zu Downloadmöglichkeiten für bestimmte urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte Werke ohne diese selbst zur Verfügung zu stellen. Die Frankfurter Richter erläuterten: (mehr …)

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