IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.10.2008, Az. 6 W 143/08
    § 890 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hatte folgenden Fall zu entscheiden: Die Beklagte hatte im geschäftlichen Verkehr im Rahmen der Akquise von Pre-Selection-Kunden behauptet oder behaupten lassen, „wenn der aufgesuchte Kunde lieber der Telekom das Geld in den Rachen werfen wolle – was zuviel bezahltes Geld sei – anstatt die günstigen Tarife von Arcor zu nehmen, dann solle er sich halt bescheißen lassen“. Daraufhin erwirkte die Wettbewerberin vor dem LG Frankfurt a.M. eine Beschlussverfügung, die der Beklagten dies untersagte. Letzere stellt ihre Werbung um, dass man sich „dann halt weiterhin von denen verarschen lassen solle“. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen die ergangene wettbewerbsrechtliche Verbotsverfügung. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    BGH, Urteil vom 10.06.2009, Az. I ZR 37/07
    § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG, § 339 BGB

    Der BGH hat in diesem Fall der Vertragsstrafenforderung eines Unternehmens gegen einen  Wettbewerber Recht gegeben, welcher wiederholt die falsche Aufsichtsbehörde angegeben hatte. Die Vertragsstrafe wurde verwirkt, nachdem die Beklagte, ein auf dem Gebiet der Immobilienversicherungen und im Finanzierungsbereich tätige GmbH, statt der zuständigen Stadt (Saarbrücken) die IHK Saarland angegeben hatte. Der Annahme des Berufungsgerichts, die Unterlassungserklärung sei dahin auszulegen, dass die Vertragsstrafe nur dann verwirkt werde, wenn der in Rede stehende Verstoß gegen die Unterlassungspflicht geeignet sei, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen, erteilte der Bundesgerichtshof eine Absage. Hierfür hätte die Unterlassungserklärung eine ausdrückliche Bestimmung enthalten müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.09, Az. I-20 U 236/08
    § 8 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen eine zuvor abgegebene wettbewerbsrechtliche Unterlassungser- klärung einen erneuten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch entstehen lässt. Die durch den erneuten Verstoß begründete Wiederholungsgefahr für (weitere) Verstöße lasse sich nur durch die Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung ausräumen, wobei die in der zweiten Erklärung für den Fall eines Verstoßes versprochene Vertragsstrafe deutlich höher ausfallen müsse als in der ursprünglichen Unterlassungserklärung. Für den erneuten Unterlassungsanspruch sei auch kein Verschulden des Unterlassungsschuldners Voraussetzung.

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  • veröffentlicht am 16. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammInternetnutzer, die hin und wieder oder sogar im großen Umfang Musiktitel, Kinofilme oder Pornovideos über Tauschbörsen heruntergeladen haben, plagt der Zweifel, ob gegen die drohende Abmahnung der immer stärker in Erscheinung tretenden Musikindustrie etwas vorbeugend getan werden kann. Dies gilt erst recht dann, wenn beim Nutzer bereits eine odere mehrere Abmahnung(en) wegen angeblichen, illegalen Filesharings eingegangen ist/sind. Im Internet findet sich bereits mindestens ein Abmahnschutzpaket mit dem verheißungsvollen Angebot, vorbeugend Unterlassungserklärungen abzugeben. Das Angebot vermag indes nicht zu überzeugen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 220/08
    §§ 133; 312b; 312d; § 312e BGB; § 1 BGB-InfoV

    Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einer praktisch allgemein relevanten Rechtsproblematik auseinanderzusetzen. Auf eine Abmahnung hin hatte sich der Unterlassungsschuldner im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, es „zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; …“ Nach Abgabe der Unterlassungserklärung verwendete die Unterlassungschuldnerin eine Widerrufsbelehrung, die – nach Auffassung der Unterlassungsgläubigerin – hinsichtlich des Fristbeginns und des  Nutzungsersatzes fehlerhaft war. Die Unterlassungsgläubigerin sah für sich sogleich gleißendes Licht am Horizont und forderte die Vertragsstrafe für zwei Verstöße in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR ein. Das LG Kleve schloss sich der Unterlassungsgläubigerin an; beide wurden jedoch vom Oberlandesgericht eines Besseren belehrt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. August 2009

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.04.2008, Az. 6 W 36/08

    Das OLG Frankfurt hat in diesem Beschluss zu den Pflichten eines Unterlassungsschuldners Stellung genommen. Die Antragsteller waren zur Unterlassung verurteilt worden und sollten nun wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld bezahlen. Gemäß dem Unterlassungsurteil waren die Antragsteller verpflichtet, eine wettbewerbswidrige Angabe aus diversen Branchen- und Internetverzeichnissen entfernen zu lassen. Dieser Verpflichtung kamen die Antragsteller nach, indem sie die verschiedenen Verlage anschrieben und um Änderung des Eintrags baten. Sie gaben an, dass sie nicht dafür verantwortlich seien, wenn die Verlage der Anweisung nicht nachkämen. Hier war das Frankfurter Gericht anderer Auffassung: Ein Unterlassungsschuldner sei nicht nur verpflichtet, alles zu unterlassen, was zu einer Verletzung führen könne, sondern auch, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um zukünftige Verletzungen zu vermeiden. Dazu gehöre auch, Wettbewerbsverstöße durch Mitarbeiter oder Beauftragte zu vermeiden, indem entsprechende Anweisungen oder Belehrungen erteilt und deren Einhaltung dann auch sorgfältig überwacht würden. Eine – leicht mögliche – Überprüfung habe jedoch durch die Antragstellerin nicht stattgefunden, so dass die Verhängung eines Ordnungsgeldes gerechtfertigt gewesen sei.

  • veröffentlicht am 19. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2008, Az. I-20 U 48/08
    § 339 S. 2 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 EUR für sieben zugesandte Werbefaxe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zulässig ist. Die Beklagte hatte gegenüber dem Kläger im Jahre 2003 eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtete, keine Faxwerbung ohne zumindest zu vermutendes Einverständnis des Empfängers vorzunehmen. Für jeden Verstoß wurde eine Vertragsstrafe von 4.000,00 EUR versprochen. Trotzdem empfing der Kläger im Herbst 2006 insgesamt sieben Faxwerbeschreiben der Beklagten. Drei davon, die gleichlautend waren und am selben Tag empfangen wurden, fasste der Kläger zu einem Verstoß zusammen und verlangte somit für 5 Verstöße 20.000,00 EUR Vertragsstrafe. Das Gericht gab ihm in vollem Umfang recht.

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  • veröffentlicht am 19. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 23.04.2009, Az. 3 U 151/07
    §§ 3, 4, 5, 9, 12 UWG; 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine nicht ernst gemeinte Unterlassungserklärung keine Wirkung gegenüber Dritten entfaltet. Vorliegend hatte der Kläger den Beklagten, einen Gebrauchtwagenhändler, abgemahnt, und, als dieser darauf nicht reagierte, eine einstweilige Verfügung auf Grund wettbewerbswidriger Preisangaben im Internet erwirkt. Der Beklagte verweigerte eine Abschlusserklärung zur einstweiligen Verfügung und gab an, er habe bereits gegenüber einem anderen Händler auf dessen Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Gericht war allerdings der Auffassung, das diese Erkärung nicht ernst gemeint gewesen sei und keine Wirkung gegenüber Dritten entfalte. Diesen Schluss zogen die Richter aus der Zeugenaussage des angeblichen Erstabmahners, der in der Vergangenheit bereits eine Geschäftsbeziehung zum Beklagten unterhielt.
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  • veröffentlicht am 27. Juli 2009

    LG Dresden, Urteil vom 23.01.2009, Az.: 10 O 2246/08
    §§ 278, 282, 285, 831 BGB

    Das LG Dresden hat darauf hingewiesen, dass ein Händler, der nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsucht und von diesem seine Website (Shop) überprüfen lässt, keine Vertragsstrafe schuldet, wenn trotz der Freigabe der Website durch den Anwalt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung festzustellen ist. Die Verwirkung der Vertragsstrafe setze vorwerfbares Verhalten auf Seiten des Beklagten als Schuldner voraus. Das Verschulden müsse negativ vom Schuldner bewiesen werden, weil er sich für eine objektive Leistungsstörung zu entlasten habe (§§ 282, 285 BGB). (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 30.04.2009, Az. 4 U 1/09
    §§ 1 UWG, 339 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Person, die eine Unterlassungsverpflichtung eingeht, auch als Geschäftsführer einer später gegründeten GmbH bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auf die Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden kann. Der Beklagte war zunächst als Einzelhandelskaufmann als Firma „J.“ tätig gewesen und hatte gegenüber dem Kläger 1997 und 1998 jeweils eine Unterlassungserklärung wegen wettbewerbswidriger Werbung abgegeben. Im Jahre 2007 verwendete die nunmehr gegründete „J-GmbH“, deren Geschäftsführer der Beklagte war, eine ganz ähnliche Werbung wie die in der Unterlassungserklärung zitierte. Das Gericht war der Auffassung, dass zum einen die Werbung gegen die Unterlassungserklärung verstieße, da sie inhaltlich kerngleich gewesen sei, und dass zum anderen der Beklagte auch als Geschäftsführer der neuen GmbH immer noch verantwortlich sei, da er durch die Unterlassungserklärung eine persönliche Verpflichtung eingegangen sei. (mehr …)

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