Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bis zur Genehmigung einer vollmachtslos abgegebenen Unterlassungserklärung können keine Vertragsstrafen verwirkt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2015
BGH, Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 97/13
§ 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 339 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die durch einen vollmachtslosen Vertreter abgegeben wird, erst nach Genehmigung durch den Unterlassungsschuldner Wirksamkeit entfaltet. Bis zur Genehmigung („Schwebezeit“) auftretende Verstöße gegen die Unterlassungserklärung führen nicht zur Verwirkung einer Vertragsstrafe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Betreiber eines RSS-Feed muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf Feed-Abonnenten einwirkenveröffentlicht am 16. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 133 BGB, § 157 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass eine im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassung erklärte Zusage, ein bestimmtes Bild nicht mehr im sog. RSS-Feed öffentlich zugänglich zu machen, nicht auch umfasst, dass der Unterlassungsschuldner auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken hat, dass diese das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild nicht weiter veröffentlichen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013, Az. 11 W 27/13
§ 91a ZPO; § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Fotonutzung) geeignet sein muss, den Verletzer von weiteren Verletzungshandlungen abzuschrecken. Eine Vertragsstrafe von weniger als 2.500,00 EUR sei nur in Ausnahmefällen ausreichend, denn es müsse eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden, dass weitere Verstöße unterbleiben. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Ein Unternehmer haftet nicht für Internet-Branchenbucheinträge, die durch Betreiber eigenmächtig eingestellt werdenveröffentlicht am 18. Juli 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2013, Az. 42 O 86/12
§ 339 BGBDas LG Essen hat entschieden, dass ein erneuter wettbewerbswidriger Eintrag in einem Internet-Branchenbuch, zu dessen Unterlassung der Unternehmer sich verpflichtet hatte, nicht automatisch die Verwirkung einer Vertragsstrafe bedeutet. Habe der Unternehmer das ursprüngliche Branchenbuch zur Löschung des Eintrags angewiesen und sei diese auch zunächst erfolgt, liege in einem späteren eigenmächtigen Wiedereinstellen des Eintrags durch einen anderen Branchenbuchanbieter kein schuldhaftes Verhalten des Unternehmers. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Nur eine Vertragsstrafe, wenn sich jeweils GmbH und Geschäftsführer zur Unterlassung verpflichten und die GmbH dagegen verstößtveröffentlicht am 30. Juni 2014
BGH, Urteil vom 08.05.2014, Az. I ZR 210/12
§ 31 BGB, § 313 Abs. 3 S.2 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch dann, wenn sich nach einer marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sowohl die GmbH als auch der Geschäftsführer („das Organ“) zur Unterlassung verpflichten, in der Regel nur eine (!) Vertragsstrafe zu zahlen ist, soweit der erneute Verstoß der Gesellschaft zuzurechnen ist. Beide sollen als Gesamtschuldner haften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Vertragsstrafe ist auch dann fällig, wenn das ursprünglich abgemahnte Verhalten nicht rechtswidrig warveröffentlicht am 26. Juni 2014
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 6 U 10/13
§ 651 h BGB, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass bei einer Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe die Berechtigung der ursprünglichen Abmahnung bzw. das ursprüngliche Vorliegen eines Rechtsverstoßes nicht mehr geprüft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Gültigkeit einer hohen Vertragsstrafe im Rahmen einer Unterlassungserklärungveröffentlicht am 16. Mai 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12
§ 307 Abs. 1 Ch BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung unwirksam sein kann, wenn die Höhe der Vertragsstrafe bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verstoß und den damit verbundenen Gefahren stehe. Dies sei auch im kaufmännischen Verkehr der Fall. Allerdings bestehe keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr eine Vertragsstrafe nach dem sog. „neuen Hamburger Brauch“ (unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist) zu vereinbaren. Im vorliegenden Fall sei die vereinbarte Vertragsstrafe von 25.000,00 EUR pro Verstoß jedoch noch als verhältnismäßig zu bewerten. Es ging um die Führung eines markenverletzenden Firmennamens, der auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch in verschiedenen Branchenverzeichnissen zu finden war. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung darf nicht als Spende an Dritte ausgestaltet werdenveröffentlicht am 27. März 2014
LG Köln, Urteil vom 20.08.2013, Az. 33 O 292/12
§ 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Wettbewerbsverstoßes nicht seitens des Unterlassungsgläubigers als Spende an einen Dritten ausgestaltet werden darf. Vorliegend hatte der Schuldner bezüglich der Vertragsstrafe formuliert: „verbunden mit der Maßgabe, dass die Wettbewerbszentrale die Vertragsstrafe in voller Höhe als Spende an die Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe weiterreicht“. Eine solche Erklärung lasse nach Auffassung des Gerichts die Wiederholungsgefahr nicht entfallen, da ihr die Ernsthaftigkeit fehle. Auch wenn eine besondere wirtschaftliche Verbundenheit zwischen dem Unterlassungsschuldner und dem Spendenempfänger fehle, sei es doch Ziel des Schuldners, durch diese Regelung die Arbeit der Wettbewerbszentrale zu erschweren.
- LG Essen: Nutzung des TM-Zeichens für eine in Deutschland nicht eingetragene Marke ist nicht irreführendveröffentlicht am 12. Februar 2014
LG Essen, Urteil vom 04.06.2003, Az. 44 O 18/03
§ 3 UWG, § 312 d BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 339 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 6 TDG,Das LG Essen hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „TM“ in Deutschland keine Irreführungsgefahr begründet, insbesondere nicht dahingehend, dass es um ein patentrechtlich geschütztes Produkt mit besonderen Eigenschaften gehe. Die Abkürzung „TM“ sei in Deutschland – anders als Abkürzungen wie „pat“, „DBP“ oder „DGM“ – nicht allgemein gebräuchlich. Der Zusatz sei überdies optisch unauffällig gestaltet. Der angesprochene Personenkreis werde in dem Zusatz „TM“ deshalb zur Auffassung der Kammer nur eine bei Internetauftritten häufige dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert sehen, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden solle. Habe der angesprochene Personenkreis jedoch Spezialkenntnisse über die Gepflogenheiten auf dem anglo-amerikanischen Markt, die ihn in die Lage versetzten, mit dem Kürzel „TM“ einen weitergehenden Sinngehalt zu verbinden, so wisse er auch, dass die Bezeichnung „TM“ für Trade Mark kein Gütezeichen und auch keine patentrechtliche Kennzeichnung sei und daher keine für ihn bedeutsamen Qualitätsrückschlüsse zulasse. Ein so informierter Kundenkreis werde durch die Bezeichnung dann aber nicht in einer für die Kaufentscheidung bedeutsamen Weise irregeführt. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)