IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Oktober 2013

    LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vertragsstrafenbewehrung enthält als die erste. Deshalb könne die zweite Unterlassungserklärung auch nicht nach dem so genannten „Hamburger Brauch“ abgefasst werden, sondern müsse eine konkrete höhere Vertragsstrafenandrohung enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2013

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.07.2013, Az. 11 U 28/12
    § 97 Abs. 1 UrhG; § 522 Abs. 2 ZPO, § 524 Abs. 4 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für einen Unterlassungsschuldner, der sich strafbewehrt verpflichtet hat, 11 Fotos des Gläubigers nicht mehr zu verwenden, nur eine Vertragsstrafe anfällt, wenn die Fotos in 11 abgelaufenen Auktionen weiterhin sichtbar sind. Dies sei jedenfalls vorliegend der Fall, weil dem Schuldner aus Fahrlässigkeit unbekannt gewesen sei, dass die streitgegenständlichen Fotos auch nach Beendigung der Auktionen weiterhin im Internet öffentlich sichtbar seien. Unterlassen habe er jedoch nur einen Willensentschluss (Auftrag zum Entfernen der Angebote), der als Handlungseinheit zu werten sei und deshalb nur den einmaligen Anfall einer Vertragsstrafe auslöse. Zum Volltext der Entscheidung:

     

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 02.02.2012, Az. I ZB 95/10
    § 890 Abs. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die für die Verhängung eines Ordnungsgeldes notwendige Androhung desselben nicht wirksam in einem Prozessvergleich zwischen den Parteien erfolgen kann. Vielmehr müsse das Gericht das Ordnungsmittel (in einem gesonderten Beschluss) androhen. Die Parteien hatten vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der für eine wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes statt einer Vertragsstrafe vorsah. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    LG Heidelberg , Urteil vom 28.03.2013, Az. 3 O 183/12
    § 242 BGB; § 28 Abs. 4 BDSG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsschuldner das Zusenden von Werbung per Briefpost untersagt, nicht durch Auslegung auf die Zusendung von E-Mail-Werbung erweitert werden kann. Die Bestätigung per E-Mail für eine angebliche Newsletter-Anmeldung löse daher keine Vertragsstrafe aus. Ein sog. kerngleicher Verstoß liege nicht vor. Da für die Interpretation der Reichweite einer Unterlassungserklärung die Umstände des Einzelfalles immer genau zu prüfen sind, kann dieses Urteil allerdings keine pauschale Geltung beanspruchen.

  • veröffentlicht am 8. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
    § 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Mönchengladbach, Urteil vom 19.01.2013, Az. 36 C 352/12
    § 306a BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 7 BGB, § 309 Nr. 5, Nr. 6 BGB

    Das AG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Festlegung einer Entschädigung im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung in AGB unzulässig ist, wenn ein Unternehmen damit wirbt, dass seine Leistungen nur im Erfolgsfall zu vergüten seien. Vorliegend bot ein Unternehmen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Flugreisende im Falle von Ausfällen oder Verspätungen an. Dieses Unternehmen könne nicht einerseits damit werben, dass sein Angebot kostenfrei sei und nur im Erfolgsfall ein Entgelt fällig werde, während andererseits eine an den Vorschriften des Rechtsanwaltsgebührenrechts orientierte „Bearbeitungsgebühr“ ausbedungen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der In­halte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungs­maßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt wor­den, so müsse der Be­treiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeits­schritte des Pro­­viders und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2012, Az. I-20 U 203/11
    § 339 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt, wenn der Unterlassungsschuldner sich verpflichtet hat, eine bestimmte Werbeaussage (hier: „über 5.000 m² Küchenauswahl“) zu unterlassen und dann in einem Radio-Werbespot jedenfalls sinngemäß die verbotene Aussage erneut tätigt („M. Küchen feiert Riesenneueröffnung in W. auf über 5.000 qm Mega-Auswahl Beste Preise“). Nach Ansicht des Senats könne die Differenzierung der Werbeaussagen (Verkaufsfläche nicht gleich Fläche für Neueröffnung inkl. Sonderflächen) vorliegend nicht so pedantisch erfolgen, da nach dem Verständnis des Radio-Hörers, der die Werbebotschaft eher beiläufig wahrnehme, der Zusammenhang dahingehend hergestellt sei, dass in dem neu eröffneten Geschäft auf über 5.000 m² eine Mega-Auswahl von guten Küchen zu besten Preisen angeboten werde. Auf dieses Verständnis müsse entsprechend bei der Bewertung des Verstoßes abgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
    § 339 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Verwendung einer wettbewerbswidrigen AGB-Klausel jeweils in einem Onlineshop und bei eBay zu gesonderten Vertragsstrafen führen kann, wenn die duale Verwendung zuvor entsprechend abgemahnt wurde. Dem Einwand der Beklagten, sie habe aufgrund eines einheitlichen Entschlusses die neue Klausel in beiden Bereichen, eBay und Online-Shop, verwendet, so dass allenfalls nur eine Vertragsstrafe verwirkt sei, folgte der Senat nicht. Auch dem Einwand, dass es kein besonderes Sicherungsbedürfnis gebe, das einer solchen Annahme entgegenstehen würde, was schon daraus folge, dass die Klägerin die Klausel einheitlich angegriffen habe, berücksichtigte das OLG Hamm nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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