Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Halle: Vertragsstrafe von über 125.000 EUR wegen 25-fachen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durch Vorhaltung von urheberrechtlich geschützten Cartoon-Motiven auf einem Serververöffentlicht am 6. Dezember 2012
LG Halle, Urteil vom 17.10.2012, Az. 2 O 2/12
§ 339 S. 2 BGBDas LG Halle hat entschieden, dass bei einem 25maligen Verstoß gegen eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs (nach dem sog. modifizierten Hamburger Brauch) abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 127.500,00 EUR, also je Verstoß von 5.100,00 EUR angemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Unternehmen und Geschäftsführer sind im Zweifel als Gesamtschuldner für eine Vertragsstrafe anzusehenveröffentlicht am 26. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 106/12
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 339 S. 2 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass bei einer Vertragsstrafenverpflichtung eines Unternehmens, welcher der Geschäftsführer der juristischen Person beigetreten ist, im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung im Zweifel von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Unternehmens und des Geschäftsführers auszugehen ist. Die Vertragsstrafe könne demnach nicht doppelt gefordert werden, da der beigetretene Geschäftsführer nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nicht schlechter gestellt werden dürfe als im Falle einer gerichtlichen Verurteilung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung vorher nicht angenommen wurdeveröffentlicht am 20. November 2012
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§ 145 ff. BGB, § 339 BGBDer BGH hat in dieser älteren Entscheidung („Klassiker“) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Warum eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe zu Gunsten Dritter (hier: gemeinnütziger Verein) nicht ernsthaft istveröffentlicht am 19. November 2012
LG Köln, Urteil vom 22.08.2012, Az. 84 O 104/12
§ 12 Abs. 1 S. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe bewehrt ist, welche wiederum ggf. an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist, nicht ausreichend ernsthaft ist. Der Druck, den Wettbewerbsverstoß einzustellen, sei auf Grund einer derart aufgemachten Vertragsstrafe erheblich geringer als der Druck, der entstehe, wenn an die Wettbewerbszentrale zu zahlen sei. (mehr …)
- OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisenveröffentlicht am 9. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGBDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kündigung von Unterlassungsverträgen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlageveröffentlicht am 31. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2012, Az. 6 U 217/11
§ 242 BGB, § 313 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein geschlossener Unterlassungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden kann. Vorliegend war eine Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden, weil beide Vertragsparteien davon ausgingen, dass die fehlende Unterscheidungskraft nur im Wege des Löschungsantrags geltend gemacht werden könne. Werde der Löschungsantrag dann jedoch überraschend zurückgewiesen, da der Bildbestandteil der Marke doch zur Unterscheidungskraft führe, falle die Grundlage für den Unterlassungsvertrag weg und er könne vom Schuldner einseitig aufgekündigt werden. Dies habe jedoch lediglich Wirkung für die Zukunft. Bereits geltend gemachte Vertragsstrafen für Verstöße vor der Kündigung könnten verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Eine einstweilige Verfügung wegen des Fehlens eines Impressums erfasst nicht auch die „hinreichende Erreichbarkeit“ des Impressums / Zur einschränkenden Auslegung einer einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 26. Oktober 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Az. I-20 W 20/12
§ 5 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die dem Antragsgegner untersagt, „als Dienstanbieter eine Internetpräsenz zu betreiben, ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Angaben zum Impressum zu machen“, nicht auch bereits die hinreichende Erreichbarkeit des Impressums erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Zur Auslegung einer Unterlassungserklärung bezüglich der erfolgten Abmahnungveröffentlicht am 8. Oktober 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11
§ 276 Abs. 1 BGB, § 315 BGB; § 31 UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Anfalls einer Vertragsstrafe die Unterlassungserklärung im Lichte der erfolgten Abmahnung auszulegen ist. Nehme die Erklärung oder deren Begleitschreiben auf die Abmahnung Bezug, sei dies so zu verstehen, dass sich die Unterlassung auf das in der Abmahnung beanstandete Verhalten beziehe. Vorliegend war das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers beanstandet worden. Für die Behauptung der Beklagten, dass sich die Unterlassungserklärung nur auf die Unterlassung einer bestimmten Nutzung des Bildes in einem Beitrag beziehen solle, bliebe nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten kein Raum. Die Klägerin durfte davon ausgehen, dass das ursprünglich beanstandete Verhalten unterlassen werden solle und fordere die Vertragsstrafe zu Recht, da das in Rede stehende Bild immer noch unter einer URL im Internet erreichbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Wann ist der Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung über eine unzureichend als solche gekennzeichnete Werbeanzeige „kerngleich“? / Vertragsstrafeveröffentlicht am 4. September 2012
LG München I, Urteil vom 07.08.2012, Az. 23 O 3404/12 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 3 UWG; Anhang Nr. 11 zu § 3 Abs. 3 UWGDas LG München I hat der Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR zugesprochen, nachdem die Unterlassungsschuldnerin – ein Verlagsunternehmen aus dem Münchner Raum – fortgesetzt redaktionell gestaltete Werbeanzeigen schaltete, ohne diese als solche eindeutig zu kennzeichnen. Nach zutreffender Ansicht der Kammer erfasst die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur die identische Form der Werbung, sondern auch jede kerngleiche. Im vorliegenden Fall sprachen für eine kerngleiche Verletzungshandlung die unzureichende Bezeichnung als „Promotion“, ein farbiger Balken im oberen Anzeigenteil, neutrale Überschriften und Abschnittsüberschriften, Textgestaltung in der Aufmachung eines Artikels der betreffenden Zeitschrift, Anzeigengröße (vollständige Zeitschriftenseite) und großflächig verwendete Farbfotos zur Illustration.
- LG Berlin: Zur Frage des fehlenden Verschuldens, wenn gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen wirdveröffentlicht am 30. August 2012
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11
§ 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StBG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die wegen derben Beleidigungen abgegeben wird, nicht gegeben ist, wenn der Unterlassungsschuldner jedenfalls den ernsthaften Versuch unternommen hat, die streitgegenständlichen Äußerungen im Internet zu löschen. Der Beklagte sei als Laie nicht verpflichtet gewesen, in den Folgetagen zu überprüfen, ob seine Löschungen erfolgreich gewesen seien. Auch aus dem Umstand, dass der Beklagte die angekündigte Mail zur gewünschten Löschung des MySpace Accounts nicht erhielt, habe ihn nicht zu einer Überprüfung veranlassen müssen. Denn die Löschung der Äußerungen und des Accounts sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die er durch jeweils eigenständige manuell eingegebene Maßnahmen zu erreichen versuchte. Wenn er nachfolgend bei anderen nachgefragt haben sollte, ob die Eintrage noch abrufbar seien, ist dies als überobligatorisch einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)