Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein Sternchenhinweis an einer Textwerbung, der „am Blickfang teilhat“, beugt einer Irreführung vorveröffentlicht am 3. Juli 2012
BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZR 173/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDer BGH hat erneut entschieden, dass die Platzierung eines Sternchens die Irreführungsgefahr einer bestimmten Werbeaussage ausräumt, wenn dieses „am Blickfang teilhat“. Der aufklärende Hinweis brauche, so der Senat, auch nicht in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Freiburg: Gratis-iPads von Brillenherstellern für Optiker sind keine unzulässige Werbegabe, wenn diese überwiegend für die Kundenberatung nutzbar sindveröffentlicht am 3. Mai 2012
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2012, Az. 12 O 44/12
§ 7 HWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem HWG unzulässige Werbegabe eines Brillenglasherstellers an einen Optiker vorliegt, wenn letzterem gratis ein iPad für die Kundenberatung zur Verfügung gestellt wird. Vorliegend habe die Beklagte nachgewiesen, dass das beworbene iPad lediglich den Verkaufsbemühungen der von der Werbung allein angesprochenen Augenoptiker diene. Der Nutzen des iPads sei im wesentlichen auf die Erleichterung und günstige Beeinflussung des Gesprächs zwischen Augenoptiker und dessen Kunden beschränkt. Das iPad solle demnach nicht als Mittel für den allgemeinen Zugang zum Internet, zur Abwicklung des E-Mail-Verkehrs oder gar als Telefon dienen. Die Funktion als Fotoapparat sei möglich, aber hier im wesentlichen darauf bezogen, dass der Optiker damit dem Kunden ein Foto seiner selbst zur Verfügung stellen könne. Es handele sich demnach also nicht um eine kostenlose werbende Zugabe an den Augenoptiker, sondern um ein Absatzhilfsmittel. Dies sei statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- APPLE: Abmahnung wegen irreführendem „AppleCare Protection Plan“-Garantieversprechen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)veröffentlicht am 19. März 2012
Verbraucherschutzorganisationen, die sich im Europäischen Dachverband Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC) zusammengeschlossen haben, haben nach dessen Pressemitteilung PR 2012/010 die Firma Apple flächendeckend wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Bezug auf den „AppleCare Protection Plan“ abgemahnt. In Deutschland ist die Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ausgesprochen worden; die Frist für die Abgabe der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung endet am 30.03.2012 (hier). (mehr …)
- LG Berlin: AGB von Facebook sind teilweise rechtswidrig / Klausel, die Facebook umfassende Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten einräumt, ist unwirksamveröffentlicht am 7. März 2012
LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Berlin hat entschieden, dass der sog. „Freundefinder“ Facebook-Mitglieder rechtswidrig dazu verleite, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien, da diese daraufhin eine Facebook-Einladung erhielten, ohne vorher eine entsprechende Einwilligung erteilt zu haben. Zum vergleichbaren Vorhalten eines „Tell-a-friend“-Buttons auch OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05 (hier). (mehr …) - BGH: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darf auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens abmahnenveröffentlicht am 4. März 2012
BGH, Urteil vom 22.09.2011, Az. I ZR 229/10
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht daran gehindert ist, Wettbewerbsverstöße auch außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften nicht möglichveröffentlicht am 1. März 2012
OLG München, Urteil vom 12.01.2012, Az. 29 U 3926/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG, § 35 BDSGDas OLG München hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Unternehmers an einen Konkurrenten, der Werberundschreiben an zuvor abgeworbene Kunden versandte, nicht berechtigt ist. Durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes solle der einzelne Dateninhaber vor Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts geschützt werden, sie stellten jedoch keine zur Abmahnung berechtigenden Marktverhaltensregelungen dar (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11, hier; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06, hier; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2005, Az. 6 U 168/04, hier). Zitat:
- LG Itzehoe: Kein Ersatzanspruch des Abgemahnten für unberechtigte Abmahnung, wenn dies für den Abmahner nicht ohne Weiteres erkennbar warveröffentlicht am 27. Januar 2012
LG Itzehoe, Beschluss vom 12.10.2011, Az. 1 S 179/10
§ 823 Abs. 1 BGB, § 678 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB; § 9 UWGDas LG Itzehoe hat in diesem Hinweisbeschluss konstatiert, dass ein zu Unrecht Abgemahnter keinen Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten vom Abmahnenden verlangen kann, wenn die Abmahnung nicht offentsichtlich unberechtigt war. Vorliegend hatte der Beklagte im Internet Bekleidung mit dem Hinweis „Original-Ware“ verkauft und war dafür von einem Mitbewerber abgemahnt worden. Auf Grund vergangener Rechtsprechung des LG Bochum und des BGH sei es durchaus vertretbar seitens des Klägers gewesen, eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten anzunehmen und deshalb abzumahnen. Auch wenn im konkreten Einzelfall ein Wettbewerbsverstoß durch das AG Meldorf verneint worden sei, führe dies nicht zur Kostenerstattungspflicht des Klägers. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: „Mit Dir ist alles toll“ verstösst als Nachahmung gegen „Ohne Dich ist alles doof“veröffentlicht am 10. November 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 5 U 164/08
§ 4 Nr. 9 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb von Bettwäsche mit der Abbildung eines Igels, des Schriftzugs „Mit Dir ist alles toll“ sowie umrahmenden Abbildungen weiterer Dinge, die „toll“ sind, gegen Rechte der „Sheep World“ verstösst, die auf Bettwäsche und einer Reihe von weiteren Gegenständen die Darstellung eines Schafs, des Schriftzugs „Ohne Dich ist alles doof“ sowie weitere Abbildungen von Dingen die „doof“ sind, geprägt haben. Das Gericht bejahte eine wettbewerbliche Eigenart der Darstellungen der Klägerin. Die grafische Gestaltung sei von hoher Eigentu?mlichkeit sowohl nach ihrer Idee wie auch nach ihrer darstellerischen Umsetzung. Es handele sich um eine gekonnte und komplexe Kombination verschiedener figu?rlicher Elemente mit knappen, treffenden verbalen Zuschreibungen. Die wettbewerbliche Eigenart werden zudem von der Bekanntheit der Darstellung noch gesteigert. Die Beklagte habe durch ihre Darstellung eine nachschaffende Leistungsübernahme vorgenommen. Die Gemeinsamkeit der beiden Darstellungen liege in der identischen U?bernahme aller Grundideen und Gestaltungsprinzipien, die die Darstellung der Kla?gerin pra?gen, auch wenn die Darstellung der Beklagten die von der Klägerin getroffenen Aussagen ins Gegenteil verkehre. Durch die Übernahme des Grundprinzips liege eine vermeidbare Ta?uschung u?ber die betriebliche Herkunft der nachgeahmten Erzeugnisse sowie eine Rufausbeutung vor. Die vollständige Entscheidung finden Sie bei openjur.de.
- OLG Köln: Dringlichkeitsfrist läuft nicht erst ab Kenntnis des Rechtsanwaltsveröffentlicht am 3. Oktober 2011
OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2010, Az. 6 W 149/09
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Dringlichkeitsfrist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht erst dann zu laufen beginnt, wenn das Antrag stellende Unternehmen einen Rechtsanwalt beauftragt. Vielmehr sei darauf abzustellen, wann der zuständige Sachbearbeiter den Wettbewerbsverstoß erkannt und diese Kenntnis an die Entscheidungsträger im Unternehmen weitergegeben habe. Werde ein Rechtsanwalt erst nach mehr als drei Wochen beauftragt und stelle dann den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erst weitere fast 5 Wochen später, sei eine Dringlichkeit nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Hamburg: Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für falsche Tatsachenbehauptung eines Portalnutzersveröffentlicht am 9. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2011, Az. 327 O 607/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der im Internet ein Reisebuchungsportal unterhält, in welchem auch Hotelbewertungen Dritter veröffentlicht werden, haftet, wenn sich herausstellt, das die Hotelbewertung eine falsche Tatsachenbehauptung enthält. Zwar haftet der Betreiber eines Meinungsforums erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er positive Kenntnis von dem (offensichtlichen) Rechtsverstoß hat. Ein gerichtliches Verfahren ist dann aber notwendig, wenn der Beklagte auf die „Benachrichtigung“ überhaupt nicht reagiert oder die Entfernung des Beitrags ablehnt. (mehr …)