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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 03.03.2010, Az. 1 U 621/09-167
    §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroG

    Das OLG Saarbrücken hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgesetz nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist. Nachdem das LG Saarbrücken bereits den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte (Urteil vom 02.12.2009, Az. 7 O 204/09), schloss sich der Senat dem nun an und erklärte, dass auch er in der unterlassenen Registrierung einer Marke bei der EAR-Stiftung keine wettbewerbsrechtliche Relevanz feststellen könne. Es sei nicht ersichtlich, wodurch Mitbewerber eines Unternehmens, das die Markenregistrierungspflicht verletzte, Wettbewerbsnachteile erleiden solle.

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 75/08
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Die Klägerin hatte die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet, weil die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden sei, mit der Folge, dass jedenfalls berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Dem folgte der BGH nicht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bochum, Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10
    §§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; §§ 1 Abs. 1, 2, 3 EinhZeitG

    Das LG Bochum, welches uns eher dafür bekannt ist, abmahnungsfreundlich aufgestellt zu sein, hat den beantragen Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG)  als „Bagatellverstoß“ (wohl: nicht spürbaren Wettbewerbsverstoß) abgelehnt. Ähnlich hatte bereits der BGH (Beschluss vom 23.02.1995, Az. I ZR 36/94) entschieden. Die Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung fehlte nach Überzeugung des Landgerichts, weil die Käufer auf dem Computermarkt – zu denen auch die Mitglieder der Kammer gehörten – in hohem Maße an Größenangaben in Zoll gewöhnt seien. Anders als bei Fernsehern werde die Bildschirmgröße im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, wie digitalen Bilderrahmen bislang nahezu ausschließlich in Zoll angegeben. Erst seit wenigen Wochen sei eine zunehmende gleichzeitige Verwendung von Zentimeter- und Zollangaben in diesem Bereich festzustellen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2009, Az. 3 U 23/09
    §§ 443; 477 Abs. 1 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat sich, was nicht häufig vorkommt, von einem eigenen Hinweisbeschluss distanziert und entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie, welche nicht den Anforderungen des § 477 Abs. 1 BGB entspricht, wettbewerbswidrig ist. Die Vorschrift sei eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Bochum hat aktuell entschieden, dass die Mehrfachabmahnung eines Onlinehändlers nicht immer als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG zu werten ist. Der Verfügungsklägerin, so das Bochumer Gericht, könne im vorliegenden Fall nicht vorgehalten werden, dass sie die in den Abmahnungen vom 24.09.2009, 03.12.2009 und 29.01.2010 jeweils gerügten Verstöße nicht einheitlich in einer Abmahnung vorgebracht habe. Denn die Verstöße bezögen sich jeweils auf unterschiedliche eBay-Angebote. Zudem seien die Abmahnungen hinreichend zeitlich versetzt.

  • veröffentlicht am 18. März 2010

    Wir sind kürzlich auf einen sehr interessanten Beitrag des Kollegen Jede gestoßen, ob die Umgehung des Gegenanwaltes, welche dem Rechtsanwalt durch § 12 Abs. 1 BORA untersagt ist, nicht nur standeswidrig ist, sondern zugleich auch einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) begründet. So argumentiert der Kollege, das es sich bei § 12 Abs. 1 BORA um eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handele, da sie die Frage regele, wie ein „Unternehmer auf die Mitbewerber, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer einwirke.“ Er sieht demnach in jedem Ansprechen ein „Einwirken“, was wir nicht für unproblematisch halten. Jedenfalls gilt der Rechtsanwalt als „Unternehmen“ (vgl. Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl. [2010], § 2, Rn. 190), auch wenn § 2 Abs. 2 BRAO zum Beruf des Rechtsanwalts erklärt „Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe“. Im Unterschied zum Kollegen Jede lehnt die wohl herrschende Meinung einen Wettbewerbsverstoß ab, da § 12 BORA nicht als Marktverhaltensregelung zu werten sei (OLG Nürnberg NJW 2005, 158; OLG Köln NJW 2003, 783; LG Berlin, Beschluss, Az. 16 O 284/08; Hartung/Römermann, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 4. Auflage, §12 BO, Rn. 26; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl, UWG § 4 Rn.11.85; Link in: Ullmann JurisPK-UWG, § 4 Nr. 11, Rn. 153).

  • veröffentlicht am 23. Februar 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 4 U 44/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass nicht jede Irreführung einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Beklagte hatte in einem Werbeprospekt eine Geschirrspülmaschine zu einem Sonderpreis angeboten. Die daneben abgedruckte Beschreibung bezog sich allerdings auf eine andere Maschine desselben Herstellers. Bei der abgebildeten Geschirrspülmaschine handelte es sich jedoch um ein höherwertigeres Gerät. Die Klägerin begehrte Untelassung. Das Gericht nahm in dieser Konstellation zwar eine irreführende Werbung an, erachtete die Relevanz für den wettbewerblichen Verkehr aber als nicht gegeben. Die angesprochenen Verkehrskreise würden erwarten, dass Abbildung und Beschreibung übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, liege eine Irreführung vor. Diese wirke sich allerdings nicht aus. Die Verbraucher würden nach Wahrnehmung der Werbung erwarten, eine Maschine mit einer bestimmten Ausstattung – die in der Beschreibung erläutert wird – zu dem angegebenen Preis zu kaufen. Die äußere Erscheinung der Maschine habe darauf keinen Einfluss, da beide Ausstattungsvarianten nahezu gleich aussähen. Damit habe die Abbildung nicht maßgeblich zur Kaufentscheidung beigetragen.

  • veröffentlicht am 18. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einer jüngsten Studie der Organisation „Euro-Info-Verbraucher“ entsprechen nicht einmal die Onlineshops der großen Volksparteien dem geltenden Recht und wiesen zum Zeitpunkt der Studie diverse Wettbewerbsverstöße auf. So stellt sich schon einmal die Frage, wer das bestehende Fernabsatzrecht zutreffend anwenden können soll, wenn nicht einmal die Gesetzgeber dazu in der Lage sind? Betroffen waren zum Zeitpunkt der Studie die Onlineshops der SPD, CDU, Grünen, FDP-Jugendorganisation und auch der Linken (JavaScript-Link: Spiegel online). Eine flüchtige Durchsicht der Onlineshops der genannten Parteien zeigte zu unserer noch größeren Überraschung, dass keineswegs alle Wettbewerbsverstöße abgestellt sind, sondern aktuell in den meisten der von uns nach-untersuchten Partei-Shops jeweils mehrere Rechtsverstöße auf den professionellen Abmahner warteten. Im Grünen Shop wucherte der unerwünschte Wildwuchs ebenso wie in dem vermeintlich gepflegten Shop der CDU, aber auch bei den Linken.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2010

    BGH, Urteil vom 03.12.2009, Az. III ZR 73/09
    §§ 3; 4 Nr. 11; § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB

    Der BGH hatte über die Auslegung des Wortlauts von § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGBDas Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: … bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst.“ zu entscheiden. Ein klagender Verbraucherschutzverein hatte die Meinung vertreten, diese Vorschrift sei bei teleologischer Auslegung dahingehend zu reduzieren, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts uneingeschränkt nur für unteilbare Dienstleistungen bestehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07
    §§ 3, 4, 5 UWG (2008); 1 Abs. 2

    Der BGH hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04). Bei dieser Auslegung des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV habe sich der Senat von der Erwägung leiten lassen, dass der Verbraucher die Angaben nach der Preisangabenverordnung nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits dann benötige, wenn er sich mit dem Angebot näher befasse. An dieser Rechtslage habe sich durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und ihre Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nichts geändert. Nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG müssten die für den Verbraucher wesentlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. (mehr …)

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