Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Rapidshare haftet eingeschränkt für Filesharing-Urheberrechtsverstöße seiner Kunden / Pressemitteilung von Rapidshareveröffentlicht am 16. März 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 14.03.2012, Az. 5 U 87/09 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhGDas OLG Hamburg hat in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Speicher-Unternehmen Rapidshare AG entschieden, dass derjenige, der „Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, … das Recht des Urhebers [verletzt], über die öffentliche Wiedergabe seines Werkes zu entscheiden. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, welcher den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies jedenfalls dann, wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht. Vgl. zur Rechtsprechung zu Rapidshare auch unsere frühere Berichterstattung, insbesondere zu der abweichenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (hier). Zur Pressemitteilung im Übrigen: (mehr …)
- BGH: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs, wenn im Löschungsverfahren nicht alle Indizien einer Behinderungsabsicht erörtert werdenveröffentlicht am 5. März 2012
BGH, Beschluss vom 27.10.2011, Az. I ZB 23/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Markenlöschungsverfahren nicht verletzt ist, wenn das Bundespatentgericht nicht alle Indizien für eine Behinderungsabsicht ausdrücklich erörtert. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen bzw. zu bescheiden. Art. 103 Abs. 1 GG sei erst dann verletzt, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingehe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, da der Einwand an sich (Behinderungsabsicht) geprüft worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Im Markenlöschungsverfahren wegen Verfalls wird die tatsächliche Inhaberschaft nicht geprüftveröffentlicht am 14. Februar 2012
BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZB 98/10
§ 7 MarkenG, § 53 Abs. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass im Verfahren der Markenlöschung nach § 53 MarkenG wegen Verfalls die tatsächliche Inhaberschaft nicht zu prüfen ist. Die Prüfung sei beschränkt darauf, ob der eingetragene Inhaber der Marke innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch gegen die Löschung erhoben habe oder nicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt sei hingegen nicht verpflichtet, von Amts wegen der Frage nachzugehen, ob das Markenrecht auf einen Dritten übergegangen sei und ob die als Inhaberin eingetragene Kommanditgesellschaft noch existiere. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Urheberrecht – Bei der Übertragung von Nutzungsrechten muss der Letzterwerber alle Vorstufen prüfenveröffentlicht am 26. Januar 2012
AG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2011, Az. 57 C 9013/09
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der in einer Rechtsübertragungskette Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlangt, die wirksame Rechtsübertragung in den Vorstufen prüfen muss und sich nicht auf Zusicherungen verlassen darf. Ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten sei ausgeschlossen. Vorliegend habe das Model, das auf dem streitgegenständlichen Foto abgebildet gewesen sei, behauptet, Inhaberin sämtlicher Rechte zu sein. Es sei jedoch für die Beklagte unschwer zu erkennen gewesen, dass die Abgebildete nicht gleichzeitig Fotografin und damit Urheberin gewesen sein könne. Demnach hätte sich die Beklagte nicht nur auf die Zusicherungen des Models verlassen dürfen, sondern hätte zumindest auch eine Prüfung der Rechte des Fotografen vornehmen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Bereits bei Verdacht einer Produktnachahmung (Markenverletzung) kann Ware „zur Sachverhaltsaufklärung“ vom Zoll zurückgehalten werdenveröffentlicht am 23. Dezember 2011
EuGH, Urteil vom 01.12.2011, Az. C?446/09 und C?495/09
EU-VO 3295/94, EU-VO 1383/2003Der EuGH hat entschieden, dass eine mit einem Antrag auf Tätigwerden (Beschlagnahmeantrag) befasste Zollbehörde die Überlassung der fraglichen Waren an den Empfänger auszusetzen oder diese zurückzuhalten hat, sobald sie über Anhaltspunkte verfügt, die den Verdacht begründen können, dass die Rechtsverletzung vorliegt, damit die Nachweise für die Rechtsverletzung sachgerecht geprüft werden können. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Filesharing – Verurteilung zum Schadensersatz auch dann, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitztveröffentlicht am 20. Dezember 2011
AG München, Urteil vom 23.11.2011, Az. 142 C 2564/11
Entscheidung wurde aufgehoben! – vgl. hier
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG München hat in diesem bemerkenswert rechtsinhaberfreundlichen Urteil entschieden, dass eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen kann, der gar keinen Computer besitzt. Vorliegend war hinsichtlich der rechtswidrigen Verbreitung des streitgegenständlichen Films die IP-Adresse einer Rentnerin ermittelt worden, die seit geraumer Zeit zwar einen Internetanschluss, aber keinen PC mehr besaß. Trotzdem bejahte das Gericht zumindest die Störerhaftung, da die Ermittlung der korrekten IP-Adresse zur Zufriedenheit des Gerichts nachgewiesen war. Die Rentnerin hatte die Kosten der rechtsanwaltlichen Abmahnung in Höhe von 651,80 EUR zu tragen. Weitergehender Schadensersatz wurde dem Rechtsinhaber nicht zugesprochen, da eine täterschaftliche Begehung durch die Rentnerin nicht nachgewiesen war. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Grundsätzliche Zulässigkeit von Testkäufen bestätigtveröffentlicht am 22. September 2011
BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az. I ZR 215/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWGDer BGH hat in diesem Beschluss festgestellt, dass Testkäufe (hier: Minderjährige in Lotto-Annahmenstellen) grundsätzlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann bestehen, wenn z.B. hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und der Mitbewerber durch den Testkauf hereingelegt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Irreführende Werbung mit nicht gegebenen Prüfstandardsveröffentlicht am 26. April 2011
LG Hamburg, Urteil vom 10.02.2011, Az. 315 O 356/10
§§ 3, 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Produkts (hier: Yogamatte) mit der Angabe „SGS-geprüft – internationaler Standard“ unlauter und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die angegebene Überprüfung nicht stattgefunden hat oder aber eine stattgefundene Überprüfung nicht nachgewiesen werden kann. Für einen solchen Nachweis nicht ausreichend sei, wenn lediglich eine Angabe des Herstellers vorliege, dass dieser das Produkt getestet habe. Es müsse eine Zertifizierung durch eine entsprechende offizielle Stelle getätigt und diese auch dokumentiert worden sein. Darauf, inwieweit das Produkt auch ohne eine derartige Prüfung tatsächlich den „SGS“-Maßstäben genügen würde, komme es gerade nicht an.
- LG Berlin: Zu der Verantwortlichkeit des Händlers für Herstellerangabenveröffentlicht am 5. April 2011
LG Berlin, Urteil vom 12.01.2011, Az. 97 O 178/10
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Händler, der günstige Notebook-Akkus ausländischer Hersteller vertreibt, für die Richtigkeit der Herstellerangaben hinsichtlich der Kapazität dieser Akkus einzustehen hat. Die Ist-Kapazität der von der Antragsgegnerin beworbenen Netzakkus wich um bis zu 27 % von der Soll-Kapazität ab, die auf dem für den Verkehr allein wahrnehmbaren Gehäuse aufgedruckt war. Das Gericht konstatierte in diesem Fall sogar eine proaktive Prüfungspflicht des Händlers und führte aus, dass die Antragsgegnerin durch den Vertrieb und die herausgestellte Werbung mit der aufgedruckten Kapazität an der Interessensverletzung zu Lasten der Käufer, die einen Ersatzakku mit geringerer Kapazität erhalten, beteiligt gewesen sei. Die Problematik sei ihr bekannt und eine Prüfung ohne großen Aufwand möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Rapidshare – Keine Prüfungspflichten mittels Textfilter oder manueller Überwachung / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 21. Januar 2011
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2010, Az. I-20 U 59/10
§§ 97 Abs. 1, 16, 19a, 94 Abs. 1 UrhG; 8 Abs. 1, 3 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es dem Betreiber einer Download-Plattform im Internet nicht auferlegt werden kann, die Bereithaltung von Dateien mit bestimmten Namen zu unterlassen. Auch im Rahmen der Störerhaftung führe eine solche Verpflichtung zu weit. Eine Sperrung bestimmter Dateinamen erscheine ungeeignet, da Dateinamen jederzeit veränderbar seien. Aus diesem Grund scheide auch eine Sperrung aller Dateinamen, die bestimmte Begriffe enthalten, aus, zumal mit diesen Begriffen auch legale Inhalte bezeichnet sein können. Im streitgegenständlichen Fall des Computerspiels Alone in the Dark bestehe der Name aus allgemeinen Worten der englischen Sprache, der auch legale Inhalte wie Texte oder Gedichte bezeichnen könne. Die Forderung nach einer menschlichen, gezielten Überprüfung von Inhalten, bei denen eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit für Rechteverletzungen bestehe, lasse sich wegen des damit verbundenen Personalaufwands in der Praxis regelmäßig nicht realisieren. In der Vergangenheit hatte das OLG Düsseldorf bereits ähnlich zu Gunsten von Rapidshare entschieden (s. hier und hier). Das OLG Köln und das OLG Hamburg vertreten andere Auffassungen. Zum Volltext der Entscheidung: