IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. September 2014

    LG München I, Urteil vom 04.06.2014, Az. 21 S 25169/11
    § 97 Abs. 2 S. 1, 3 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes im Internet ein Schadensersatz in Höhe von 1.620 EUR zu zahlen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01
    § 12 S. 2 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain „www.namederstadt-info.de“ nicht gegen die Namensrechte der genannten Stadt verstößt. Durch den Gebrauch des Stadtnamens in Verbindung mit dem Zusatz „-info“ entstehe keine Zuordnungsverwirrung bei den angesprochenen Verkehrskreisen. Aus der genannten Adresse ergebe sich weder, dass die Seite von der Klägerin selbst betrieben werde, noch dass die Stadt dem Gebrauch ihres Namens durch die Beklagte zugestimmt habe. Zwar genieße auch eine Stadt Schutz ihrer Namensrechts, im Gegensatz zum Namensrecht natürlicher Personen sei dieses jedoch eingeschränkt auszulegen. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade der Zusatz „info“ in Verbindung mit dem Stadtnamen so verstanden werden muss, dass die gesamte Domain der Stadt zuzuordnen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. März 2011

    LG Berlin, Urteil vom 22.12.2009, Az. 15 S 9/07
    § 97 Abs. 1, S. 1; 97 Abs. 2 UrhG §§ 249 ff. BGB, § 287 ZPO

    Das LG Berlin hat ausführlich erläutert, wie der Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von Karten oder Kartenausschnitten im Internet zu berechnen ist und welchen Wert die Gutachten der Parteien insoweit besitzen. Interessant folgender völlig zutreffender Hinweis: „Für die Geltendmachung eines etwaigen immateriellen Schadens wegen der unterlassenen Urhebernennung gem. § 97 Abs. 2 UrhG a. F. ist die Klägerin nicht aktiv legitimiert, weil sie nicht Urheberin, sondern lediglich Lizenznehmerin ist.“ Zum Volltext der Entscheidung, die durch eine „kreative“ Nummerierung der Entscheidungsgründe auffällt:

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  • veröffentlicht am 16. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 24 W 40/10
    § 19 a UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass es einen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung darstellt, wenn ein urheberrechtlich geschützter Stadtplanausschnitt lediglich durch Eingabe der vollständigen URL aufrufbar ist. Das versehentliche Verbleiben auf dem Server des Beklagten und ledigliche Löschen der Verlinkungen sei nicht ausreichend zur Erfüllung der Unterlassungs- verpflichtung gewesen. Somit habe der Beklagte eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Umstände der Verwirkung, insbesondere die Unwahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Zugriffs, seien bei der Höhe der Vertragsstrafe zu berücksichtigen. Ähnlich hatte bereits das AG Charlottenburg entschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 11.07.2008, Az. 142 C 116/08
    § 97 Abs. 1 S. UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass für die Nutzung fremden Bildmaterials im Internet (hier: Ausschnitte aus Kartographien) Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie zu entrichten ist. Es habe weder durch die Download-Möglichkeit eine Einwilligung zur Nutzung im Internet vorgelegen noch könne die zu ermittelnde fiktive Lizenzgebühr dadurch verringert werden, dass die gezeigten Kartenausschnitte möglicherweise Mängel aufwiesen. Auf der Karte seien acht Straßen, welche bereits 2005 umbenannt wurden, mit dem alten Namen bezeichnet. Die xxx Straße sei überhaupt nicht eingezeichnet. Im Einzelnen führte das Gericht aus:

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  • veröffentlicht am 23. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10
    §§ 19a; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschützter Kartenausschnitt im Sinne des § 19a UrhG auch dann öffentlich zugänglich gemacht wird, wenn er zwar zu keinem Zeitpunkt mit der Homepage des Verletzers verlinkt ist, aber weiterhin durch Eingabe des entsprechenden Links (URL) für jedermann erreichbar sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.08, Az. 5 U 68/07
    §§ 95 a Abs. 2 Satz 2, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzt vergebene Session-ID, welche es verhindert, dass Bildmaterial direkt verlinkt wird, keine wirksame technische Sicherungsmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG darstellt und eine direkte Verlinkung des Materials nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Erfolglos geklagt hatten die Betreiber der Seite www.stadtplandienst.de
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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Urteil vom 19.06.2008, Az. 7 O 14276/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2; 10; 19a; 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG München hat entschieden, dass Stadtpläne und Landkarten urheberrechtlich geschützt sein können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Gesamtkonzeption, durch die individuelle Auswahl des Dargestellten und die Kombination der Methoden und Darstellungsmittel ein eigentümliches Kartenbild gestaltet worden sei, sie also bedeutsame schöpferische Züge aufwiesen. Schadensersatzpflichtig sei auch derjenige, der Ausschnitte aus einem Stadtplan verwende (sog. Kachel), selbst wenn dies nur kurzzeitig als Teil eines Films geschehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 19.08.2009, Az. 161 C 8713/09
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass der Inhaber einer Webseite zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er ohne Einwilligung des Berechtigten einen Kartenausschnitt als Anfahrtsskizze verwendet. Die Höhe des Schadensersatzes bzw. einer angemessenen Lizenzgebühr sei danach zu bestimmen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Es werde ein fiktiver, im Verkehr üblicher Lizenzvertrag zu Grunde gelegt. Als Vergleich im vorliegenden Fall nahm das Gericht in Größe und Qualität vergleichbare Karten der Euro-Cities AG und des Städte-Verlags als Maßstab, deren Preise zwischen ca. 675,00 und 820,00 EUR liegen. Es gebe zwar auch günstigere Angebote, doch habe der Rechtsverletzer keinen Anspruch darauf, dass für eine Lizenzanalogie die billigsten Angebote als Vergleichsmaßstab gelten, wenn auch die höherpreisigen am Markt durchgesetzt seien. 650,00 EUR erachtete das Gericht als angemessen für den streitgegenständlichen Kartenausschnitt auf der Homepage einer Jugendherberge.

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2009

    AG Ravensburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 5 C 471/09
    §§ 15, 16, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPO

    Das AG Ravensburg hat entschieden, dass die unberechtigte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnittes einen Streitwert von 10.000,00 EUR rechtfertigt. Grund hierfür sei u.a. die große Nachahmungsgefahr in Form eines verbreiteten leichtfertigen Umgangs mit den Urheberrechten anderer. Die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung noch nicht rechtskräftige Entscheidung liegt uns nicht im Volltext vor. Gleichwohl sollte einer pauschalen Übertragung dieser Rechtsansicht auf vermeintlich gleich gelagerte Fälle mit Vorsicht begegnet werden. Insbesondere darf nach deutschem Recht der Einzelne (noch) nicht als Abschreckungsexempel für die Allgemeinheit herangezogen und zu diesem Zweck ein Streitwert besonders hoch angesetzt werden (Links: OLG Schleswig, andere Auffassung: KG Berlin, OLG Hamburg). Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Roger Gabor.

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