Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bad Hersfeld: Eltern müssen Whatsapp-Nutzung ihres minderjährigen Kindes überwachen und begleiten / Aufsichtspflichtveröffentlicht am 27. Juni 2017
AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 15.05.2017, Az. F 120/17 EASO
Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 27 ff. BDSG, § 13 TMG, § 677 BGB, § 683 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 1666 BGBDas AG Bad Hersfeld hat entschieden, dass es zur elterlichen Aufsichtspflicht gehört, die Whatsapp-Benutzung eines minderjährigen Kindes „ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen“. Weiterhin entschied der Richter, dass derjenige, der durch seine Nutzung von „WhatsApp“ die andauernde Datenweitergabe zulasse, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung begehe und sich in die Gefahr begebe, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Im Übrigen bestünden keine vernünftigen Gründe, einem Kind ein Smartphone auch noch während der vorgesehenen Schlafenszeit zu überlassen. Zum Volltext der Entscheidung hier (AG Bad Hersfeld – Eltern und Whatsapp).
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- BAG: Busfahrer wird durch Teilnahme am elektronischen RIBAS-System nicht unbillig belastetveröffentlicht am 24. März 2017
BAG, Urteil vom 17.11.2016, Az. 2 AZR 730/15
§ 2 BV, § 32 Abs. 1 S. 1 BDSGDas BAG hat entschieden, dass ein angestellter Busfahrer kein berechtigtes Interesse gegen die Verwendung des RIBAS-Systems hat. Der Sinn des Systems bestehe darin, dass die bei dem Unternehmen beschäftigten Busfahrer zu einer vorausschauenden und sparsamen Fahrweise angehalten werden sollen (§ 2 BV). Das betreffe unmittelbar die von dem Busfahrer geschuldete Arbeitsleistung und damit die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses i.S.d. § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG. Die verfolgten Ziele einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs sowie einer Steigerung der Kundenzufriedenheit seien nicht unbillig oder unrechtmäßig, sondern ökonomisch vernünftig und lägen zudem im ökologischen Interesse der Allgemeinheit. Das System halte die Busfahrer nicht in Bezug auf ihr Bremsverhalten zu einem straßenverkehrswidrigen Verhalten an. Dass es darauf hinweise und es aufzeichne, wenn ein Fahrer scharf gebremst habe, heiße nicht, er solle auch dann nicht entsprechend reagieren, wenn die Verkehrssituation es erfordere. Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
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- OLG Celle: Wann muss der Betreiber einer Suchmaschine einen Link löschen?veröffentlicht am 15. März 2017
OLG Celle, Urteil vom 29.12.2016, Az. 13 U 85/16
§ 29 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 BDSG; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein von einer unvorteilhaften Veröffentlichung im Internet Betroffener nicht in jedem Fall das Recht auf Löschung des Links zu dieser Veröffentlichung gegenüber dem Betreiber einer Suchmaschine hat. Verlinke der Suchmaschinenbetreiber einen Pressebeitrag, dessen Veröffentlichung an sich zulässig gewesen sei und der aus einer allgemein öffentlich zugänglichen Quelle stamme, könne er nicht zur Löschung verpflichtet werden. Zwar könne sich der Betreiber einer Suchmaschine selbst nicht auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen; bei rechtmäßig veröffentlichten Artikeln sei jedoch auch die Presse- und Meinungsfreiheit des für den Inhalt des verlinkten Beitrags Verantwortlichen bei einer Abwägung mit Rechten des Betroffenen zu berücksichtigen. Ein „Recht auf Vergessen“ stand das Gericht dem Kläger sieben Jahre nach der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Interviews zu einem immer noch aktuellen Thema ebenfalls nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Celle – Linklöschung durch Suchmaschinenbetreiber).Möchten Sie Inhalte aus dem Internet entfernen lassen?
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- OLG Düsseldorf: Rechtsstreit um Facebooks Gefällt-mir-Button wird dem EuGH vorgelegtveröffentlicht am 23. Februar 2017
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 11 UKlaG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 15 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat in dem Streit um die Zulässigkeit der Onlineshop-Einbindung des sogenannten Facebook-„Gefällt mir“-Buttons beschlossen, dem EuGH sechs datenschutzrechtlich relevante Rechtsfragen zur Klärung vorzulegen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verlangt von dem Betreiber eines Onlineshops für Modeartikel, es zu unterlassen, das „Gefällt mir“-Plugin von Facebook in den Internetauftritt zu integrieren. Der EuGH soll entscheiden, ob Facebooks „Gefällt mir“-Button auf einer deutschen Internetseite in einer Weise eingebunden werden darf, dass über das Plugin die IP-Adresse der Besucher an Facebook übermittelt wird, ohne dass vorher eine informierte Einwilligung des Webseitenbesuchers eingeholt wurde. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Düsseldorf – Integration von Facebook-Gefällt-mir-Plugin ohne Datenschutzhinweis).
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- OVG Hamburg: Klarnamenpflicht bei Facebook einstweilen nicht zu beanstandenveröffentlicht am 27. Dezember 2016
OVG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 5 Bs 40/16
§ 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG, § 80 Abs. 2 S.1 Nr. 4 Alt. 2 VwGODas Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass einer in Deutschland wohnhaften Rechtsanwältin nicht die Möglichkeit einer anonymen Nutzung des sozialen Netzwerks Facebook eingeräumt werden muss. Zum Volltext der Entscheidung hier (OVG Hamburg – Verpflichtung zur Benutzung eines Klarnamens bei Facebook nicht zu beanstanden).
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- LG Frankfurt a.M.: Beim Verkauf von Smart-TV muss Verbraucher auf Erhebung personenbezogener Daten hingewiesen werdenveröffentlicht am 1. Dezember 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2016, Az. 2-03 O 364/15
§ 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 2 TMG, § 13 Abs. 3 TMG; § 5a Abs. 2 UWG, § 8 UWG; § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß in Form von Irreführung vorliegt, wenn ein Smart-TV-Gerät in Verkehr gebracht wird, ohne dass der Verbraucher einen Hinweis darauf erhält, dass bei Anschluss des Geräts an das Internet die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten des Verbrauchers erhoben und verwendet werden. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Frankfurt a.M. – Smart-TV-Geräte ohne Hinweis auf Erhebung von Nutzerdaten).
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung erhalten?
Sind Sie unsicher, ob eine solche Abmahnung überhaupt zulässig ist? Wollen Sie selbst ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten beenden? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Einrichtungen des Bundes dürfen IP-Adressen von Website-Nutzern speichernveröffentlicht am 21. Oktober 2016
EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. C-582/14
Art. 2 lit. a EU-RL 95/46/EG, Art. 7 lit. f EU-RL 95/46/EGDer EuGH hat entschieden, dass von den Einrichtungen des Bundes betriebene Websites die IP-Adressen der Benutzer speichern dürfen. Die Einrichtungen hätten ein berechtigtes Interesse daran, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der von ihnen allgemein zugänglich gemachten Websites über ihre konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten. Ferner entschied der EuGH, dass § 12 TMG gegen Art. 7 lit. f EU-RL 95/46/EG verstoße. Ein EU-Mitgliedsstaat dürfe nicht bestimmen, dass der Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, ohne dass der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, die Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuGH – Bund darf IP-Adressen speichern).
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- BVerwG: EuGH soll entscheiden, ob private Wirtschaftsakademie auf Grund ihrer Facebook-Fanseite für Datenverarbeitungsdefizite von Facebook haftetveröffentlicht am 26. Februar 2016
BVerwG, Beschluss vom 25.02.2016, Az. 1 C 28.14
Art. 2 lit. d. EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 2 EU-RL 95/46/EG; § 3 Abs. 7 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSGDas BVerwG hat entschieden, dass der EuGH im Ergebnis über die Rechtsfrage entscheiden soll, ob die privatrechtlich organisierte Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WTSH) als Betreiberin einer Facebook-Fanseite „verantwortliche Stelle“ im Hinblick auf die von Facebook erhobenen Daten gemäß § 3 Abs. 7 BDSG / Art. 2 d) RL 95/46/EG ist. Genauer soll geklärt werden, ob bei mehrstufigen Informationsanbieterverhältnissen Raum für die Verantwortlichkeit einer Stelle gegeben ist, obwohl sie nicht i.S.d. Art. 2 Buchst. d) RL 95/46/EG für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, nämlich für die Auswahl eines Betreibers für sein Informationsangebot. Zur Pressemitteilung Nr. 11/2016: (mehr …)
- LG Köln: Das Fehlen einer Datenschutzerklärung auf einer Website stellt einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 11. Februar 2016
LG Köln, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 33 O 230/15
§ 13 TMG, § 3a UWG,Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß zu werten ist. Auch dürfe keine Werbung für Dienstleistungen hinsichtlich Google adWords gemacht werden, ohne die für den genannten Preis gewährte Leistung zu beschreiben. Gegen die einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Sie ist mit einem für wettbewerbsrechtliche Verfahren eher hohen Streitwert von 50.000 EUR versehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) geht erneut gegen Datenschutzerklärung von Google vorveröffentlicht am 20. Januar 2016
Nach eigenen Angaben hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Google erneut wegen zweier nicht rechtskonformer Klauseln in der Datenschutzerklärung abgemahnt (hier). Beanstandet wurde zum einen, dass Google automatisiert Inhalte der Nutzer analysiere, um anhand der dadurch gewonnenen Erkenntnisse individualisierte Werbung zu schalten. Hierunter fallen auch E-Mails mit höchstpersönlichen Daten des jeweiligen Nutzers, aber auch der mit ihm kommunizierenden Dritten. Eine solche „intensive Art der Datenauswertung“ sei von der allgemeinen Einwilligung des Kunden, soweit sie denn vorliege, nicht erfasst. Weiterhin rügten die Verbraucherschützer eine Datenschutzklausel, nach der nur für die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig sein soll. Die Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung läuft am 25.01.2016 ab; danach soll – wie bereits 2012 – vor dem LG Berlin geklagt werden.