Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Dispute-Eintrag muss zurück genommen werden, wenn der Domaininhaber nicht zur Löschung verpflichtet istveröffentlicht am 28. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012, Az. I-20 U 202/11
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Domaininhaber Anspruch auf die Rücknahme eines Dispute-Eintrags hat, wenn der Veranlasser des Eintrags keinen Anspruch auf Löschung der Domain hat. Vorliegend bestand seitens des Herausgebers des Lifestyle-Magazins „AD – Architectural Digest“ kein Anspruch auf Löschung der Domain „ad.de“. Von einer rechtsmissbräuchlichen Domain-Anmeldung könne nicht ausgegangen werden, da „ad“ auch die Abkürzung für „Advertising“ bedeute und eine gezielte Behinderung der Beklagten nicht festgestellt werden könne. Allein von einem Verkaufsangebot der Domain könne nicht auf Rechtsmissbrauch geschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Die Abkürzung eines Firmennamens kann markenrechtlich als Unternehmenskennzeichen geltenveröffentlicht am 7. August 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 25.07.2013, Az. I-4 W 33/12
§ 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; § 12 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Unterscheidungskraft für einen Firmennamen, der aus einer Abkürzung (drei Buchstaben) sowie der Beschreibung der Tätigkeit besteht, vorhanden sein kann. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn nicht sofort erkennbar sei, wofür die Abkürzung stehe. Die Benutzung des abgkürzten Firmennamens erfolge als Unternehmenskennzeichen. Daher bestehe gegen die Nutzung einer gleichnamigen Domain durch einen Dritten auf Grund von Verwechslungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zitat:
- LG Wiesbaden: Einstweilige Verfügung, wenn der IT-Administrator das Unternehmen verlässt und heimlich die Server-Zugangsdaten verändertveröffentlicht am 4. Juli 2013
LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 2 O 128/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 88 TKGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass gegen den IT-Administrator, welcher den ursprünglichen Website-Zugang seines früheren Unternehmens sperrt und die Internet-Präsenz mit einem neuen Passwort versieht, eine einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Ein solcher „Scherz“ kann je nach Bedeutung des Unternehmens mit empfindlichen Kosten für den Antragsgegner verbunden sein. Im vorliegenden Fall betrug der Streitwert 40.000,00 EUR, so dass die Kosten bei mindestens 2.700 EUR liegen dürften. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags zu einer Domainveröffentlicht am 28. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 05.03.2013, Az. 33 O 144/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas LG Köln hat entschieden, dass ein unbegründeter Dispute-Eintrag auf eine Domain einen Anspruch auf Löschung dieses Eintrags seitens des Domain-Inhabers begründet. Der unbegründete Eintrag stelle eine Rechtsverletzung dar. Vorliegend hatte die Markeninhaberin eine Marke „bye-bye“ gegen die gleichnamige Domain „www.bye-bye.de“ einen Dispute-Eintrag gestellt, da sie darin eine Verletzung ihrer Markenrechte sah. Die Domain wurde zu der Zeit als sog. Parking-Domain genutzt. Das LG sah deshalb den Dispute als unberechtigt an, da eine Marke einen Unterlassungsanspruch nur bezogen auf den geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich begründe; der Inhaber einer Domain diese aber auch anders, auf nichtverletzende Weise, nutzen könne. Sei der geschützte Bereich betroffen, bestünden Unterlassungsansprüche, aber kein Anspruch auf Freigabe der Domain. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Deutsches Gericht ist für eine Persönlichkeitsverletzung auf niederländischer Website und in niederländischer Sprache nicht zuständigveröffentlicht am 24. Juni 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013, Az. 12 O 184/12
§ 32 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB analog, § 186 StGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auf einer niederländischen Website in niederländischer Sprache grundsätzlich nicht gegeben ist. Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lasse sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland hätten und wie die Beklagte in Deutschland auf dem Immobilienmarkt tätig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Die Nutzung der Domain berlin.com mit Inhalten zur Stadt Berlin verletzt die Namensrechte der Stadt Berlin / Zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchsveröffentlicht am 4. Juni 2013
KG Berlin, Urteil vom 15.03.2013, Az. 5 U 41/12
§ 12 BGB; Art. 40 Abs. 1 Satz EGBGBDas KG Berlin hat entschieden, dass der Besitz der Domain berlin.com und deren Nutzung zur Vorhaltung von Informationen über die Stadt Berlin die Namensrechte der Stadt Berlin verletzt. Von Interesse ist auch die teilweise haarsträubende Argumentation der beklagten Domaininhaberin: Sie hatte eingewandt, dass deutsche Gerichte für Namensrechtsstreitigkeiten zu der nicht-deutschen Domain berlin.com nicht zuständig seien. Auch sei das deutsche Urteil in den USA nicht oder nur mit erheblichen Problemen vollstreckbar. Überdies fehle der Klage das Rechtsschutzbedürfnis, da mit dem Unterlassungsantrag eine Namensverletzung nicht (vollständig) unterbunden werden könne, weil bereits die Registrierung der Domain eine Namensverletzung darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Wenn der Domain-Treuhänder nach der Vertragsbeendigung die Domain unrechtmäßig als Faustpfand behältveröffentlicht am 28. Mai 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az. 6 U 49/12
§ 12 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches sich von einem anderen Unternehmen (Aufragsnehmer) die Website gestalten lässt und den Auftragsnehmer auch die dazu gehörige Domain registrieren lässt (Domain-Treuhänder), unter namensrechtlichen Ansprüchen ein Recht auf Herausgabe der Domain besitzen kann, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird. Hier ging es um die Domain „autohaus-leiner.de“ des Autohauses Leiner. Für die Behauptung des Domain-Treuhänders, die Registrierung der Domain auf eine bei dem Treuhänder tätige Person sei durch vertragliche Abreden gerechtfertigt, trägt der Treuhänder die volle Darlegungs- und Beweislast, da es sich um einen zur Rechtfertigung des Eingriffs in ein absolutes Recht vorgetragenen Tatbestand handelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Die Verfügung, einen bestimmten Namen in der Domain einer Internetseite nicht zu verwenden, wird nicht verletzt, wenn die Internetseite nur noch einen Hinweis auf die Umbenennung und einen Link enthältveröffentlicht am 24. April 2013
KG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
§ 890 Abs. 1 S. 1 ZPODas KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“ untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Als „Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Homepage gilt grundsätzlich das Unternehmen als Arbeitgeberveröffentlicht am 25. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Ein Domaininhaber gibt auch dann Anlass zur Klage, wenn zuvor keine formal wirksame Abmahnung erfolgteveröffentlicht am 20. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, Az. I-20 W 104/11
§ 93 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass auch dann ein Anlass zur Klage mit der Folge der Kostentragungslast beim Anerkenntnis vorliegen kann, wenn zuvor keine Abmahnung, sondern lediglich ein Aufforderungsschreiben erfolgte. Für das aus Sicht der Klägerin wichtigste Verhalten des Beklagten – Freigabe der Domain – sei eine förmliche Abmahnung nicht erforderlich gewesen, da es sich nicht um einen Unterlassungsanspruch handele. Ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung sei hier ausreichend. Durch das Verhalten des Beklagten (Verweigerung der Erfüllung) habe er gezeigt, dass er auch zur Unterlassung nicht bereit sei, was insoweit eine Abmahnung entbehrlich mache. Zum Volltext der Entscheidung: