IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. März 2012

    LG Köln, Urteil vom 01.02.2012, Az. 28 O 764/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine mehrere Jahre zurückliegende Beziehung mit einer Schauspielerin es nicht rechtfertigt, dass der Partner bild- und namentlich im Rahmen eines Artikels mit der Überschrift „Liebes-Aus nach Schlaganfall“ in die Öffentlichkeit gezogen und dabei gleichsam an den Pranger gestellt wird. Im vorliegenden Fall war die Schauspielerin mit dem Verfügungskläger zuletzt 2007 beim Deutschen Fernsehpreis öffentlich aufgetreten, hatte sich dann auf Grund eines Schlaganfalls weitestgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und sich dieser erst wieder 2010 mit einem Buch über ihre Krankheitsgeschichte zurückgemeldet, was ein Verlag zum Anlass nahm, über ihre alte Beziehung zu berichten. Die Kammer erachtete die Beziehung und ihr Ende als „abgeschlossenen Sachverhalt“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    OLG Köln, Urteile vom 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen nicht uneingeschränkt berichtet werden darf. Streitgegenständlich waren „Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten“, eines Wetter-Moderators. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. In der Folge sah das Gericht in der gleichwohl erfolgten Berichterstattung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Moderators. Es wurde die Revision zugelassen. Zitat aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.02.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 18 W 1752/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung bezüglich einer identifizierenden Berichterstattung in einem Strafverfahren auch ergehen kann, bevor die Hauptverhandlung stattfindet, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine dann erfolgende identifizierende Berichterstattung vorliegt. Im entschiedenen Fall ergab sich die Erstbegehungsgefahr aus einem parallelen Fall, der einige Wochen zuvor stattfand und in dem die Beklagte auch identifizierend berichtet hatte. Im vorliegenden Fall war von einem identischen Vorgehen auszugehen, weshalb die Untersagung erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Januar 2012

    BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11
    § 823 Ah BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass bei der Berichterstattung über eine prominente Moderatorin, Sängerin und Schauspielerin auch die identifizierende Berichterstattung über deren neuen Lebensgefährten, einen Landtagsabgeordneten, zulässig ist. Ein Unterlassungsanspruch stehe dem Politiker nicht zu. Zwar sei er durch die Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, jedoch überwiege das Äußerungsinteresse der Beklagten, zumal der Kläger selbst auch in der Öffentlichkeit stehe, wenn auch nicht in dem Maße wie seine Lebensgefährtin. Der Persönlichkeitsschutz greife erst dann, wenn die beanstandeten Äußerungen einen eigenständigen Verletzungseffekt aufwiesen, der ihr Verbot rechtfertigen könne, z.B. wenn sie in den besonders geschützten Kernbereich der Privatsphäre des Betroffenen eingriffen oder Themen beträfen, die von vornherein überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Diese Grenze werde mit der vom Kläger angegriffenen Berichterstattung jedoch nicht überschritten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Dresden, Urteil vom 12.07.2011, Az. 4 U 188/11
    §§ 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Berichterstattung über den Selbstmord eines nahen Angehörigen (hier: Sohn) einer früheren Landesregierungsangehörigen, die zwischenzeitlich nicht mehr in der Öffentlichkeit steht, den Kernbereich der Privatsphäre betrifft und daher zu unterlassen ist. Dadurch, dass die Klägerin selbst in den Mittelpunkt des Berichts gerückt und namentlich genannt wurde, werde nicht nur der portmortale Achtungsanspruch des Sohnes der Klägerin verletzt, sondern auch sie selbst in ihrem eigenen Persönlichkeitsrecht. Durch die namentliche Berichtserstattung werde zudem das Recht der Klägerin, mit ihrer Trauer allein gelassen zu werden, missachtet. Der Wunsch, in Ruhe gelassen zu werden, sei auch nicht unbeachtlich, weil die Klägerin eine Politikerin sei, die langjährig eine auf Landesebene hervorgehobene Stellung innehatte. Zwar gebe es für Personen des politischen Lebens ein gesteigertes Informationsinteresse, dies gelte nach einem Rückzug aus der Öffentlichkeit jedoch nicht unbegrenzt fort. Auf Grund der Schwere des Verstoßes gewährte das Gericht auch einen Anspruch auf Entschädigung.

  • veröffentlicht am 3. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 2-03 O 379/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Persönlichkeitsschutz einer schwangeren Prominenten, welcher zunächst Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine entsprechende Berichterstattung ist, endet, wenn sich die Prominente zur Bewerbung eines Kinofilms den Medien schwanger zeigt und ihre Schwangerschaft unterstreicht bzw. dabei gegenüber der Presse nicht zum Ausdruck bringt, dass sie ihre Schwangerschaft als Privatangelegenheit betrachte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBVerfG, Urteil vom 08.12.2011, Az. 1 BvR 927/08
    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die Urlaubsgewohnheiten eines Prominenten im Rahmen eines Berichtes über ein bestimmtes Urlaubsgebiet zulässig sind, auch wenn diese die Privatsphäre der bekannten Person betreffen. So seien die Äußerungen „Dauergast xxx fährt jedes Jahr in Zürs Ski – meist mit Familie. Sie gibt sich unauffällig und trägt deshalb ihre Skier selbst“ und „Dort gibt es wie eh und je Mittagsbüfett mit köstlichen Salaten. Das gehört dazu wie jedes Jahr die hier ganz unauffällig auftretende xxx im Skianzug“ im Rahmen eines 6-seitigen Berichts zum Urlaubsgebiet Arlberg vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Der Bericht müsse als Ganzes betrachtet werden. Dann sei ersichtlich, dass es um die Urlaubsgewohnheiten der Klägerin nur als Kolorit am Rande gehe und lediglich Belanglosigkeiten beträfen. Demgegenüber bestehe ein Informationinteresse der Leserschaft daran, welche Gäste die Urlaubsregion besuchten, da hier auch eine Vorbildfunktion der prominenten Gäste bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2011

    LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11
    § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog; § 22 f. KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass einem so genannten Paparazzo untersagt werden kann, Fotografien eines inhaftierten Prominenten beim Hofgang zu veröffentlichen, da dadurch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Prominenten vorliegt. Er habe in diesem von der Öffentlichkeit abgeschlossenen Raum nicht damit rechnen müssen, fotografiert zu werden. Andersherum schlug jedoch der Versuch des Paparazzo fehl, dem Prominenten die Veröffentlichung eines Bildes per Widerklage zu untersagen, welches den Paparazzo wartend vor der Wohnung des Prominenten zeigte und von diesem aufgenommen worden war. Der Fotograf habe im Rahmen seiner Berufsausübung gehandelt und sei deshalb lediglich in seiner Sozialsphäre betroffen. Zudem handele es sich bei der „Belauerung“ des Prominenten um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an dem ein öffentliches Interesse bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 332/09
    § 823 Abs. 1 Ah BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass die Berichterstattung über den Lebensgefährten einer Schauspielerin, der zuvor als Pornodarsteller tätig war, dessen Persönlichkeitsrecht nicht verletzt. Der Kläger sei in allen Filmen jeweils für kurze Zeit im Bild zu sehen gewesen; dabei sei auch sein Gesicht erkennbar gewesen. Damit liege durch die Berichterstattung kein Eingriff in seine absolut geschützte Intim- oder Privatsphäre vor. Das Gericht führte aus, dass derartige Filme gerade dazu bestimmt seien, von der interessierten Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, so dass die Mitwirkung an ihrer Produktion nicht als Ausdruck der geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung angesehen werden könne. Die Bekanntgabe der Tatsache im streitgegenständlichen Bericht, dass der Kläger bei den in Rede stehenden Filmproduktionen kein Kondom verwendet habe, beeinträchtige hingegen sein Persönlichkeitsrecht. Dies habe er allerdings hinzunehmen, da die Äußerungsinteressen der Beklagten hier überwiegendes Gewicht hätten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I