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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 11.08.2010, Az. 9 O 21882/09
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG München I hatte über einen heiklen Zufall in der Berichterstattung eines Magazins zu entscheiden. Das Magazin hatte über einen Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan berichtet. Der Langzeitverpflichtete hatte unter tragischen Umständen durch Schüsse auf ein Fahrzeug eine Frau und zwei Kinder getötet. In dem Bericht erhielt der Soldat das Pseudonym „Ronny Fischer“, wobei ein Sternchenhinweis auf der gleichen Seite erläutert, dass der Name von der Redaktion geändert worden sei. Zufälligerweise existierte jedoch tatsächlich ein Bundeswehr-Soldat, der in dem gleichen Zeitraum, auf den sich der Pressebericht bezog, in Afghanistan stationiert war. Dieser Soldat befürchtete nun Repressalien im In- und Ausland. Er nahm das Magazin klageweise auf Unterlassung und Richtigstellung in Anspruch. Die Kammer lehnte die Klage jedoch ab. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. November 2011

    OLG Koblenz, Beschluss vom 19.04.2010, Az. 4 W 183/10
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass nicht jeder öffentliche Angriff auf Gesellschafter eines Unternehmens auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesellschaft darstellen kann. Vorliegend war eine umfassende Berichterstattung über ein Strafverfahren gegen den Vorstand einer Gesellschaft erfolgt. Um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Gesellschaft anzunehmen, hätte diese jedoch als Wirtschaftsunternehmen in ihrem sozialen Geltungsanspruch (unmittelbar) berührt sein müssen. Dies käme insbesondere dann in Betracht, wenn der Gesellschafter oder Betriebsangehörige in dieser Eigenschaft oder wegen Tätigkeiten angegriffen werde, mit denen die Verkehrsauffassung auch die Gesellschaft identifiziere. Dies sei jedoch vorliegend nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 08.09.2011, Az. 10 U 204/11
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die Verheiratung des ehemaligen Lebensgefährten einer Prominenten dessen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt. Wenn die vorige Beziehung öffentlich gemacht worden sei, bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, zu erfahren, wenn diese beendet worden sei und eine anderweitige Verheiratung stattgefunden habe – auch wenn weder der ehemalige Lebensgefährte noch seine jetzige Ehefrau prominente Persönlichkeiten seien. Das Gericht führte dazu aus:

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  • veröffentlicht am 26. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 72/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass der private Betreiber eines großen Meinungsforums für die Übernahme eines rechtswidrigen Artikels aus einer Onlinezeitung haftet. Eine einstweilige Verfügung, die die Verbreitung des Artikels untersagt, sei zu Recht ergangen. Insbesondere könne sich der Betreiber des Forums nicht auf das so genannte Laienprivileg (d.h. keine Prüfungspflicht von Privatleuten hinsichtlich des Wahrheitsgehalts eines Presseberichts, s. auch KG Berlin) berufen, da er sich als Betreiber eines weit beachteten Forums (60.000 Einträge) schon seit längerer Zeit mit der auch im Pressebericht thematisierten Problematik auseinandersetze. Insofern sei unbeachtlich, dass er dies ausschließlich in seiner Freizeit betreibe. Eine haftungsmäßige Privilegierung als Forumsbetreiber komme hier auch nicht in Betracht, da der Beklagte den streitgegenständlichen Artikel selbst auf die Internetseite des Forums gestellt habe. Eine ausreichende Distanzierung zum Inhalt sei ebenfalls nicht erfolgt. Update: Das OLG Köln hat den Streitwert der Angelegenheit von 40.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR reduziert, dem Verfügungsbeklagten das Laienprivileg zuerkannt und der Verfügungsklägerin 1/3 der Verfahrenskosten auferlegt (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung des LG Köln:

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  • veröffentlicht am 30. August 2011

    BGH, Urteil vom 12.07.2011, Az. VI ZR 214/10
    §§ 7 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 BRAGO

    Der BGH hat entschieden, dass die Abmahnung eines Zeitungsartikels – jedenfalls kostenrechtlich – nicht getrennt nach der Wort- und Bildberichterstattung erfolgen kann. Die Abmahnungen beträfen dieselbe Angelegenheit, so dass die diesbezüglich erbrachten anwaltlichen Leistungen in einem inneren Zusammenhang stünden und einheitlich zu beurteilen seien. Bei der Bewertung eines Zeitungsartikels auf Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts seien die Wort- und die Bildberichterstattung nicht getrennt voneinander zu betrachten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. August 2011

    LG Köln, Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 30/11
    §§ 823 Abs. 1, 253, 840 BGB i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Absatz 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Anspruch auf eine Entschädigung in Geldform einer durch eine Berichterstattung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzten Person nur zusteht, wenn ein besonders schwerer Eingriff vorliegt. Zudem dürfe die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können. Dafür komme insbesondere ein Widerruf durch den Äußernden in Betracht. Um einen solchen müsse sich der Betroffene bemühen. Auch ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe aus einem evtl. früher gegebenen Unterlassungsversprechen gehe einer Geldentschädigung vor. Diese diene nur der Lückenfüllung, wenn andere Ansprüche nicht gegeben oder durchsetzbar seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. April 2011

    BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09
    §§ 19a, 50 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über eine Ausstellungseröffnung, in deren Rahmen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke gezeigt werden, nur solange vorgehalten werden darf, wie es sich bei der Ausstellung um ein Tagesereignis handelt. Dabei sei unter einem Tagesereignis jedes aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse sei, wobei ein Geschehen so lange aktuell sei, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden werde. Werde ein entsprechender Pressebericht in das Online-Archiv der jeweiligen Zeitung eingestellt, sei dieser nach einem gewissen Zeitablauf wieder zu entfernen. Der damit zu betreibende Aufwand sei nicht unzumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.01.2011, Az. 15 U 130/10
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog; Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Köln hatte über die Rechtmäßigkeit eines Artikels mit dem Titel „Die Abmahn-Industrie“ zu entscheiden, in welchem allgemeine „Missstände“ im Feld der Abmahnanwälte aus dem Filesharing-Bereich angeprangert wurden. Der Senat wertete den Artikel unter Berücksichtigung der besonderen Umstände noch nicht als Verletzung des (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht des Klägers. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 17. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Kerpen, Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10
    §§ 823, 1004 BGB; 23 KUG

    Das AG Kerpen hat entschieden, dass keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn im Internet ein Unfallvideo ohne Einwilligung des Verunfallten veröffentlicht wird, sofern das Unfallopfer auf diesem Video nicht identifiziert werden kann. Für eine Identifikation reiche es nicht aus, wenn das Nummerschild des Verunglückten sichtbar ist. Damit könne lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht der Fahrer identifiziert werden. Auch sei der Zugriff auf entsprechende Datenbanken stark begrenzt. Weiterhin führte das Gericht aus, dass es sich bei „ungewöhnlichen“ Vorfällen (hier: Berichterstattung über Unfall eines Quads) wohl nicht vollständig verhindern lasse, dass gewisse Personenkreise auch bei einer Nichterkennbarkeit der beteiligten Personen die richtigen Rückschlüsse ziehen, um wen es sich gehandelt habe. Würde man fordern, dass jegliche Erkennbarkeit für einen ganz begrenzten Personenkreis ausgeschlossen sei, so wäre jegliche Berichterstattung zu originellen Vorfällen unmöglich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 28.01.2011, Az. 325 O 196/10
    §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs.1 S.2 BGB analog

    Das LG Hamburg hat bestätigt, dass nicht jede öffentliche Berichterstattung über eine Person einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht bilde ein ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht. Es vermittle seinem Inhaber gerade nicht den Anspruch, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich dargestellt sehen wolle (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08, NJW 2010 1587; Beschluss vom 08.06.2010, Az. 1 BvR 1745/06, NJW 2011, 47). Vielmehr sei eine öffentliche Berichterstattung zulässig, sofern das Schutzinteresse der Person, über die berichtet werde, das Interesse des Berichtenden an der Veröffentlichung nicht überwiege. Die Rechtsprechung habe dabei Fallgruppen ausgearbeitet, in denen von einem Überwiegen des Schutzinteresses auszugehen sei. Die Berichterstattung des Beklagten falle jedoch nicht unter eine der Fallgruppen, da sie wahrheitsgemäß sei (a), keine Schmähkritik darstelle (b), nicht die Privatsphäre des Klägers betreffe (c) und keine Prangerwirkung entfalte (d). Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber einer Internetseite geschrieben: „Sechzehnfache (bzw. Siebzehnfache) erfolgreiche Abwehr von Angriffen verurteilter Mörder und einiger Medienanwälte gegen den Betreiber der B…-Site„. Einer der angegebenen zitierten Medienanwälte hatte dies als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Diese Meinung teilte die Hamburger Kammer nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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