IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Beschluss vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Ermittlung von IP-Adressen durch eigens beauftragte Firmen zum Zwecke der späteren Auskunft über den Anschlussinhaber gemäß § 101 Abs. 9 UrhG nicht rechtswidrig ist. Die sog. Vorratsdatenspeicherung sei hier nicht berührt. Die rechtlichen Interessen der Anschlussinhaber seien ausreichend dadurch geschützt, dass die Gestattung zur Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 2 UrhG dem Richtervorbehalt unterliege. Darüber hinaus sei gerade mit der Ermittlung der IP-Adressen als solche noch kein Eingriff in die Rechte deren Inhaber verbunden, da die IP-Adressen noch gar keinen Aufschluss über die Identität des jeweiligen Nutzers geben würden. Dieser sei erst durch die Zusammenführung mit weiteren Angaben ermittelbar. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 29. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011, Az. 17 O 39/11
    §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass bei Zuordnung einer IP-Adresse zu einem bestimmten Anschluss zum Zeitpunkt einer Rechtsverletzung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Bestreite er dies, treffe ihn eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass jemand anders die Rechtsverletzung begangen habe. Im entschiedenen Fall konnte der Anschlussinhaber dieser Last Genüge tun, jedoch wohl nur, weil eine nicht angekündigte polizeiliche Durchsuchung stattfand, bei der weder Tauschbörsen-Software noch verdächtige Dateien auf dem genutzten PC gefunden wurde. Dies entkräftete die Vermutung der Täterschaft/Störereigenschaft des Anschlussinhabers, dem bei vier Ermitt­lungsvorgängen eine IP-Nummer zugeordnet wurde. Das Gericht führte aus: Die Beklagten sind ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen, indem sie geltend gemacht haben, mit den Rechtsverletzungen nichts zu tun zu haben, auf ihrem PC be­finde sich kein Filesharing-Programm und sie besäßen auch die angeblich zum Down­load bereit gestellten Audiodateien nicht. Darüber hinaus sei ihr WLAN-Router ausrei­chend gesichert. Diese Behauptungen der Beklagten werden gestützt durch die Feststellun­gen der Kriminalpolizei. . Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 28. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 05.05.2011, Az. 6 W 91/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat in dieser Entscheidung näher zu den Voraussetzungen des gewerblichen Ausmaßes als Grundlage des Auskunftsanspruchs von Rechteinhabern ausgeführt. Grundsätzlich sei bei Filmen und Musik von einer Verwertungsphase von 6 Monaten seit Veröffentlichung auszugehen (vgl. hier und hier). Nach Ablauf dieser Zeit stelle ein Up-/Download in einer Tauschbörse regelmäßig keinen Verstoß in gewerblichem Ausmaß dar. Diese Phase könne unter bestimmten Umständen aber auch länger sein. Werde ein Film beispielsweise mit mehreren „Oscars“ prämiert, könne vom Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Oscarverleihung eine neue Frist von sechs Monaten in Gang gesetzt werden, die die Verwertungsphase insgesamt verlängere.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 11.05.2011, Az. 28 O 763/10
    §§ 97 Abs. 1, 2, 16, 19a UrhG

    Das LG Köln hat in dieser Entscheidung dazu ausgeführt, welche Umstände der beklagte Anschlussinhaber darlegen müsste, um dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung entgegen zu treten. Dies umfasst u.a.: Das Bestreiten, dass die IP-Adressen zutreffend ermittelt und zugeordnet wurden, weil dies allein bereits den Vermutungstatbestand erfülle und die Vermutungsfolge begründe. Das Bestreiten mit Nichtwissen, dass über den eigenen Internetanschluss eine Rechtsverletzung erfolgt sei, reiche dafür nicht aus. Hinsichtlich der Täterschaft müsse sich die Beklagte zur Erfüllung ihrer sekundären Darlegungslast entscheiden, ob sie für ihre Person die Rechtsverletzung unter Verweis auf andere Familienmitglieder und unter Darlegung der getätigten Kontrollmaßnahmen bestreite oder aber insgesamt eine Täterschaft in der Familie bestreite und auf einen Dritten verweise, was indes Darlegungen zu den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen erfordere. Hinsichtlich der Störerhaftung sei es auch nicht ausreichend, zu behaupten, der WLAN-Anschluss sei ordnungsgemäß verschlüsselt gewesen. Zur Art der Verschlüsselung müsse substantiert vorgetragen werden. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 7. Juli 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2011, Az. I-20 U 30/10
    §§
    8 Abs. 1, 3, 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Internetportals, welches eine Suchmaschine für von Internetradios gespielter Musik zur Verfügung stellt, mit „20 Songs gratis“ bei Erwerb einer sog. Music Card irreführend ist, wenn tatsächlich nicht 20 Musikstücke aus einer Datenbank heruntergeladen werden können, sondern lediglich Musikstücke gespeichert werden können, die aktuell von Internetradiosendern gespielt werden. Der Verbraucher rechne nicht damit, dass er lediglich eine Software zur Suche bei Internetradiosendern erhalte, und dass es erforderlich sei, dass das gesuchte Musikstück während des Bestehens der Internetverbindung gespielt werde. Für den Kaufentschluss sei es allerdings entscheidend, ob ein gewünschter Titel sofort erlangt werden könne, oder ob eine zeitraubende Suche mit ungewissem Ausgang erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Juni 2011

    OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2009, Az. 6 W 20/09
    § 3 ZPO

    Das OLG Köln hat den Streitwert für das Heraufladen (Upload) der multimedialen Brockhaus Enzyklopädie auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Zitat: „Der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR ist aber zu hoch bemessen. Bei der Bemessung des Gegenstandswertes ist nicht nur auf das Wertinteresse des Gläubigers, sondern auch auf die Angriffsintensität abzustellen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass keine täterschaftliche Begehung, sondern lediglich eine Störerhaftung der Beklagten vorliegt, bei der die generalpräventiven Gesichtspunkte zurücktreten, so dass ein Gegenstandswert von 15.000,00 EUR ausreichend erscheint.“ Vgl. auch LG Hamburg und AG Magdeburg. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Mai 2011

    OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2010, Az. 6 W 87/10
    § 101 Abs. 2 und 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das für die Auskunft über einen Anschlussinhaber erforderliche gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung bei Musikalben, die länger als sechs Monate auf dem Markt sind, nur unter besonderen Umständen anzunehmen ist. Ein besonderer Bekanntheitsgrad des Künstlers oder eine vergangene Auszeichung seien hierfür jedoch nicht ausreichend. Die relevante Verwertungsphase sei in der Regel nach sechs Monaten abgelaufen. Sei das Album jedoch auch nach Ablauf dieses Zeitraums in den Top-50-Albumcharts vertreten, wie dies bei dem Album „Funhouse“ der Künstlerin Pink der Fall gewesen sei, könne dies zu einer anderen Bewertung führen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 16. Mai 2011

    LG Köln, Beschluss vom 13.12.2010, Az. 28 O 515/10
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei dem illegalen Download einer Musikdatei ein Schadensersatz von 200,00 EUR verlangt werden. Vorliegend wurde Schadensersatz für vier Musiktitel geltend gemacht, also 800,00 EUR. Bei diesem Beschluss ist zu beachten, dass der Schadensersatz nicht auf 800,00 EUR begrenzt wurde, sondern die Kläger von vornherein selbst nur 800,00 EUR beantragt hatten (vgl. zum Schadensersatz auch LG Köln). Bei insgesamt 294 heruntergeladenen Musikdateien wurde allerdings ein Streitwert von 200.000,00 EUR festgelegt, nämlich 4 x 50.000,00 EUR, da vier Unternehmen den gerichtlichen Antrag gestellt hatten. Weiterhin ist das LG Köln offensichtlich der Ansicht, dass Kinder am PC mit einem Internetzugang eine „Situationen mit erhöhtem Gefährdungspotential“ schaffen, so dass eine eine gesteigerte Aufsichtspflicht der Eltern bestünde. Da letztere zu der konkreten Erfüllung ihrer Aufsichtspflichten nichts vorgetragen hatten, brauchte auf die Intensität der insoweit geschuldeten Maßnahmen seitens des Gerichts nicht näher eingegangen zu werden. Zum Volltext der Entscheidung.

  • veröffentlicht am 6. April 2011

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.03.2011, Az. 29 C 2583/10 (85)
    § 305 c Abs. 1 BGB

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Kostenpflichtigkeit bei einer so genannten Abo-Falle entfällt, wenn der Preishinweis als überraschende AGB-Klausel zu werten ist. Zwar sei der Preishinweis in der vorgelegten Gestaltung hinreichend deutlich erkennbar gewesen, so dass sich die mangelnde Einbeziehung nicht schon aus dem äußeren Erscheinungsbild ergebe, sie folge aber aus den Umständen des Vertragsschlusses. Der Kläger habe die Webseite der Beklagten in der Erwartung besucht, dort kostenlose Software herunterladen zu können, wie diese vielerorts im Internet angeboten werde. Er musste nach Gestaltung der Seiten der Beklagten nicht damit rechnen, dass ausgerechnet hier das Angebot nicht kostenlos wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Hamm und das AG München. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 18.03.2011, Az. 310 O 367/10
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Upload eines Pornofilms im Jahre 2009 dem Filmproduzenten einen Schadensersatz von 1.000,00 EUR eröffnen kann. Ferner wurden dem Filmproduzenten 703,80 EUR an außergerichtlichen Anwaltskosten (Abmahnkosten) zugesprochen. Was wir davon halten? Manchmal ist es durchaus ratsam, nicht an der falschen Stelle zu sparen und sich einen Rechtsanwalt zu suchen, anstatt sich selbst zu vertreten. Im vorliegenden Fall kam es allerdings zu einer mündlichen Verhandlung, an der ohnehin ohne rechtsanwaltliche Vertretung (§ 78 ZPO) kein Start zu machen ist. Hinzuweisen bleibt auf die Entscheidung zum Filesharing von Musiktiteln (LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09). Das vorliegende Urteil ist damit keineswegs ein Wegweiser für das Filesharing-Recht insgesamt. Es kommt vielmehr stets auf den Einzelfall an.

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