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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1463/11
    § 5 UWG

    Das OLG Nürnberg hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entscheiden, dass ein Toilettenpapier nicht deshalb als „besonders umweltfreundlich“ beworben werden darf, weil es zu 100 Prozent aus Frischzellstoff ohne Chlorbleiche hergestellt wird. Auch Recyclingpapier werde ohne Chlorbleiche hergestellt und verzichte darüber hinaus auf neue Rohstoffe. Der Verbraucher könne die Werbung jedoch so verstehen, dass nur die Verwendung von Frischzellstoff den Einsatz von Chlorbleiche verhindere und das beworbene Toilettenpapier daher umweltfreundlicher als andere sei.

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2011, Az. 3 U 1429/11
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG; § 86 Abs. 1 RL83_2001

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Gewinnspiel eines Arzmittelherstellers, welches sich an Apothekenmitarbeiter richtet, unzulässig ist, wenn für die ausgelobten Zuwendungen (hier: Taschen und Gutscheine) keine adäquate Gegenleistung erbracht wird. Dies sei dann nicht der Fall, wenn die Antworten auf die zu lösenden Fragen sich problemlos aus dem Werbeprospekt ablesen lassen. Außerdem müsse für Werbegaben an Angehörige der Heilberufe ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein, was bei Taschen und Gutscheinen erkennbar nicht der Fall sei. Schließlich müsse für eine Unzulässigkeit der Werbung auch eine Gesundheitsgefährdung vorliegen. Diese bejahte das Gericht, wenn die Gefahr bestehe, dass ein durch das Preisausschreiben beeinflusster Mitarbeiter das beworbene Mittel einem Kranken empfehle, obwohl im Zweifelsfall die Konsultation eines Arztes zur Vermeidung gesundheitlicher Nachteile angezeigt gewesen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. November 2011

    OLG Nürnberg, Urteil vom 15.11.2011, Az. 3 U 354/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LFGB

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass natürliche Mineralwässer unter bestimmten Voraussetzungen doch als „Bio-Mineralwasser“ bezeichnet werden dürfen. Die Vorinstanz (hier) hatte dies noch verneint. Das OLG führte aus, dass der Verbraucher im Hinblick auf die Bezeichnung „Bio“ erwarte, dass sich dieses Mineralwasser von anderen Mineralwässern insbesondere dadurch unterscheide, dass es sich im Hinblick auf Gewinnung und Schadstoffgehalt von normalen Mineralwässern abhebe. Dies sei beim streitgegenständlichen „Bio-Mineralwasser“ des Beklagten jedoch gerade der Fall. Der Beklagte habe nachgewiesen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Inhaltsstoffe im streitgegenständlichen Produkt erheblich unterschritten werden, z.B. hinsichtlich der Werte für Nitrat und Nitrit. Die Verwendung eines „nachgemachten Öko-Kennzeichens“ wurde dem Beklagten jedoch verboten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 07.06.2011, Az. 3 U 2521/10
    §§ 3 Abs. 1 und 3, 4 Nr. 1, 4 Nr. 10, 4 Nr. 3, 6 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine von einer Brauerei gewählte „Bierkönigin“ als „Oberpfälzer Bierkönigin“ bezeichnet werden darf, auch wenn sie nur besagte Brauerei repräsentiert. Es liege keine unlautere Werbung vor, auch wenn die Vorstellung des Verbrauchers durch die regionale Bezeichnung fehlgeleitet werden könne. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um die angegriffene geschäftliche Handlung der Beklagten unzulässig zu machen. Es gebe keine Grundlage für eine fehlende Lauterkeit: Es handele sich nicht um eine Werbung mit einem Gütezeichen o.ä., welche eine Genehmigung erfordere; eine Behinderungabsicht oder ein unsachlicher Einfluss könne nicht festgestellt werden; eine Irreführung über das Unternehmen des Werbenden liege ebenfalls nicht vor, ebensowenig wie eine herabsetzende vergleichende Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.02.2011, Az. 4 HK O 9301/10 – rechtskräftig
    § 97 Abs. 1 UrhG; §§ 305c Abs. 1; 307 BGB

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass eine Klausel in den Amazon-AGB, wonach jeder Händler dem Kaufhaus die „weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen“ gewährt, überraschend und daher nach §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam ist. Die Nürnberger Richter dürften sich damit nicht auf gleicher Linie befinden wie das LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10, hier). Dass die Amazon-AGB keineswegs über dem deutschen Recht stehen zeigt auch diese Entscheidung (hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 3 U 1644/10
    § 140 Abs. 3 MarkenG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche die – unseres Erachtens in vielen Fällen schon an Rechtsmissbräuchlichkeit grenzende – Einschaltung eines Patentanwalts neben einem Rechtsanwalt (der vielfach noch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist) rechtens ist. Die Frage der Erforderlichkeit der Einschaltung des Patentanwalts stelle sich nicht. Zwar sei vorliegend eine direkte Anwendung von § 140 Abs. 3 MarkenG nicht angezeigt, da § 140 Abs. 3 MarkenG von einer Klage ausgehe und eine Abmahnung noch zum außergerichtlichen Verfahren zu rechnen sei. Doch gehe der Senat von einer analogen Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG aus. In Ermangelung einer höchstrichterlichen Entscheidung bemühte das Oberlandesgericht den Grundsatz des argumentum a fortiori. Zitat: „… für den Zeitraum ab Einreichung der Klage kann die Notwendigkeitsprüfung für die zusätzliche Beauftragung eines Patentanwalts entfallen. Dann kann diese aber erst recht für den Zeitraum vor oder außerhalb der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens unterbleiben. Denn mehr denn je gilt, dass es im Interesse der Parteien und auch der Gerichte sinnvoll und vom Gesetzgeber jedenfalls erwünscht ist, Streitigkeiten möglichst außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu regeln. Wenn aber eine Erforderlichkeitsprüfung unterbleibt, obwohl die Mitwirkung des Patentanwalts sogar während der tatkräftigen Unterstützung durch ein Gericht stattfindet, dann muss dies erst recht gelten, wenn diese Unterstützung im außergerichtlichen Bereich fehlt.“ Auf die Entscheidung hingewiesen hatte openjur.de. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass natürliches Mineralwasser nicht unter der Bezeichnung „Biomineralwasser“ beworben und in den Verkehr gebracht werden darf. Desweiteren hat das Gericht untersagt, ein entsprechendes „Bio“- Siegel für ihr Mineralwasser zu benutzen. Aus der Pressemitteilung 1/11 des Landgerichts vom 19.01.2010: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Januar 2011

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK 0 9663/09
    § 5 Abs. 1 Nr. 5c, Nr. 6 TMG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass seitens eines Rechtsanwalts keine Verpflichtung besteht, auf die Berufsregeln zu verlinken. Im vorliegenden Fall hatte der Kollege lediglich auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verlinkt. Es war damit für den Ratsuchenden noch ein weiterer Klick auf einen (auf einem orangefarbenen Kasten hinterlegten) Link mit der Beschriftung „Informationspflichten gemäß § 5 TMG / Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung“ zur Einsichtnahme in einen Überblick von Berufsregelungen notwendig. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2010

    OLG Nürnberg, Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Nürnberg berichtet in einer Pressemitteilung von einem (nicht rechtskräftigen) Urteil gegen einen Lebensmittel-Discounter. Diesem wurde untersagt, eine CD-Box mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ zu vertreiben, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht (nur) um Aufnahmen der ursprünglichen Chart-Hits handele, sondern auch um Live-Aufnahmen und zu einem großen Teil um so genannte Re-Recordings (Neueinspielungen aus späterer Zeit von einem oder mehrerer Mitglieder der Originalgruppe). Dies sei für den Verbraucher nicht erkennbar gewesen. In der Internetwerbung wurde darauf nicht hingewiesen und bei der CD-Box habe der Verbraucher erst die verschlossene Cellophanhülle entfernen, die einzelnen CDs aus der Verpackung entnehmen und auf der Rückseite der CD-Hüllen am Ende der Titelaufzählung den in englischer Sprache angebrachten Hinweis lesen müssen. Die besondere Wertschätzung der Musikstücke beruhe jedoch gerade auf den damals in den Hitlisten vertretenen Originalversionen. Dies gelte auch bei einer für einen geringen Preis (4,99 EUR für 5 CDs) vertriebenen Sammlung.

  • veröffentlicht am 16. Juli 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Beschluss vom 28.05.2010, Az. 3 U 318/10
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 43b BRAO, 6 BO

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht mit der Bezeichnung „zertifizierter Testaments- vollstrecker“ werben darf, wenn er nicht eine entsprechende praktische Tätigkeit ausübt. Zitat: (mehr …)

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