IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2010

    Die mehr oder minder bekannte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., welche sich in der Vergangenheit mit mitunter fragwürdigen Vorgängen an der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen beteiligt haben soll (JavaScript-Link: Heise), gibt eine Übersicht über die Organisationsstrukturen des illegalen Filesharings. Wer noch nie etwas von einem First Seeder gehört hat, sollte sich die anschauliche Übersicht einmal näher ansehen (JavaScript-Link: GVU). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Nach einem turbulenten Filesharing-Jahr 2009 haben sich die Wiener Inqnet GmbH, die Hamburger H2 media factory, der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage daran gemacht, eine geschätzte Statistik zum Abmahnwesen im Verbraucherbereich aufzustellen. Der Statistik zufolge hat sich der Anteil von Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von pornographischem Inhalt und der Anteil an Abmahnungen wegen illegalen Filesharings von Musikdateien in den Jahren 2008 und 2009 nahezu umgekehrt, mit der Folge, dass die Abmahnung von Musik-Downloads über 60 % aller Abmahnungen im Verbraucherbereich eingenommen haben soll. Dabei soll sich die Zahl der Abmahnungen von 2008 zu 2009 nahezu verdoppelt haben. Dem Vernehmen nach führend im Abmahnungsgeschäft sollen die Kanzleien Waldorf, Nümann & Lang sowie Dr. Kornmeier und Partner sein. Weiteres findet sich in der Statistik, die wir uns ausdrücklich nicht zu eigen machen (JavaScript-Link: Schätzungen).

  • veröffentlicht am 8. Januar 2010

    OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Az. 6 U 101/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat ausweislich einer eigenen Pressemitteilung vom 07.10.2010 eine Frau aus Oberbayern zu einer Zahlung von 2.380,00 EUR Abmahnkosten nebst Zinsen an vier deutsche Tonträgerhersteller verurteilt nachdem über ihren Internetanschluss 964 Musiktitel als MP3-Dateien unerlaubt zum Download angeboten worden waren. Die Frau hatte sich zu der Frage, wer aus ihrer Familie die Musikdateien zum Download bereitgehalten hatte, nicht geäußert, was ihr das Oberlandesgericht entgegenhielt. Bei vielen Filesharing-Clients (Software) enthält das jeweilige Programm bei einer Teilnahme am Filesharing-Netzwerk bereits die Voreinstellung, dass Musikdateien von dem teilnehmenden Rechner automatisch zum Download bereitgehalten werden (sog. Upload). Diese Voreinstellung müsste ein Filesharer deaktivieren, was ihn jedoch in den meisten Fällen zugleich von der Möglichkeit des Downloads von Musikdateien in der Filesharer-Gemeinde „ausschließt“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtWie heise.de berichtete, will sich Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) auf der Justizministerkonferenz am 23. und 24.06.2010 für eine „Anpassung des Rechtssystems an die Erfordernisse der Internet-Nutzung“ stark machen (JavaScript-Link: Heise).  Handlungsbedarf ergebe sich nach Ansicht Steffens zum Beispiel im Zusammenhang mit der Abmahnung von Musik-Downloads. Das Verhältnis zwischen Urheber beziehungsweise Autor und Nutzer habe sich, so heise.de, durch das Internet stark verändert. Alte rechtliche Regelungen müssten darum auf den Prüfstand. „Ich halte es für widersinnig, dass der ganz normale Austausch junger Leute über ihre Musikvorlieben mit rechtlichen Konsequenzen versehen ist“, habe Steffen erklärt. Gleichwohl müsse es eine Art Vergütung für Künstler geben, etwa in Form einer Kultur-Flatrate. „Kultur kann nicht umsonst sein.“ Mit einem derartigen Bezahlsystem solle ein nicht-kommerzieller Austausch von Musik-Dateien möglich sein.

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2009, Az. 12 O 134/09
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nach den Grundsätzen der Störerhaftung für Handlungen seiner volljährigen Familienangehörigen zu haften hat, wenn diese sich des illegalen Filesharings von Musikdateien bedienten. Die Überwachung erwachsener Familienangehöriger zu verlangen, sei keineswegs lebensfremd. Da er derjenige gewesen sei, der eine neue Gefahrenquelle geschaffen habe, die nur er überwachen könne (Anschluss), und er es somit Dritten ermöglicht habe, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität jedenfalls zunächst einmal ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können (OLG Düsseldorf MMR 2008, 256-257), erscheine es gerechtfertigt, ihm auch das Verhalten volljähriger Familienangehöriger zuzurechnen. Der Antragsgegner habe nicht einmal vorgetragen, dass er überhaupt Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe und/oder seine – volljährigen – Kinder angewiesen habe, nichts Illegales zu tun.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKaum hat sich der oder die des illegalen Filesharings Bezichtigte von der Kostenforderung erholt, stößt er oder sie im Internet auf anwaltliche Hinweise und Angebote, die Heil versprechen, aber nicht immer bedeuten, gar schlimmeres Übel nach sich ziehen können (Link: Abmahnschutzpaket). Ein bekannter, mit Zweigstellen bundesweit agierender Kollege warnt nun vor der „unüberlegten Abgabe“ einer so genannten „modifizierten Unterlassungserklärung“. Zitat: „Dabei wird im Internet oder auch von einigen Rechtsanwälten häufig der Eindruck erweckt, dies sei ein „Königsweg“, um billig aus einer Abmahnung „heraus zu kommen“. Tatsächlich werden Schäden aber häufig erst durch die unüberlegte so genannte modifizierte Unterlassungserklärung verursacht.“ Der Kollege hat einerseits Recht. Unüberlegt gehandelt werden sollte nie. Im Internet kursierende Unterlassungserklärungen sollten jedenfalls, soweit ein fachkundiger Rechtsanwalt als Autor nicht feststeht, mit besonderer Vorsicht genossen werden. Bei mindestens einem Kollegen ist uns aber andererseits bekannt, dass er seinen Mandanten unter Hinweis auf horrende Vertragsstrafen von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abrät, um sodann, für ein Honorar, welches die mit der Filesharing-Abmahnung verbundene Kostenforderung erheblich übersteigt, eine so genannte Schutzschrift (Link: Schutzschrift) bei Gericht hinterlegen zu können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2009

    LG Köln, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 28 O 328/09
    § 3 ZPO, §§ 19a, 97 UrhG

    Das LG Köln hat mit diesem Beschluss entschieden, dass für 17 Tonaufnahmen einer Künstlergruppe, also der Wiedergabe einer vollständigen CD der Gruppe, ein Streitwert von 100.000 EUR anzusetzen ist. Konkret wurde den Antragsgegnern zu 1. und 2. verboten, die dreizehn Musikaufnahmen auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen  über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.11.2009, Az. 2-6 O 411/09
    § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die ein bestimmtes Werk und sodann „und andere Werke“ einschließt, nicht geeignet ist, die Wiederholungsgefahr bezüglich noch nicht abgemahnter Urheberrechtsverstöße auszuschließen. Der erneut abgemahnte Filesharer hatte die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung abgelehnt. Er war der Auffassung, dass eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung auch den neuen Unterlassungsanspruch erfasse. Die ältere Unterlassungserklärung enthielt folgenden Wortlaut: „1. Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vertragsstrafe in an­gemessener Höhe für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Tonaufnahme „Guru Josh ­Infinity 2008 (German Top 100 Charts)“ der Künstlergruppe Guru Josh oder andere geschützte Werke oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugäng­lich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen …. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09
    § 101 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entscheiden, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gemäß § 101 Abs. 2 UrhG jedenfalls dann gegeben ist, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten, die im Oktober 2008 veröffentlicht wurde, wenig später am 12.1.2009 im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammJoel Tenenbaum – nicht verwandt oder verschwägert mit Royal Tenenbaum, obwohl nun wahrscheinlich gleichermaßen dem Herzinfarkt nahe (JavaScript-Link: Royal) – ist als Filesharer bereits heute in die Geschichte eingegangen. Für den Upload von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa soll er qua Verdikt 675.000 US-Dollar zahlen. Das ist jetzt eine ganze Menge Geld. Wenig geholfen hat ihm die pro bono-Hilfe des Harvard University Jura-Professors und Gründers des Berkman Centers for Internet & Society, Charles Nesson nebst studentischem Team. Die vorsitzende Richterin Gertner fand die Arbeitsweise des Meisters des Rechts mehr oder weniger unbefriedigend: „Defense counsel repeatedly missed deadlines, ignored rules, engaged in litigation over conduct that was plainly illegal (namely, the right to tape counsel and the Court without consent), and even went so far as to post the illegal recordings on the web. ... Indeed, defendant’s papers, submitted little more than a week before trial was to begin, can only be described as perfunctory.“ (JavaScript-Links: Copyrights & Campaigns; heise). (mehr …)

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