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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Münster, Urteil vom 21.04.2010, Az. 21 O 36/10
    §§ 3, 4 Nr. 9 a) und b), 8 UWG

    Das LG Münster hat entschieden, dass die Übernahme eines Werbekonzepts in dessen wesentlichen Bestandteilen als Nachahmung einer fremden Leistung wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall ging es um das Konzept der Ausstattung eines Franchise-Restaurantbetriebs. Der Beklagte hatte u.a. folgende Merkmale von der Klägerin übernommen: die Gestaltung der Fußböden, der straßenseitigen Fensterfront und des offenen Küchenbereichs, die Art der Regale und Tische, deren Anordnung sowie ein ähnliches Logo. Da die Klägerin in allen ihren Restaurants dasselbe, sehr auffällige Einrichtungskonzept verfolgte, führe dies dazu, dass die Gefahr bestand, dass Verbraucher einer Herkunftstäuschung unterliegen könnten. Dass sich der Betrieb des Beklagten hinsichtlich der angebotenen Waren unterscheide (chinesisches Essen statt italienischem Essen) falle dabei nicht ins Gewicht. Zur Nachahmung eines Werbekonzepts im Besonderen führte das Gericht aus:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 01.10.2010, Az. 308 O 162/09
    §§ 3, 4, 8 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Zugriff der Flugbuchungssoftware „Mercado“ auf die Flugdatenbank der Fluggesellschaft Easyjet nicht gegen geltendes Recht verstößt. Da sich die Abfrage nach der konkreten Kundenanfrage richte, handele es sich nicht um eine „systematische Abfrage“. Dadurch würden nur die Daten einzelner Flugverbindungen übernommen und nicht dauerhaft gespeichert, so dass nicht von einer Übernahme „wesentlicher Teile der Datenbank“ gesprochen werden könne. Schließlich liege auch keine unlautere Geschäftsbehinderung und auch kein unlauterer Schleichbezug von Flugtickets vor, da die Tickets nicht von Easyjet angekauft und sodann weitergehandelt würden. Letzteres hatte das LG Hamburg in einem anderen, insoweit abweichenden Fall für rechtswidrig erklärt, da das Flugunternehmen über die Wiederverkaufsabsichten getäuscht werde und das Vertriebssystem wettbewerbswidrig ausgenutzt werde (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 3 U 191/08). Ein Verstoß liege daher auch dann nicht vor, wenn, wie vorliegend, nicht die kostenpflichtig lizenzierte API-Schnittstelle der Datenbank verwendet werde, sondern „vom Bildschirm abgelesen“ werde („Screen scraping“). Auf das Urteil hingewiesen hatte heise.de. Vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08.

  • veröffentlicht am 28. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 29 W (pat) 524/10
    § 71 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen gemäß § 71 Abs. 1 MarkenG nur in Betracht kommt, wenn ein Beteiligter gegen seine prozessualen Sorgfaltspflichten verstößt. Dies könne selbst bei Aussichtslosigkeit einer Beschwerde oder Verteidigung gegen eine solche nur bejaht werden, wenn ein Beteiligter mit seinem Verhalten vorrangig verfahrensfremde Ziele wie die Verzögerung einer Entscheidung oder die Behinderung der Gegenseite verfolge (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., §71 Rdnr. 16). Dafür waren im konkreten Fall keine Anhaltspunkte vorgetragen oder ersichtlich.

  • veröffentlicht am 23. April 2010

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 46/09
    §§
    2 Abs. 1 Nr. 7; 69a UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine für ein Computerprogramm gestaltete Eingabemaske grundsätzlich weder unter urheber- noch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geschützt ist. Ein Formular, das zur Erfassung der Buchung einer Reise diene, müsse bestimmte Felder vorsehen, in denen die relevanten Daten, etwa der Reiseveranstalter, die Art der Reise, Angaben zur Reise mit Reisedaten, et cetera eingetragen werden könnten. Welche Eingabefelder vorgesehen würden, sei zwar nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend durch sachliche Erfordernisse vorgegeben. Eine schöpferische Leistung könne zwar vorliegen, wenn die graphische Gestaltung der Maske im Vordergrund stehe, etwa die Anordnung der Felder. Dass die T.-Maske insoweit auf einer Leistung beruhe, die über das rein Handwerkliche hinausgehe, vermochte der Senat jedoch nicht zu erkennen. Die Klägerin hatte zuvor geltend gemacht, die …-Buchungsmaske stelle eine unrechtmäßige Nachahmung der Buchungsmaske der Klägerin dar. Die Beklagte verletze urheberrechtliche Verwertungsrechte der Klägerin, ferner liege eine verbotene sklavische Nachahmung vor. Zum urheberrechtlichen Schutz von programmierten Werken sei auf unsere Rechtsprechungsübersicht (Urheberschutz von Websites) verwiesen. Zum Volltext der Entscheidungsgründe:
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  • veröffentlicht am 22. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2010, Az. 308 O 375/08
    §§ 2 Abs. 2; 74; 75; 77 Abs. 2; 78 Abs. 1 Nr. 1; 85 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat es dem Rapper Anis Mohamed Youssef Ferchichi (alias „Bushido“) untersagt, bestimmte Werke der französischen Gothic-Rock-Gruppe Dark Sanctuary „herzustellen, zu vervielfältigen und zu verbreiten bzw. herstellen, vervielfältigen und verbreiten zu lassen sowie die vorgenannten Aufnahmen öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder in irgendeiner Art zu bewerben und/oder auswerten bzw. bewerben zu lassen und/oder auswerten zu lassen.“ Dabei wies das Landgericht darauf hin, dass das Leistungsschutzrecht (Urheberrecht) der Gruppe bereits mit der unerlaubten Entnahme von sog. Samplen oder Loops verletzt werde. Dass Bushido sich nun selbst wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten musste, hat auf seine Abmahntätigkeit im Filesharing-Bereich jedoch keinen Einfluss. Die gegen Tauschbörsennutzer vorgenommenen Abmahnungen dürften – von besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles abgesehen – rechtlich Bestand haben. Das Unterliegen Bushidos in dieser Klage stellt lediglich eine Ironie des Schicksals dar. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2009

    LG Köln, Urteil vom 12.08.2009, Az. 28 O 396/09
    §§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWG

    Das LG Köln hat darauf hingewiesen, dass die Seiten einer Website auf Grund ihrer Sammlung, Einteilung und Anordnung urheberrechtlichen Schutz genießen können, was insbesondere dann der Fall sei, wenn die Site für Suchmaschinen wie Google programmiertechnisch optimiert sei. In einer früheren Entscheidung aus diesem Jahr in Sachen StudiVZ hatte sich das LG Köln noch kritischer gezeigt (Link: LG Köln). (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. September 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009, Az. I-4 U 71/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 477 BGB

    Das OLG Hamm vertritt mit dieser Entscheidung weiterhin die Auffassung, dass die Angabe einer Garantie in einem Online-Angebot dann wettbewerbswidrig ist, wenn nicht alle weiteren Informationen und Garantiebedingungen im Rahmen der Bewerbung ebenfalls angegeben werden. Damit bestätigt das Gericht seine Rechtsprechung in früheren Fällen (Link: OLG Hamm). Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte mit einer dreijährigen Garantie für alle Produkte geworben. Da es sich um konkrete Verkaufsangebote im Internet handele, so das Gericht, müsse zugleich mit dem Hinweis auf die Garantie auf die Bedingungen und Wirkungen derselben hingewiesen werden, da die Übernahme der Garantie Teil des Kaufvertrags über die beworbenen Produkte werde. Da sie nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werde, müsse der Verbraucher bereits vor Vertragsschluss alle Einzelheiten der Garantie kennen. Eine nachträgliche Übermittlung in Textform genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht. Anders urteilte das Hanseatische OLG (Link: OLG Hamburg).

  • veröffentlicht am 30. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 374/08
    §§ 280 BGB; 101a, 69a, 97 UrhG; 14 MarkenG; 17, 18, 3, 4, 8 UWG

    Nach dieser Entscheidung des LG Köln kann die Nachahmung einer Website nur unter strengen Voraussetzungen verfolgt werden. Eine bloße optische Ähnlichkeit ist dafür nicht ausreichend. Die Klägerin war Betreiberin eines sozialen Internet-Netzwerks in den USA. Zunächst richtete sich dieses nur an Studenten der Harvard-Universität, wurde dann auf die gesamte USA und Kanada ausgeweitet und schließlich Anfang 2008 in einer deutschsprachigen Ausgabe auf den deutschen Markt gebracht. Die Beklagte betrieb seit 2005 mehrere soziale Netzwerke in Deutschland. Die Klägerin warf ihr vor, die optische Gestaltung („look & feel“) in Aufbau und Schriftbild sowie die Funktionalitäten von ihrer Plattform übernommen zu haben (Täuschung über die Herkunft, Ausnutzung der Wertschätzung des Originals) und darüber hinaus unberechtigt den PHP-Quellcode verwendet zu haben. Die Kölner Richter folgten dieser Auffassung nicht.

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  • veröffentlicht am 30. April 2009

    OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009, Az. 3 U 251/08
    § 443 Abs. 1 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass durch die Angabe in einem Verkaufsangebot, dass ein Gerät getestet wurde, noch keine Übernahme einer Garantie für die Funktionstüchtigkeit des Gerätes im späteren Einsatz enthalten ist, insbesondere, wenn der Verkäufer in dem Angebot ausdrücklich erklärt, keine Garantie übernehmen zu wollen. Im entschiedenen Fall hatte der private Verkäufer eine Segelyacht mit nicht angeschlossenem Motor über die Internethandelsplattform eBay zum Verkauf angeboten. Er gab an, den Motor in einer Wassertonne getestet zu haben („Motor läuft und fördert auch genügend Kühlwasser (in Wassertonne getestet)“). Im weiteren Auktionstext wies der Verkäufer außerdem darauf hin, dass er die Gewährleistung für die Ware ausschließe und keine Garantien übernehme. Das Gericht erachtete den Ausschluss als wirksam. Insbesondere sei der Motortest in der Wassertonne nicht als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszulegen in dem Sinne, dass der Motor auch nach Einbau im Betrieb mit der Segelyacht eine bestimmte Leistung erbringe. Dies hätte der Verkäufer, der ausdrücklich auf seinen Laienstatus hingewiesen hatte, erkennbar nicht leisten können und wollen. Das OLG stellte klar, dass die stillschweigende Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den Verkäufer nur in seltenen Fällen und zurückhaltend angenommen werden könne. Im Falle der ausdrücklichen Ablehnung einer Garantieübernahme durch den Verkäufer sei dies nicht möglich.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az. 6 U 57/08
    §§ 87 a, 87 b, 97 Abs.1 UrhG, §§ 3, 4 Nr. 9 a, 4 Nr. 10, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass unter Umständen einzelne Datensätze aus einer Datenbank entnommen werden dürfen. Zwar wurde eine „wiederholte und systematische Vervielfältigung“ tatbestandlich ausdrücklich bejaht; allerdings scheiterte der behauptete Urheberrechtsverstoß in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Von insgesamt 6.000 Bewertungsdaten hatte die Beklagte lediglich 10 Prozent übernommen und nur 1,5 Prozent der in der Datenbank registrierten Zahnärzte.  Auch im qualitativen Sinne sei der behauptete Eingriff in die klägerische Datenbank nicht im Rechtssinne wesentlich. Die Wesentlichkeitsgrenze sei zumindest überschritten, wenn sich in dem übernommenen Teil der Datenbank auch eine wesentliche Investition des Herstellers niederschlage, was aber hier nicht der Fall sei, weil die Beklagte, die bereits über eine Datenbank verfügte, nur die Daten selbst verwertet habe und deren Beschaffung nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff. UrhG wertbildenden Investitionen gehören. Die Berufung hatte demgemäß Erfolg.
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