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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
    § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der In­halte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungs­maßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt wor­den, so müsse der Be­treiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeits­schritte des Pro­­viders und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2012, Az. I-20 U 203/11
    § 339 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt, wenn der Unterlassungsschuldner sich verpflichtet hat, eine bestimmte Werbeaussage (hier: „über 5.000 m² Küchenauswahl“) zu unterlassen und dann in einem Radio-Werbespot jedenfalls sinngemäß die verbotene Aussage erneut tätigt („M. Küchen feiert Riesenneueröffnung in W. auf über 5.000 qm Mega-Auswahl Beste Preise“). Nach Ansicht des Senats könne die Differenzierung der Werbeaussagen (Verkaufsfläche nicht gleich Fläche für Neueröffnung inkl. Sonderflächen) vorliegend nicht so pedantisch erfolgen, da nach dem Verständnis des Radio-Hörers, der die Werbebotschaft eher beiläufig wahrnehme, der Zusammenhang dahingehend hergestellt sei, dass in dem neu eröffneten Geschäft auf über 5.000 m² eine Mega-Auswahl von guten Küchen zu besten Preisen angeboten werde. Auf dieses Verständnis müsse entsprechend bei der Bewertung des Verstoßes abgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2012, Az. I-20 U 122/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Buchhalterin, die Buchhaltungsdienstleistungen erbringt, nicht mit dem Begriff „Buchführungsbüro“ werben darf. Durch die Benutzung dieses Begriffs werde dem angesprochenen Verkehrskreis suggeriert, dass dort u.a. auch uneingeschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten und erbracht würden, welche in den Bereich „Buchführung“ fielen. Dies sei tatsächlich jedoch nicht der Fall, da bestimmte Tätigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz nicht von einer Buchhalterin ausgeführt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. November 2012

    BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
    § 145 ff. BGB, § 339 BGB

    Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung („Klassiker“) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31.05.2011, Az. 11 W 15/11
    § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG, § 91a ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht auf den konkreten, zuvor abgemahnten Buchtitel beschränkt werden darf, da hierdurch ein Mangel an Ernsthaftigkeit zum Ausdruck komme. Vielmehr habe der Rechtetreuhänder hinsichtlich sämtlicher preisgebundener Bücher einen Unterlassungsanspruch. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Az. I-20 W 20/12
    § 5 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die dem Antragsgegner untersagt, „als Dienstanbieter eine Internetpräsenz zu betreiben, ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Angaben zum Impressum zu machen“, nicht auch bereits die hinreichende Erreichbarkeit des Impressums erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 06.07.2012, Az. V ZR 122/11
    § 137 S. 2 BGB

    Der BGH – wenn auch nicht der für Wettbewerbssachen und Rechte am geistigen Eigentum zuständige I. Senat – hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur 30 Jahre lang, sondern faktisch lebenslang gilt. Im vorliegenden Fall bezog sich die Unterlassungserklärung auf die Veräußerung eines Grundstücks, die Vertragsstrafe bestand in dem Rückfall des Grundstückes an den Veräußerer. Diese Rechtsansicht dürfte zwanglos auf strafbewehrte Unterlassungserklärungen anzuwenden sein, die auf eine wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung hin abgegeben werden, wenngleich die faktische Relevanz für den Rechtsverkehr gen Nullpunkt tendieren dürfte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 11.09.2012, Az. 7 O 20136/08
    § 3 ZPO, § 3 GKG, § 51 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG

    Das LG München I hat entschieden, dass sich der Streitwert eines Verfügungsverfahrens nicht durch die Reaktion des Antragsgegners auf die erlassene einstweilige Verfügung (hier: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) ändert. Zum Volltext der Entscheidung:
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