Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Britische Kanzlei Davenport Lyons steht wegen Filesharing-Abmahnungen vor Disziplinartribunalveröffentlicht am 18. März 2010
Die Kanzlei Davenport Lyons, welche bereits Gegenstand unserer Berichterstattung war – sie hatte das berüchtigte „Kornmeyer-Fax“ erhalten – hat nunmehr selbst Ärger bekommen. Nachdem ihre Anwälte David Gore und Brian Miller in erheblichen Maße angeblich illegales Filesharing abgemahnt hatten, warf ihr das britische Verbrauchermagazin Which? „schikanöses“ und „exzessives“ Verhalten vor und rief die Solicitors Regulation Authority (SRA), eine Art von britischer Bundesrechtsanwaltskammer, an. Dieses Tribunal wird nunmehr die Vorgänge unter standesrechtlichen Aspekten prüfen. Das berichtet zumindest gulli unter Berufung auf einen Bericht der Law Gazette. (mehr …)
- OLG Nürnberg: Auch nach Ablegung des Lehrgangs „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ besteht noch kein Anspruch auf den Titel „Versicherungsrechtsspezialist“veröffentlicht am 16. März 2010
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2007, Az. 3 U 2675/06
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Versicherungsspezialist“ durch einen Rechtsanwalt irreführend ist, wenn dieser nicht darlegen kann, dass er über fachliche Qualifikationen verfügt, die über denen eines „Fachanwalts für Versicherungsrecht“ liegen. Dabei spreche die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gerade noch nicht derjenigen zum Spezialisten für Versicherungsrecht. Auch durch Aufsätze werde nur ein Ausschnitt aus dem durch die Fachanwaltsordnung definierten Gebiet des Versicherungsrechts abgedeckt, ganz anders als beim „Spezialisten“. Eine allgemeine Bezugnahme auf die „erstrittenen Urteile“ reiche nicht, um zu belegen, dass und in welchem Umfang spezielle theoretische und praktische Kenntnisse des Beklagten in die Entscheidungsfindung eingeflossen seien. Die Verwendung einer Liste zur Darlegung der Fachkenntnisse betreffend die Bezeichnung „Versicherungsrechtsspezialist“ könne nicht gleichzeitig noch dazu verwendet werden, die Qualifikation zum Spezialisten für Versicherungsrecht zu begründen.
- BGH: Auch Rechtsanwälte dürfen ihr Honorar an Factoring-Gesellschaften abtretenveröffentlicht am 10. März 2010
BGH, Urteil vom 24.04.2008, Az. IX ZR 53/07 (in der durch BGH, Beschluss vom 19.06.2008, Az. IX ZR 53/07 berichtigten Fassung)
§ 49b Abs. 4 Satz 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass Rechtsanwälte ihr Honorar an Factoring-Gesellschaften abtreten dürfen, nachdem zuletzt das LG Stuttgart diese Abtretung für unwirksam erachtete. (mehr …)
- AGH Baden-Württemberg: Eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten für die Bearbeitung eines Fachanwaltsantrags ist zu langveröffentlicht am 9. März 2010
AGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2008, Az. AGH 25/2008 (II)
§ 223 Abs. 2 BRAODer Anwaltsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Fachanwaltsantrag, soweit alle notwendigen Unterlagen vorliegen, innerhalb von drei Monaten (negativ oder positiv) zu bescheiden ist. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hat notfalls die organisatorischen Grundlagen für eine möglichst zügige Bearbeitung zu schaffen. Die Schaffung eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für einen bestimmten Fachanwaltstitel bedeute noch nicht, dass die Rechtsanwaltskammer die Verantwortung für eine zeitnahe Bescheidung von Anträgen auf eine kooperierende Rechtsanwaltskammer übertragen könne. (mehr …)
- LG Heidelberg: Ein Rechtsanwalt darf bei E-Mail-Spam ausnahmsweise eigene Kosten (Selbstbeauftragung) geltend machenveröffentlicht am 9. März 2010
LG Heidelberg, Urteil vom 23.09.2009, Az. 1 S 15/09
§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, dem unverlangt eine Werbe-E-Mail zugeht, die qua Selbstbeauftragung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ausnahmsweise dann einfordern kann, wenn der Absender geltend macht, eine Technologie zu verwenden, nach welcher die Zusendung der Werbe-E-Mail zulässig sei. Die Überprüfung des Sachverhalts sei nicht mehr als „einfach gelagerter Fall zu werten“. (mehr …) - OLG Stuttgart: Rechtsanwältin, die 5 Jahre als Syndikus eines Mietverwaltungsunternehmens gearbeitet hat, darf sich nicht ohne weiteres als „Spezialist für Mietrecht“ bezeichnenveröffentlicht am 4. März 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2008, Az. 2 U 91/07
§ 7 Abs. 1 S.2, Abs. 2 BORA; §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit der in einer Zeitung geschaltenen Werbung „Spezialist für Mietrecht“ einen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und dort in erheblichem Umfang tätig gewesen ist. Interessant war im vorliegenden Fall, dass die vierzig Jahre alte Kollegin seit 10 Jahren als Anwältin zugelassen und seit 8 Jahren bevorzugt auf dem Gebiet des Mietrechts (Wohnraum- und Gewerberaummietrecht) tätig war. Vom 01.01.1999 bis zum 29.02.2004 war sie als Leiterin der zentralen Rechtsabteilung eines Immobilienunternehmens, das u. a. als Mietverwaltungsunternehmen mehrere tausend Mietverhältnisse betreut hat, darunter etwa zur Hälfte Fremdverwaltungen, nahezu ausschließlich im Bereich des Mietrechts (zu ca. 70 % Wohnraummiete und zu ca. 30 % Gewerberaummiete) tätig. (mehr …)
- LG Köln: Ist der Einwand des unzulässigen Erfolgshonorars in Filesharing-Prozessen wirkungslos? / Vergütungsanspruch trotz unzulässiger Vereinbarung eines Erfolgshonorarsveröffentlicht am 1. März 2010LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
§§ 683, 670 BGB; § 97 UrhG; § 4 RVGDas LG Köln hat entschieden, dass selbst die Nichtigkeit der auf ein unzulässiges Erfolgshonorar gerichteten Vereinbarung nicht zur Gesamtnichtigkeit des Anwaltsvertrages führt. Dem Rechtsanwalt bleibe vielmehr in einem solchen Falle sein Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren, wenn die Zahlung durch den Auftraggeber bereits erfolgt sei. Eine Rückforderung könne nur erfolgen, wenn und soweit das Erfolgshonorar die entsprechenden Gebühren überschreite. Grundsätzlich sei in einer außergerichtlichen Angelegenheit unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine geringere Vergütung als die nach RVG vorgesehene zulässig. Dies gelte jedoch nur, soweit entweder eine Pauschalvergütung je Angelegenheit oder eine Zeitvergütung ausgehandelt worden sei.
- LG Köln: Wer kein Fachanwalt ist, darf sich auch nicht als Spezialist für ein Rechtsgebiet bezeichnenveröffentlicht am 1. März 2010
LG Köln, Urteil vom 26.11.2009, Az. 31 O 329/09
§§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Werbung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers und Rechtsbeistands mit der Bezeichnung „Spezialist für Insolvenzrecht“ bzw. „Spezialist für Sozialrecht“ unzulässig, weil irreführend, ist. Die angesprochenen Verkehrskreise könnten damit über die Qualifikationen des Beklagten getäuscht werden. Als „Spezialist“ für einen bestimmten Tätigkeitsbereich dürfe sich nur bezeichnen, wer den damit verbundenen hohen Erwartungen des Verkehrs an die besondere Qualifikation des Werbenden gerecht werde. Wer sich als Spezialist bezeichne, müsse einem Fachanwalt entsprechende oder gar höhere Qualifikationen aufweisen; es müssen überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und erheblich praktische Erfahrungen vorhanden sein. Das LG München hat kürzlich hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist ähnlich entschieden.
- AnwG Berlin: Zu den Voraussetzungen, unter denen die Umgehung des Gegenanwalts standeswidrig istveröffentlicht am 26. Februar 2010
AnwG Berlin, Beschluss vom 13.08.2009, Az. 2 AnwG 13/08
§§ 12, 74a BRAODas Anwaltsgericht Berlin hat festgestellt, dass die Rüge einer Rechtsanwaltskammer eines Rechtsanwaltskollegen wegen Umgehung des gegnerischen Anwalts nicht zu beanstanden ist, wenn dies ohne Gefahr im Verzug erfolgt oder der gegnerische Anwalt in eine solche direkte Kontaktaufnahme eingewilligt hat. Zur Begründung hatte der gerügte Rechtsanwalt angeführt, dass ein Verstoß gegen § 12 BORA bereits deshalb nicht gegeben sei, da der Beschwerdeführer selbst Rechtsanwalt sei. Zudem habe zum Zeitpunkt seines Schreibens Gefahr in Verzuge vorgelegen. Schließlich habe sich die Vollmacht des umgangenen Rechtsanwalts auf eine andere Angelegenheit bezogen; eine schriftliche Vollmacht sei nicht vorgelegt worden. Das Anwaltsgericht ließ die Argumentation des gerügten Anwalts nicht gelten. (mehr …)
- AGH München: Eine Rechtsanwaltskammer ist nicht berechtigt, Fachanwalts-Klausuren zu überprüfenveröffentlicht am 25. Februar 2010
AGH München v. 27.02.2008, Az. BayAGH I – 34/07
§ 4a FAO; § 6 Abs. 2 c FAO a.F.Der Anwaltsgerichtshof München hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskammer nicht berechtigt ist, die Korrekturergebnisse in Bezug auf eine Fachanwaltsklausur auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, soweit die Prüferanmerkungen in der Klausur nicht diametral zum Prüfungsergebnis im Widerspruch stünden. § 43 c BRAO enthalte keine Ermächtigung zu einer nicht vollständig kontrollierbaren Abwägung. Die ursprüngliche Korrektur der Klausur sei nicht zuletzt das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller Klausurleistungen der jeweiligen Prüfung, die bei einer nachträglichen Einzelprüfung durch einen „Außenstehenden wie die Rechtsanwaltskammer nicht mehr gewährleistet sei“. Die Rechtsanwaltskammer München hatte zuvor das Klausurergebnis angezweifelt, da der Prüfer seiner Bewertung „bestanden“ den Zusatz „trotz erheblicher Bedenken“ hinzugefügt hatte.