IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2009

    LG Duisburg, Urteil vom 10.03.2009, Az. 34 KLs 41/08
    §§ 22; 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 StGB; §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; 143 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Duisburg hat in diesem Verfahren einen 27-jährigen Angeklagten wegen des versuchten Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 1.931 Fällen und wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung in 5.838 Fällen auf der Internethandelsplattform eBay zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Der mehrfach strafgerichtlich in Erscheinung getretene Angeklagte hatte weder in Deutschland noch in der Türkei Fuß gefasst, war der Spielsucht verfallen und hatte schließlich begonnen, bei eBay gefälschte Markenartikel zu verkaufen. Das hohe, nicht zur Bewährung ausgesetzte Strafmaß begründete die Große Strafkammer damit, dass der Angeklagte innerhalb eines Zeitraums von 3 1/2 Jahren über 7.000 Straftaten der verfahrensgegenständlichen Art begangen hatte.

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.07.2009, Az. 5 StR 394/08
    § 13 Abs. 1 StGB

    Der BGH hat in dieser Strafsache entschieden, dass Arbeitnehmer, die für ein Unternehmen als sog. Compliance-Officers fungieren, in einer Garantenpflicht gemäß § 13 Abs. 1 StGB stehen, Straftaten, die im Unternehmen begangen werden und diesem erhebliche Nachteile verursachen können, zu verhindern. In der Folge haben Arbeitnehmer sehr sorgfältig zu prüfen, in welchem Umfang sie überwachungspflichtig sind, insbesondere, weil sie gegenüber der Geschäftsführung nicht weisungsbefugt sind.

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Nachdem unserer Kanzlei mehrfach von Onlinehändlern Nachricht erhielt, dass ihre Adresse für die Anwerbung von Verkaufsagenten, offensichtlich in betrügerischer Absicht, missbraucht werde, erscheint eine öffentliche Warnung angebracht. Die Vorgehensweise: Nachdem ein gutgläubiger Verkaufsagent angeworben worden ist, hat dieser seinen eBay-Account für Verkäufe zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss eines Kaufvertrags den Kaufpreis zu vereinnahmen. Der Kaufpreis soll sodann weitergeleitet werden mit der Zusage, dass die Ware an den jeweiligen Käufer versendet würde. Letzteres bleibt in der Regel aus. Ein Rückgriff ist nicht möglich, da wenn der Verkaufsagent von seinem „Partner“ lediglich eine E-Mail-Adresse hat. In den meisten Fällen handelte es sich um Ware aus dem Unterhaltungselektronikbereich, die zu Dumpingpreisen angeboten werden sollte. Das augenscheinliche Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Ware zu vertreiben, bevor internetkundig wird, dass die versprochene Ware nicht ausgeliefert wird. Diese Problem ist nicht neu, wie der WDR berichtete (Link: WDR). Auch in der eBay-Community mehren sich warnende Stimmen (JavaScript-Link: eBay Community). (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
    §§ 3, 5 UWG

    Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2009

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, Az. 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08
    § 263 StGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Betreiber einer so genannten Abo-Falle im Internet sich nicht wegen Betruges strafbar gemacht haben. Die Betreiber hatten auf Seiten wie Routenplaner-server.com oder Vorlagen-archiv.com herunterladbare Routenplaner oder Vorlagen angeboten und zusätzlich die Teilnahme an einem Gewinnspiel versprochen. Dass der Nutzer mit seiner Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abonnement abschloss, war erst nach genauerer Betrachtung der Seite erkennbar, da diese Informationen durch die grafische Aufmachung in den Hintergrund traten. Die Kostenpflichtigkeit war nur im unteren Bereich der Seite in einem klein gedruckten Text geregelt. Eine Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges sah das Gericht in diesem Fall jedoch nicht. Es habe keine Täuschung der Nutzer, die sich dort anmeldeten, stattgefunden.

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  • veröffentlicht am 20. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09
    §§ 406e, 395, 374 StPO; 106 ff UrhG

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass der Rechtsinhaber, der in einem Filesharing-Fall Anzeige erstattet und staatsanwaltliche Ermittlungen ausgelöst hat, nur dann einen Anspruch auf Akteneinsicht der Ermittlungsergebnisse hat, wenn es sich bei der begangenen Rechtsverletzung nicht um eine Bagatelle handelt. Bei Bagatellfällen schließe der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein Akteneinsichtsrecht aus. Im entschiedenen Fall wurde ein Beschudigter an Hand von IP-Adressen ermittelt, der 2 Filmwerke innerhalb mehrerer Stunden zum Herunterladen angeboten hatte. Dies nahm das LG zum Anlass, eine Bagatellgrenze im Filesharing-Bereich zu definieren: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des ermittelten Anschlussinhabers sei dann nicht mehr vorrangig, wenn 5 Filmwerke in zeitlich engem Zusammenhang vorgehalten würden. Dasselbe gelte bei 5 Musikalben bzw. 50 einzelnen Musikstücken. Ab dieser Anzahl bestünden nach Ansicht des Gerichts Anhaltspunkte für einen systematischen Rechtsbruch.

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2008, Az. 1 W 48/08
    §§ 2 Abs. 2 Nr. 4, 7 Abs. 1 StrEG, Nr. 4100, 4104, 4106, 4141 VV RVG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Wohnungsdurchsuchung dem Betroffenen eine Strafverfolgungsentschädigung zu zahlen ist. Hierzu gehörten auch Verteidigerkosten. Der Antragsteller macht gemäß §§ 2 und 7 StrEG den Ersatz der Anwaltskosten geltend, die ihm aufgrund der Durchsuchung seiner Wohnung entstanden seien. Die insoweit notwendigen Aufwendungen in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen seien ersatzfähig, so der Senat, nachdem das Amtsgericht Wetzlar mit Beschluss vom 25.10.2007 – 47 Gs – 1 Js 54588/07 – festgestellt habe, dass dem Antragsteller eine Entschädigung für die Wohnungsdurchsuchung dem Grunde nach zustehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katja Günther machte sich in der Vergangenheit dadurch einen fragwürdigen Namen, dass sie die Firma Online Content Ltd. vertrat und nicht wirksam entstandene Forderungen aus Abo-Fallen gegen Verbraucher durchsetzte. Laut Aussage des Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Staatsanwaltschaft München I werde gegen Anwältin Katja Günther „wegen Nötigung und Betrugs“ ermittelt, wie das Portal tz-online, ein Unternehmen des Münchener Merkurs berichtete. Es zitiert Winkler mit den Worten : „Es liegen über 1000 Strafanzeigen gegen sie vor.“ (JavaScript-Link: tz-online). Zuvor hatte die Stadtsparkasse sich erfolgreich gerichtlich geweigert, ihr Treiben durch Führung eines Kontos zur Verwaltung der Einnahmen zu unterstützen (Link: LG München I).

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09
    § 184a StGB

    Das OLG Oldenburg hat in einem strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, wonach Teilnehmer einer P2P-Filesharingbörse wüssten, dass sie nach dem Herunterladen einer Datei über ein Filesharing-Network dieses zugleich anderen Filesharern zum Download anbieten würden. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner „incoming“ gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestanden hätten. Er sei davon ausgegangen, dass er hierfür die fraglichen Dateien in einem gesonderten Akt hätte freigeben müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2009

    Laut einer Pressemitteilung von Microsoft hat das AG Nürnberg zwei Softwarehändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,00 EUR verurteilt. Der Nürnberg Händler hatte in Russland über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Letzterer versah die Fälschungen mit gebrauchten Microsoft Echtheitszertifikaten und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler die Fälschungen als solche erkannte. Der Münchner Händler war wegen dieser Verkäufe vom LG München I (Az.: 21 O 11265/07) zur Zahlung von über 750.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter würden, so Microsoft, erwartet. Microsoft wies darauf hin, dass nicht nur das Unternehmen zivilrechtlich haftbar sei, sondern auch der jeweilige Geschäftsführer persönlich (LG Düsseldorf Az. 12 O 15/05, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 180/06, OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 164/06) (JavaScript-Link: Microsoft).

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