IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az. 14d O 39/08
    §§ 12, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSG

    Beachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)!

    Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall eine Bank per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre negative SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Die Verfügungskläger hatten bei der Verfügungsbeklagten, einer Bankfiliale, ein Girokonto und ein Kreditkartenkonto. Zudem hatten die Parteien einen höheren Kreditvertrag sowie eine Kreditlebensversicherung abgeschlossen. Die Verfügungskläger gerieten mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug. Mit Schreiben vom 26.9.2007 lehnte die Verfügungsbeklagte einen Vergleichsvorschlag der Verfügungskläger ab und drohte mit der Kündigung der Verträge, für den Fall, dass die ausstehenden Raten nicht gezahlt würden. Nach nochmaliger erfolgloser Mahnung mit Schreiben vom 13.11.2007, in dem auch eine Meldung an die Schufa angedroht wurde, kündigte die Verfügungsbeklagte die Kontoverbindungen und meldete der Schufa im Rahmen eines automatisierten Verfahrens die Fälligstellung eines Negativsaldos am 09.01.2008 bezüglich des Girokontos und die Fälligstellung eines weiteren Negativsaldos am 28.12.2007 bezüglich des Kreditkartenkontos. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2009

    BGH, Urteil vom 08.03.2005, Az. XI ZR 154/04
    §§ 1, 4 UKlaG, §§ 305 Abs. 1, 306 a, 307, 309 Nr. 5 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch hausinterne Anweisungen, für Rücklastschriften einen pauschalen Schadensersatz zu fordern, gegen die §§ 305 ff. BGB verstoßen und somit unzulässig sind. Im vorliegenden Fall hatte eine beklagte Bank mit Rundschreiben vom 04.05.1998 gegenüber ihren Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet eine Anweisung zur Behandlung von Lastschriftrückgaben mangels Deckung erlassen. In dem Schreiben heißt es: „Kostenerstattung bei Rückgaben von Lastschriften und Schecks mangels Deckung (BGH Urteil vom 21. Oktober 1997) … Wir werden daher – auch im Interesse einer gegenüber unseren Kunden gerechten Preisgestaltung – einen Teil der anfallenden Kosten für Lastschrift- und Scheckübergaben ab sofort in Höhe von 15,00 DM belasten. Aufgrund des BGH-Urteils ist ein teilmodifizierter Arbeitsablauf notwendig, welchen wir in beigefügter Anlage 1 beschrieben haben. […]“ Die Geschäftsstellen verfuhren entsprechend dem Rundschreiben. Der Kläger monierte, dass es sich insoweit um unwirksame AGB, mindestens jedoch unwirksame AGB-gleiche Klauseln handele zur Umgehung der AGB-rechtlichen Vorschriften. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2009

    OLG Celle, Urteil vom 07.11.2007, Az. 3 U 152/07
    §§ 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 670 BGB

    Das OLG Celle hat in diesem Fall entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: Preis- und Leistungsverzeichnis) enthaltene pauschale „Aufwandsentschädigung“ für die Rückbuchung von Schecks/Lastschriften mangels Deckung ihrer Kunden in Höhe von 7,50 EUR unwirksam ist und nach dem Unterlassungsklagegesetz berechtigten Institutionen insoweit ein Unterlassungsanspruch zusteht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seien solche Pauschalierungsklauseln unwirksam, die dem Kunden für den Fall einer schuldhaften Vertragsverletzung eine Schadensersatzleistung in bestimmter Höhe befehlen oder ihm auf andere Weise den Weg zur Einwendung eines wesentlich niedrigeren Schadens verschließen (BGH, Urteil vom 21.10.1997, Az. XI ZR 296/96; BGHZ 137, 43 ff., auch LG Dortmund (Link)). Auch die streitgegenständlichen Vertragsklauseln nähmen dem Kontoinhaber entgegen § 309 Nr. 5 b BGB die Möglichkeit, das Fehlen eines Schadens oder eines geringeren Schadens nachzuweisen. Denn nach dem klaren Wortlaut der Gebührenregelung werde für den Kunden nicht einmal deutlich, dass die Bank eine der Höhe nach pauschal erhobene Schadensersatzforderung geltend mache. Hinzu komme, dass eine Schadenspauschale voraussetzt, dass ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach überhaupt bestehen kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 Abs. 1 Satz 2
    UWG, §§ 2, 3 Abs. 1 Nr. 1UKlaG, § 1 Abs. 6 PAngV

    Das LG Hanau hat in dieser Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, die Kostenpflichtigkeit eines Internetangebots (hier: Datenbankaufnahme) allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzubringen, insbesondere, ob die Kostenpflichtigkeit auf diese Art und Weise für den Verbraucher hinreichend deutlich erkennbar ist. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale gegen eine Ltd. als Betreiberin einer Abo-Falle für IQ-Tests und ein Flirtportal geklagt, die im ersteren Fall ein Nutzungsentgeld von 59,00 EUR und im letzteren Fall ein Nutzungsentgeld von 79,95 EUR versteckte. Die Websseiten waren jeweils so gestaltet, dass zunächst die Leistung beschrieben wurde und sich dann unter der Rubrik Anmeldung ein Feld befand, in welchem der Verbraucher seinen Namen, seine Anschrift und andere persönliche Daten eingeben konnte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.11.2006, Az. 6 U 102/05
    §§ 305 Abs. 1, 474 Abs. 2, 475, 476 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat das Musterschreiben eines großen Versandhauses für Verbraucher über die gesetzlichen Bedingungen von Gewähr leistungsansprüchen für wettbewerbswidrig erklärt. Das Versandhaus übergab dieses Informationsschreiben an Kunden, bei denen eine kostenlose Reparatur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist abgelehnt wurde. In dem Schreiben hieß es unter anderem: „Tritt während der ersten sechs Monate nach dem Kauf an der Ware ein Mangel auf, haftet … selbstverständlich ohne Einschränkung, sofern der Schaden nicht auf äußere Einflüsse zurückzuführen ist. Wir reparieren kostenlos oder tauschen die Ware um.“ In dieser Passage war dem Versandhaus der Fehler unterlaufen, dass die Sechs-Monats-Frist mit der günstigen Beweislast für den Käufer nicht mit dem Kaufdatum, sondern mit Gefahrübergang, d.h. mit Auslieferung der Ware, beginnt. Damit würde nach Auffassung des Gerichts die geltende Rechtslage nicht korrekt wiedergegeben und der Verbraucher über einen zu frühen Beginn der Gewährleistungsfrist getäuscht. Dies stelle einen Verstoß gegen das Verbot der Umgehung gesetzlicher Normen zum Nachteil des Verbrauchers aus § 475 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Das Unternehmen wurde zur Unterlassung der Verwendung des Schreibens verurteilt.

  • veröffentlicht am 12. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet über eine aktuelle, härtere Gangart der Rechtsanwältin Katja Günther für ihre Mandantin Online Content Ltd. (JavaScript-Link: vz-rpf). Die Online Content Ltd. wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband als „Kostenfalle“ bezeichnet (JavaScript-Link: vzbv), da Verbraucher bei einer Anmeldung über opendownload.de nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen werden. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz belasse es Rechtsanwältin Günther nicht bei einfachen rechtsanwaltlichen Drohgebärden, sondern beantrage nunmehr auch Mahnbescheide. Verbraucher sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen: Mit Erlass des Mahnbescheids hat das Mahngericht die Forderung keineswegs geprüft, geschweige denn bestätigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Darmstadt, Urteil vom 01.12.2008, Az. 22 O 100/08
    §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Nr. 2 Anhang I UGP-RL 2005/29/EG

    Das LG Darmstadt hat eine Versandapotheke verpflichtet, es zu unterlassen, mit einem ovalen Gütesiegel (Aufschrift: „Sichere Versandapotheke – BVDVA geprüft – Mehr Informationen …“) zu werben. Geklagt hatte die Wettbewebszentrale, die in der Werbung einen Fall von Irreführung sah. Das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sei im vorliegenden Fall an eines seiner Mitglieder vergeben worden, wäre also eine „selbst verliehene Auszeichnung“. Der Verband träte damit nicht als neutrale Prüfinstitution auf. Das Landgericht bestätigte diese Rechtsauffassung: Mit der Verwendung des Siegels sei die bewusste Werbeaussage verbunden, von einer neutralen Stelle sei die Leistung als herausragend bestätigt und gewürdigt worden. Eine Prüfung habe dabei zumindest im Zeitpunkt der Abmahnung nicht stattgefunden. Die Mehrleistungen der Apotheken mit dem Gütesiegel seien keinesfalls so erheblich, dass sie als gegenüber anderen Versandapotheken als herausragend bezeichnet werden könnten und sich dieser Qualitätsvorsprung auf die Wertschätzung der Verbraucher auswirke. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (JavaScript-Link: VZ-NRW) warnt derzeit vor unberechtigten Zahlungsaufforderungen der Connects2Content GmbH für die Onlineangebote www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de. Es werde für eine 2-jährige Mitgliedschaft ein Betrag von über 80,00 EUR gefordert. Die „Kunden“ dürften sich überrascht zeigen; ihre Adressen wurden dem Vernehmen nach im Rahmen einer Werbung für eine „Kostenlose Schnäppchen-Community“gesammelt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine kostenlose Mitgliedschaft nicht ohne weiteres in eine kostenpflichtige umgewandelt werden kann. Dies ginge nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Etwaigen Mahnungen und Briefen von Rechtsanwälten oder/und Inkassobüros solle man gelassen entgegen sehen. Soweit überhaupt Bedarf für eine Reaktion gesehen wird, mag man sich der kostenlos zur Verfügung gestellten Musterbriefe bedienen: Musterbrief für erwachsene Nutzer (Link: Musterbrief1) und Musterbrief für minderjährige Nutzer (Link: Musterbrief2).

    Darüber hinaus ermittele die Kriminalpolizei gegen den Betreiber wegen des Verdachts des Leistungsbetrugs. Bislang sollen dem Kommissariat über 300 Anzeigen vorliegen. Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die sich vor dem 01.02.2009 auf den Seiten registriert und den Jahresbeitrag gezahlt hätten, sich mit dem zuständigen Kommissariat 21 unter der Telefonnummer 0211/8700 in Verbindung zu setzen (JavaScript-Link: VZ-NRW).

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Plön, Urteil vom 10.12.2007, Az. 2 C 650/07
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 analog BGB, Art. 1, 2 Abs. 1 GG

    Beachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)! Allerdings ist nicht jede Datenübermittlung nunmehr schlechterdings erlaubt. Nehmen Sie ggf. Kontakt zu uns auf!

    Das AG Plön hat ein Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet, nachdem es einem Schuldner, um diesen zu beschleunigten Zahlung offener Rechnungsbeträge zu drängen, bei fruchtlosem Ablauf einer Zahlungsfrist einen Eintrag in das Schufa-Register angedroht hatte. Da das Unternehmen diese Drohung trotz außergerichtlichen Anschreibens des Prozessbevollmächtigten des Schuldners nicht zurücknahm, klagte der Schuldner auf Unterlassung. Dieses erging antragsgemäß und bestätige gleichzeitig die außergerichtlichen Gebühren seines Rechtsanwalts. Onlinehändler, die eine derartige Droh-Praxis ebenfalls nutzen, sollten ihre Entscheidung überprüfen. Sie wirkt, insbesondere, wenn mit der ersten Zahlungsaufforderung verbunden, auch nicht sonderlich seriös.

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  • veröffentlicht am 3. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Montabaur, Urteil vom 15.01.2008, Az. 15 C 195/07
    § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB

    Das AG Montabaur hat im Rahmen einer Feststellungsklage entschieden, dass ein telefonisch abgeschlossener Vertrag auf Schaltung eines DSL-Anschlusses widerrufen werden kann. Dass Widerrufsrecht sei auch nicht erloschen. Zwar erlösche gemäß § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst habe. So habe der Kläger selbst vorgetragen, dass er bei der Frage nach der schnellstmöglichen Schaltung des DSL-Netzanschlusses einen entsprechenden Willen geäußert habe. Daraufhin habe die Beklagte bereits die Aufschaltung des DSL-Anschlusses bei ihrem Technologiepartner beantragt. Die Ausführung der Dienstleistung sei dann mit der Freischaltung des Anschlusses erfolgt. Jedoch sei § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB dahingehend auszulegen, dass das Widerrufsrecht nur in Bezug auf die Vergangenheit erlösche, da es sich bei der Schaltung eines DSL-Anschlusses um eine teilbare Dienstleistung handele. Diese Rechtsauffassung ist streitig, worauf das AG Montabaur in der Entscheidung auch hinweist. Sinn und Zweck des § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB sei es, eine den Unternehmer belastende Rückabwicklung zu verhindern. Dienstleistungen könnten im Gegensatz zu gelieferten Waren nicht ohne weiteres problemlos rückabgewickelt werden und der Verbraucher solle nicht die Vorteile einer raschen Leistungserbringung seitens des Unternehmers haben. Andererseits solle der Verbraucher ein Dauerschuldverhältnis noch widerrufen können.

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