IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.01.2012, Az. 5 U 191/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Expertenkanzlei Scheidung“ nicht zwangsläufig irreführend ist, auch wenn die werbende Rechtsanwältin keine Fachanwältin für Familienrecht ist. Es sei ausreichend, dass die Werbende die notwendige berufliche Erfahrung vorweisen könne, um der mit der Werbung geweckten Erwartungshaltung zu entsprechen. Vorliegend sei die Anwältin seit Jahren fast ausschließlich mit familienrechtlichen Mandaten befasst, davon 300 Fälle allein im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte das KG auch klar, dass die Bezeichnung „Experte“ erst recht nicht dazu führe, dass vom Verbraucher eine Qualifikation erwartet werde, die noch über die eines Fachanwalts hinausginge. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Thorsten Graf (hier).

  • veröffentlicht am 13. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011, Az. 10 U 170/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung eines privat beauftragten Gutachtens zum (Nicht)Vorliegen von Blutdoping als „bezahltes Gutachten“ zulässig ist. Im Kontext werde durch diese A?ußerung zum Ausdruck gebracht, dass die Kla?gerin den Gutachter beauftragt habe und das Gutachten zu dem gewu?nschten Ergebnis gekommen sei. Auch werde zum Ausdruck gebracht, dass andere Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen ko?nnten, dem Gutachten also nur ein beschra?nkter Aussagewert zukomme. Diese Auffassung sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, weil dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nahegelegt werde, dass die Kla?gerin durch die Bezahlung versucht habe, das Ergebnis zu beeinflussen, sah das Gericht nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. März 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 1 W 307/05
    § 242 BGB, § 421 BGB, § 422 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GbR neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden können (BGH NJW 2001, 1056/1060). Sie seien aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mehrere Unterlassungsschuldner seien keine Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 BGB, da die Erfüllung der Unterlassungspflicht des einen Schuldners nicht den anderen von seiner gleichartigen Verpflichtung zur Unterlassung befreie (OLG Koblenz, JurBüro 1985, 257). Für die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf Unterlassung gelte nichts anderes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    LG Berlin, Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der sog. „Freundefinder“ Facebook-Mitglieder rechtswidrig dazu verleite, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien, da diese daraufhin eine Facebook-Einladung erhielten, ohne vorher eine entsprechende Einwilligung erteilt zu haben. Zum vergleichbaren Vorhalten eines „Tell-a-friend“-Buttons auch OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05 (hier). (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 01.03.2012, Az. 91 O 27/11- nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass der Internethändler Amazon nicht mit Tiefstpreisen auf seiner deutschen Webseite werben darf, wenn die für einen Zeitraum von zwei Stunden angebotenen Produkte nicht mindestens eine halbe Stunde vorrätig sind. Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte gerügt, dass die Menge der reduzierten Ware derart begrenzt worden sei, dass die große Mehrheit der Interessenten gar nicht hätte zum Zuge kommen können. Dadurch habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass es das eigentliche Ziel der Sonderaktion gewesen sei, möglichst viele Verbraucher auf die Internetseite von Amazon zu locken, damit sie sonstige Produkte bestellen. Dem folgte die Kammer. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 30.01.2012, Az. 10 U 85/11
    § 56 Abs. 1 Satz 5 RStV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung nicht mit einer Erwiderung verknüpft werden darf. Das in § 56 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 RStV aufgestellte Verbot, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, stelle vielmehr einen weiteren, selbständigen und gewichtigen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dar. Ihnen sei es wegen dieses Verbotes verwehrt, bei der Erwiderung auf eine Gegendarstellung wie sonst selbst zu bestimmen, auf welche gestalterische Weise und mit welchem Inhalt dies geschehen solle. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte der Senat ausdrücklich nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 26.01.2012, Az. 23 W 2/12
    § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV; § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei der Angabe von Preisen für einen Mobilfunkvertrag – soweit ein einheitlicher Endpreis wegen variabler Bestandteile nicht gebildet werden kann – jedenfalls für die einzelnen Bestandteile ein Betrag ausgewiesen werden muss. Ein wettbewerbswidriger Verstoß liege vor, wenn der Preis für ein Mobiltelefon, welches in Kombination mit einem Vertrag angeboten werde, in eine Anzahlung und monatliche Raten aufgesplittet werde, ohne den Gesamtpreis für das Telefon anzugeben. Dass der Verbraucher diesen selbst ausrechnen könne, sei unerheblich. Solche Berechnungen sollten dem Verbraucher gerade nicht zugemutet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2012

    LG Berlin, Urteil vom 22.07.2011, Az. 15 O 138/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass auch die unverlangt zugesandte E-Mail, mit der ein Unternehmen auf einen gemeinnützigen Zweck hinweist, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Das Unternehmen, ein Musiklabel, hatte sich nicht der üblichen Double-Opt-in-Methode bedient und für das Musikfestival „Charity rockt!“ 2011 Sponsoren gesucht. Eine Berliner Hotelpension mochte VIPs nicht die erwünschten günstigeren Konditionen einräumen und verständigte stattdessen die Wettbewerbszentrale. Im Rahmen einer Gebührenklage über die Abmahnkosten entschied die Kammer, dass die Versendung von E-Mails durch ein Unternehmen eine geschäftliche Handlung sei. Es handele sich auch trotz der reinen Nachfrage nach Zimmerkontingenten um eine Werbung im Sinne des UWG. Diesbezüglich verwies die Kammer auf die Rechtsprechung des BGH (hier). Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es sich um reine Spendenwerbung handele, liege keine Wettbewerbshandlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor. Eine solche reine Spendenwerbung scheide aber aus, wenn für die erbetene Spende eine Gegenleistung angeboten werde, hier eine Präsentation des jeweiligen Unternehmens auf dem Festival. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das LG Berlin auch, dass das werbende Unternehmen selbst keine reine Wohltätigkeitsorganisation war, sondern ein Musiklabel betrieb.

  • veröffentlicht am 20. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 04.01.2012, Az. 24 U 90/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, 8 Abs. 1 UWG; Art. 23 LuftverkehrsdiensteVO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Angabe von Flugpreisen bei Onlinebuchungen in einer tabellarischen Darstellung ohne obligatorisch zu entrichtende Zuschläge für Steuern, Gebühren und Kerosin unzulässig ist. Jedenfalls ein deutlicher Hinweis, dass es sich nicht um Endpreise handele, müsse erfolgen, was vorliegend nicht geschehen sei. Die hier einschlägige Luftverkehrsdienste-Verordnung lege fest, dass der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen sei und den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar seien, einschließen müsse. Kurz zuvor hatte das KG bereits in diesem Urteil zur Transparenz von Bearbeitungsgebühren bei Flugbuchungen entschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I