IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Beschluss vom 03.09.2009, Az. 27 O 814/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 135 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass einem Abmahner auch schon einmal betrügerisches Verhalten vorgeworfen werden kann. Rechtliche Beurteilungen (hier: „betrügen“) stellten grundsätzlich Meinungsäußerungen dar, die dem Schutz der Äußerungsfreiheit unterfielen (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 4 Rz. 61). Etwas anderes gelte nur dann, wenn die Rechtsauffassung dem Adressaten die Vorstellung von konkreten Vorgängen vermittele, die beweismäßig überprüfbar seien (Wenzel/Burkhardt.a.a.O.). Das sei hier nicht der Fall. Der inkriminierten Äußerung lasse sich lediglich entnehmen, dass die Antragsgegnerin von dem Antragsteller (auch) abgemahnt worden sei. Aus welchem Grund genau und wann dies geschehen sei, bleibe vollständig offen. Damit sei die Äußerung aber so substanzlos, dass dem Leser nicht ansatzweise ein konkret vorstellbarer und mit den Mitteln der Zivilprozessordnung auf seinen Wahrheitsgehalt überprüfbarer Vorgang im Zusammenhang der Verletzung von Markenrechten des Antragstellers präsentiert werde.

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Nachdem unserer Kanzlei mehrfach von Onlinehändlern Nachricht erhielt, dass ihre Adresse für die Anwerbung von Verkaufsagenten, offensichtlich in betrügerischer Absicht, missbraucht werde, erscheint eine öffentliche Warnung angebracht. Die Vorgehensweise: Nachdem ein gutgläubiger Verkaufsagent angeworben worden ist, hat dieser seinen eBay-Account für Verkäufe zur Verfügung zu stellen und nach Abschluss eines Kaufvertrags den Kaufpreis zu vereinnahmen. Der Kaufpreis soll sodann weitergeleitet werden mit der Zusage, dass die Ware an den jeweiligen Käufer versendet würde. Letzteres bleibt in der Regel aus. Ein Rückgriff ist nicht möglich, da wenn der Verkaufsagent von seinem „Partner“ lediglich eine E-Mail-Adresse hat. In den meisten Fällen handelte es sich um Ware aus dem Unterhaltungselektronikbereich, die zu Dumpingpreisen angeboten werden sollte. Das augenscheinliche Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Ware zu vertreiben, bevor internetkundig wird, dass die versprochene Ware nicht ausgeliefert wird. Diese Problem ist nicht neu, wie der WDR berichtete (Link: WDR). Auch in der eBay-Community mehren sich warnende Stimmen (JavaScript-Link: eBay Community). (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
    §§ 3, 5 UWG

    Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2009

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, Az. 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08
    § 263 StGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Betreiber einer so genannten Abo-Falle im Internet sich nicht wegen Betruges strafbar gemacht haben. Die Betreiber hatten auf Seiten wie Routenplaner-server.com oder Vorlagen-archiv.com herunterladbare Routenplaner oder Vorlagen angeboten und zusätzlich die Teilnahme an einem Gewinnspiel versprochen. Dass der Nutzer mit seiner Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abonnement abschloss, war erst nach genauerer Betrachtung der Seite erkennbar, da diese Informationen durch die grafische Aufmachung in den Hintergrund traten. Die Kostenpflichtigkeit war nur im unteren Bereich der Seite in einem klein gedruckten Text geregelt. Eine Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges sah das Gericht in diesem Fall jedoch nicht. Es habe keine Täuschung der Nutzer, die sich dort anmeldeten, stattgefunden.

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  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
    §§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).

  • veröffentlicht am 4. August 2009

    Der Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt aktuell vor einer neuen Welle des sogenannten Adressbuchschwindels. „Wir haben seit einigen Wochen eine drastische Zunahme von Beschwerden zu verzeichnen“, erklärte Dr. Reiner Münker als geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSW. „Während wir in den Vorjahren insgesamt jeweils rund 50 verschiedene Anbieter feststellen konnten, ist diese Anzahl jetzt schon nach einem halben Jahr erreicht.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09
    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat einem sogenannten „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ (DIFUG) per Beschluss untersagt, Rechnungen über Klimaschutzabgaben zu versenden und entsprechende Beträge einzutreiben, wenn die Unternehmen in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem wurde dem DIFUG untersagt, das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ zu vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates zu werben. Als Grund wurde u.a. die Irreführung über geschäftliche Verhältnisse genannt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juli 2009

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2008, Az. 29 C 369/08 – 46
    §§ 611 Abs. 1, 123 BGB

    In dieser Angelegenheit vor dem AG Frankfurt verweigerte die Beklagte die Zahlung auf einen abgeschlossenen Anzeigenvertrag und focht die Vereinbarung an. Das Gericht verurteilte sie dennoch zur Zahlung. Die Beklagte, ein Pflegedienst, hatte bei der Klägerin einen Anzeigenvertrag abgeschlossen. Die Klägerin verpflichtete sich dazu, zum Preis von 2.100,00 EUR 6 mal jährlich die Anzeige der Beklagten in einer Informationsbroschüre zu drucken und diese Broschüren in 100 Auslegestellen (z.B. Einzelhandelsbetriebe oder Behörden) des Landkreises und benachbarten Landkreisen zu verteilen. Diese Bedingungen seien in dieser Form auch eindeutig in der von der Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde enthalten. Die Beklagte könne sich nach Auffassung des Gerichts nicht darauf berufen, die Urkunde vor Unterschrift nicht nochmals gelesen zu haben. Ob während des vorhergehenden Verkaufsgesprächs möglicherweise Missverständnisse aufgetreten oder die Bedingungen nicht klar genannt worden waren, könne an Hand der Zeugenaussagen nicht mehr nachvollzogen werden. Jedenfalls sei die Klägerin ihrer Verpflichtung zu Druck und Auslage der Anzeigen nachgekommen. Die Auswahl der Auslegestellen sei hinsichtlich der potentiellen Werbewirksamkeit nicht zu beanstanden. Deshalb sei die Beklagte zur Zahlung verpflichtet.

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    AG Köln, Urteil vom 12.11.2001, Az. 113 C 113/01
    §§ 121, 124 BGB

    Das AG Köln hatte über einen eigentlich eindeutigen Fall zu entscheiden, indem sich ein Unternehmen gegen die (verdeckte) Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrags verteidigte. Im entschiedenen Fall war der Beklagte auf eines der in der Branche üblichen Formulare hereingefallen, die auf den ersten Blick eine „kostenlose Aktualisierung“ von Einträgen und Daten anbieten und sodann, zumeist in sehr versteckter Form im Kleingedruckten, den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages generieren. Auch der Beklagte hatte gutgläubig seine Daten eingetragen und das Formular unterzeichnet. Trotz gerichtlich festgestellter eindeutiger Täuschungsabsicht der Klägerin mussten die Richter den Beklagten dennoch zur Zahlung verurteilen. Grund: Der Beklagte hatte sich nicht rechtzeitig gegen den Eintrag gewehrt. Wir können Betroffenen deshalb nur raten: Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen nicht und holen Sie anwaltlichen Rat ein, so lange dies noch möglich ist. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNeben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was „diverse“ Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank: (mehr …)

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