IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 24.06.2008, Az. 4 U 25/08
    § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG; § 242 BGB

    Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass fremde Videoaufnahmen nicht mit dem Argument genutzt werden können, man habe an die Berechtigung der Person, von welcher man die Aufnahme erhalten habe, geglaubt. Die Beklagte habe schuldhaft gehandelt, weil sie sich nicht mit gehöriger Sorgfalt danach erkundigt habe, ob die Person, von der sie glaubte, Rechte herzuleiten, selbst im Besitz solcher Verwertungsrechte gewesen sei. Grundsätzlich würden im Urheberrecht, ebenso wie im Wettbewerbsrecht, an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt (BGH GRUR 2002, 248, 252 – Spiegel CD-Rom). Der Handelnde müsse alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Rechtmäßigkeit seines Handelns zu überprüfen (Vinck, in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 2003, § 81 Rn 37). Fahrlässig sei daher bereits das Nichteinholen näherer Informationen über die Rechtekette, die Grundlage einer Lizenzberechtigung des Verletzers sein solle (Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 97 Rn 57). Dass die Beklagte solche Nachprüfungen angestellt habe, werde nicht behauptet. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 192/08
    § 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 3 Nr. 3, 12 UWG,
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Klageantrag, auch wenn er sich im Kern und nur leicht modifiziert auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränkt, hinreichend bestimmt sein kann. Der Kläger war ein Verbraucherschutzverband, der in der nach § 4 Unterlassungsklagengesetz geführten Liste als qualifizierte Einrichtung eingetragen war. Die Beklagte befasste sich mit Leistungen des Direktmarketings und unterhielt einen Telemediendienst mit der Internetadresse … . Am 8. November 2007 sandte die Beklagte an die Verbraucher Roland X. und Lars L. eine Werbemitteilung. Der Kläger forderte die Beklagte erfolglos zur Unterlassung auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 17.03.2009, Az. 4 U 167/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Klausel „Lieferzeit auf Nachfrage“ als Irreführung gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn eine sofortige Lieferbarkeit suggeriert wird, aber mangels Lagerbestands und unverzüglicher Eindeckungsmöglichkeit nicht erfüllt werden kann. Der Sachverhalt: Die Klägerin vertrieb als Großhändlerin über diverse Einzelhändler Matratzen. Die Beklagte vertrieb über das Internet gleichfalls Matratzen. In ihrer Internetwerbung bot sie unter anderem Kaltschaum-Matratzen der Klägerin an. Die Belieferung der Beklagten wurde zwischenzeitlich eingestellt. Eine Vorratshaltung für die Matratzen betrieb die Klägerin nicht. Ihre Schwesterfirmen wurden von der Klägerin ebenfalls nicht mehr beliefert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2009, Az. 4 U 39/09
    § 12 UWG

    Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung zur Höhe der Geschäftsgebühr für ein Abschlussschreiben und dem insoweit anzusetzenden Streitwert ausgeführt. Die Beklagte hatte an Kunden der Klägerin ein Schreiben gerichtet und der Klägerin unter Berufung auf ein eingetragenes Geschmacksmusterrecht ihr Vertriebsrecht in Bezug auf sog. Stufenlagerungswürfel und Venenkissen streitig gemacht. Die Klägerin nahm die Beklagte daraufhin im Verfügungsverfahren (LG Bielefeld 17 O 127/08) und im vorliegenden Hauptsacheverfahren auf Unterlassung diverser hierin enthaltener Behauptungen u.a. in Anspruch. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. I-4 U 59/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Fehlen von gesetzlichen Pflichtinformationen in der aktuellen WAP-Darstellungsmodus bei eBay (wap.ebay.de) gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet. Das Oberlandesgericht folgt damit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (Link: OLG FFM), LG Berlin (Link: LG Berlin) und LG Köln (Link: LG Köln). eBay hat zwischenzeitlich die Anzeige im WAP-Modus verändert. Dies allein reicht für ein wettbewerbsrechtlich konformes Angebot nicht aus, da die notwendigen Informationen vom jeweiligen Onlinehändler an richtiger Stelle der Artikelbeschreibung auch eingesetzt werden müssen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2009, Az. 19 U 52/08
    §§ 398, 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt., 818 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die anstandslose Zahlung auf Rechnungen nach einer Preiserhöhung des Vertragspartners nicht ohne weiteres als stillschweigende Einwilligung in die Preiserhöhung auszulegen sind. Bei den streitgegenständlichen Beträgen habe es sich in keinem Fall um den zwischen den Parteien vereinbarten Ausgangspreis gehandelt. Auch eine Einigung der Parteien auf Preiserhöhungen während der Dauer laufender Verträge habe nicht festgestellt werden können, und zwar unabhängig davon, ob Kunden die erhöhten Preise unter Vorbehalt oder vorbehaltlos gezahlt hätten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009, Az. 4 U 9/09
    §
    8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat erneut über einen Fall des Abmahnmissbrauchs entschieden. Neben den als üblich anzusehenden Kriterien für einen Missbrauchsfall (z.B. sachfremde Interessen in Form eines Gebührenerzielungsinteresses, Missverhältnis zwischen Zahl der Abmahnungen und dem Umfang des Geschäftsbetriebes) stellte das Gericht in diesem Fall insbesondere auf eine pauschale Schadensersatzforderung ab, die neben den Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht wurde. Die Antragstellerin machte regelmäßig, in jedenfalls über 30 Abmahnungen, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR geltend. Eine konkrete Schadensberechnung wurde nicht vorgelegt. Das Gericht führt aus: „Wenn als Schaden tatsächlich eine erhebliche Umsatzeinbuße eingetreten wäre, wäre dieser Betrag belanglos und unzureichend. Soweit keine Umsatzeinbuße durch den Verstoß eingetreten ist, ist dieser Betrag insgesamt ungerechtfertigt.“ Die streitige Forderung sowie weitere Ansprüche der Antragstellerin in Parallelverfahren wurden als missbräuchlich zurück gewiesen (vgl. auch Links: OLG Hamm I, OLG Hamm II).

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  • veröffentlicht am 7. Juli 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 U 154/08
    §§ 3, 4, 8 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit einem Preisnachlass in Form eines „Gutscheins“ wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, zu welchem Grundpreis der Preisnachlass gewährt wird. Im konkreten Fall warb ein Vertreiber von Treppenliftsystemen mit einem „Gutschein“ in Höhe von 900,00 EUR. Der Sache nach handelte es sich um einen Preisnachlass bzw. ein Sonderangebot. Die Bezeichnung als „Gutschein“ war nach Auffassung der Richter insoweit legitim, als aus diesem Gutschein deutlich genug hervorging, dass es sich der Sache nach um einen Preisnachlass handelte. Den Verstoß sah das Gericht darin, dass innerhalb des Angebots Bezug genommen wurde auf einen „B-Listenpreis“, der die Grundlage des Preisnachlasses bilden sollte. Wie hoch dieser Listenpreis sein sollte, ging aus dem Angebot nicht hervor und wäre nur mit eigenen Anstrengungen des Verbrauchers herauszufinden gewesen. Das Gericht stufte die Gutschein-Werbung als unlauter ein, da dem Verbraucher keine Grundlage vermittelt würde, wie hoch die Ersparnis in Relation zum Gesamtpreis wäre. Jedenfalls eine Größenordnung müsse dem Verbraucher, z.B. in Form von „Ersparnis in %“, vermittelt werden.

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  • veröffentlicht am 1. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07
    §§ 3, 4, 8 UWG; 312 c, 312 d, 355, 357 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Angebote bei eBay durch den Verkäufer durchaus auf Unternehmer/ Gewerbetreibende beschränkt werden können. Dies stelle keinen Verstoß oder Widerspruch zu den eBay-AGB dar. Grundsätzlich kann sich der Verkäufer zwar seine Kunden auf der Auktionsplattform nicht aussuchen, da bereits ein Vertrag besteht, wenn der Verkäufer Kenntnis vom Käufer erlangt. Trotzdem ist das Gericht der Auffassung, dass eine Beschränkung auf gewerbliche Käufer dann möglich ist, wenn die beschränkende Klausel für den potentiellen Erwerber eindeutig, transparent und leicht zu finden ist. Wird eine solche Klausel jedoch „versteckt“ in das Angebot eingefügt, droht eine Abmahnung. Die Vorteile des Verkaufs nur an Gewerbetreibende liegt für den Verkäufer auf der Hand. Er muss keine Widerrufsbelehrung vorhalten und kann auch auf weitere Informationspflichten für Verbraucher verzichten. Im entschiedenen Fall hatte der Verkäufer zwischen diversen anderen Regelungen unter der Überschrift „Garantie“ geregelt: „Wir gewähren keinerlei Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme der von uns versteigerten Artikel. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.“ Dies betrachteten die Richter indes nicht als ausreichenden Hinweis.

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  • veröffentlicht am 25. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtACHTUNG: Neue Rechtslage nach BGH, Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 133/09 (hier)
    OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2008, Az. 4 U 173/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 477 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Werbung mit Slogans wie „24 Monate Herstellergarantie“ oder „24 Monate Gewährleistung“ wettbewerbswidrig sein kann, wenn zum Inhalt der angebotenen Garantie keinerlei Angaben getätigt werden. Gemäß § 477 BGB sind zu einer Herstellerstellergarantie, wenn eine solche angeboten wird, ausführliche Informationen zu Umfang und Inhalt dieser Garantie anzugeben. Erfolgt dies erst bei Auslieferung der Ware durch Übergabe der Unterlagen, ist dies nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend. Denn der Abschluss der Garantie sei Bestandteil des Kaufvertrages, so dass alle relevanten Informationen dem Verbraucher bereits bei Vertragsschluss vorliegen müssen. Wird dies versäumt, handele der Verkäufer wettbewerbswidrig. Liege bei der Klausel „24 Monate Herstellergarantie“ ohne weitere Angaben nach den Ausführungen des Gerichts eine Unter-Information des Käufers vor, so handele es sich bei „24 Monate Gewährleistung“ um eine Irreführung. Die Anpreisung der Gewährleistung in dieser Form erwecke den Eindruck, dass der Verbraucher eine Vergünstigung erhalte. Da die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche jedoch immer zwischen Unternehmer und Verbraucher gelten, sei diese Hervorhebung einer Selbstverständlichkeit ebenfalls wettbewerbswidrig.

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