Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom [unbekannt], Az. 2 U 7/10
    § 307 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Möbelunternehmen gegenüber Verbrauchern keine allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Form eines Stempelaufdrucks) verwenden darf, wonach der Kunde bestätigt, dass die bestellte Ware durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden kann. „Für den Transport ohne Schäden am Möbel ist bei Anlieferung das Möbelhaus verantwortlich. Verpackungsmaße und Zerlegbarkeit sind dem Verbraucher unbekannt. Es muss deshalb bei der Verantwortlichkeit des Möbelhauses verbleiben“ forderte die klagende Verbraucherzentrale Baden Württemberg. Auf die Pressemitteilung hingewiesen hat der Kollege Geburtig.

  • veröffentlicht am 12. Mai 2010

    Die Kollegen von der Kanzlei Sewoma warnen Onlinehändler davor, iPads aus den USA in die EU zu importieren, um sie hier vor der „offiziellen“ Apple-Auslieferungsfrist (28.05.2010) oder einfach nur billiger in Deutschland vertreiben zu können. Das ist richtig. Die Firma Apple als Markeninhaber kann über den Vertrieb der iPads bestimmen, solange die Ware nicht mit Zustimmung Apples in der EU in den Verkehr gebracht worden ist („Erschöpfungswirkung“, § 24 Abs. 1 MarkenG). Wir fügen an: Kaum hilfreicher ist es, ein in der EU ansässiges Partnerunternehmen (z.B. in Polen) zwischenzuschalten, welches die Ware nach Deutschland weiterhandelt. Erforderlich ist nämlich, dass – wenn die Ware von Apple schon nicht in der EU auf den Markt gebracht wurde – Apple der Einfuhr der iPads in die EU zugestimmt hat (vgl. OLG Frankfurt GRUR Int. 1998, S. 313Reimport aus Russland). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Memmingen, Urteil vom 23.12.2009, Az. 1 HK O 1751/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Memmingen hat entschieden, dass die Nachfrage an ein Unternehmen, dessen Daten der Versender ohne Zutun des Unternehmens in eine Datenbank aufgenommen hat, auf Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Daten eine unzulässige Form der Nachfragewerbung ist. Dem klagenden Unternehmen stehe damit ein Unterlassungsanspruch zu. Die Verteidigung des Beklagten, dass lediglich eine Informationsbeschaffung für einen kostenlosen Eintrag und damit eine Nachfrage für eine unentgeltliche Leistung vorliege, mit der die Klägerin ihr Einverständnis dadurch erklärt habe, dass sie in ihrem Internet-Auftritt Anfragen zu ihrem Unternehmen erlaube, überzeugte das Gericht nicht. Das Gericht führte aus:

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  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    BPatG, Beschluss vom 18.11.2009, Az. 27 W (pat) 139/09
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass das Kennzeichen „German Poker Players Association“ für Spiele, Spielzeug, sportliche und kulturelle Aktivitäten, Unterhaltung, Erziehung und Ausbildung; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen als Marke eingetragen werden kann. Schutzhindernisse aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG stünden dem nicht entgegen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2010, Az. 32 C 3215/09-48
    §§ 280 BGB; 823 BGB

    Das AG Frankfurt a.M. hat laut einer dpa-Meldung vom 20.04.2010 entschieden, dass ein für den Geldtransfer zuständiges Unternehmen nicht ohne weiteres haftet, wenn die Geldtransfer-Methode des Unternehmens für betrügerische Geschäfte missbraucht wird. Der betroffene Verbraucher kaufte über das Internet einen Pkw eines im Ausland ansässigen Verkäufers. Letzterer verlangte von dem Käufer, seinen Namen zu nennen und die Kaufsumme von 4.300,00 EUR bei einem Geldtransfer-Unternehmen zu hinterlegen. In der Folge wies sich der Verkäufer durch gefälschte Papiere aus und ließ sich das Geld auszahlen, ohne dem Verkäufer den versprochenen Pkw zu übereignen. Der betrogene Käufer verlangte nun, da der Verkäufer unbekannten Ortes verzogen war, den Kaufpreis von dem Transfer-Unternehmen zurück. Erfolglos: Wenn der Verkäufer dem Unternehmen den Namen des Geschäftspartners nennen könne, so das Amtsgericht, sei er berechtigt, sich das Geld auszahlen zu lassen.

  • veröffentlicht am 11. Mai 2010

    Nach einer Pressemeldung droht die GEMA der Firma Google als Betreiberin der YouTube-Plattform mit der Löschung aller Musikvideos. Möglich machen soll dies ein internationaler Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften. Die GEMA fordert gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften von YouTube, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 01.04.2009 genutzten Werke zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC, die französische SACEM und die SIAE (Italien). (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 26.03.2010, Az. C-91/09
    Art. 5 Abs. 1 lit. a EU-RL 89/104

    Der EuGH hat entschieden, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden grundsätzlich verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes (z.B. Google AdWords) ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben. Voraussetzung müsse nach Auffassung des EuGH allerdings sein, dass bei dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen sei, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammten. Bereits drei Tage zuvor hatte der EuGH ähnlich entschieden, Google aber vom Vorwurf des systematischen Markenverstoßes „freigesprochen“ (vgl. EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az. C-236/08 bis C-238/08).

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    AG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2010, Az. 57 C 8526/08
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 3 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiberin einer Bildagentur bei rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder („Bilderklau“) zwar dem Grunde nach Schadensersatz fordern kann („fiktive Lizenzkosten“), zur Bemessung der Schadensersatzhöhe sich aber nicht auf die eigenen Konditionen, wie sie in ihren AGB festgesetzt sind, verweisen darf. Insofern würde es sich um Vertragsbedingungen handelt, die nur für den Fall der vertraglichen Nutzung und etwaiger Verstöße innerhalb der Vertragsbeziehung gelten würden. [Diese Argumentation halten wir angesichts der restlichen Rechtsprechung für bemerkenswert.] (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562/07 – 47
    §§ 97, 85, 19a UrhG

    In dieser Entscheidung hatte das AG Frankfurt sich mit der Frage zu befassen, welchen Beweiswert die von einer Tauschbörsen-Überwachungs-Software herausgefundene IP-Adresse eines Filesharers hat. Dafür wurde die von der Klägerin bzw. einer von der Klägerin beauftragten Firma eingesetzte Software „File Sharing Monitor“ durch eine Sachverständigen beurteilt. Dieser bescheinigte der Software nach seiner Überprüfung uneingeschränkte Zuverlässigkeit. Mit Hilfe der Software könne festgestellt werden, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten werde. Die Überprüfung durch den Sachverständigen habe auch ergeben, dass die Ergebnisse der Suchsoftware richtig protokolliert werden. Reklamierte Fehlerquellen (z.B. Möglichkeit des Verfälschens von IP-Adressen; Möglichkeit, dass verschiedene Dateien den exakt gleichen Hashwert produzieren) habe der Gutachter lediglich als theoretische Möglichkeit bejaht, indes praktisch ausgeschlossen. Im Ergebnis habe die Klägerin durch die Ergebnisse der Überwachungssoftware und die Auskunft des Internetproviders hinsichtlich des Anschlussinhabers der ermittelten IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen. Das pauschale Bestreiten des Beklagten habe diesen Beweis des ersten Anscheins nicht erschüttern können. Er hätte konkrete Tatsachen darlegen müssen, aus denen sich ein atypischer Geschehensablauf nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch hätte ergeben können.
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  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    KG Berlin, Urteil vom 18.03.2010, Az. 10 U 139/09
    §§
    823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt innerhalb einer kritischen Berichterstattung zu seiner beruflichen Tätigkeit mit Namen genannt werden darf. Das Kammergericht liegt damit auf einer Linie mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, Az. 1 BvR 2477/08), welches sich bereits mit der Frage zu befassen hatte, ob die E-Mail-Korrespondenz eines Rechtsanwalts veröffentlicht werden dürfe. (mehr …)

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