Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    LG München I , Urteil vom 28.04.2009 , Az. 3 O 3253/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG München I ist der Rechtsansicht, dass dem Einzelnen bei der Verbreitung von Gerüchten „ein geschützter Freiraum“ zusteht (vgl. Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 106). Mit einer Email hatte sich der Antragsgegner an die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde gewendet und von ihm zugetragenen Gerüchten berichtet, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut habe. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email hatte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich versandt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2009, Az. 6 W 67/09
    § 140 Abs. 1 MarkenG, § 13 RVG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass in einem gerichtlichen Verfahren die Kosten des Patentanwalts gemäß § 140 Abs. 1 MarkenG auch dann zu erstatten sind, wenn der Rechtsverstoß „auf der Hand liegt“. Die Geltendmachung solcher Kosten erfolge keineswegs rechtsmissbräuchlich. Denn auch in einem Rechtsstreit über Art und Umfang der Auskunftspflichten könnten sich erhebliche markenrechtliche Probleme stellen. Ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe zudem nur für den Fall einer Kennzeichenverletzung. Diese sei jedoch nicht abschließend geklärt, zumal die in dem Verfahren abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben worden sei. Das LG Berlin hatte im Ergebnis noch anders geurteilt und eine Schadensminderungspflicht angenommen (Link: LG Berlin).

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  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Unsere Kanzlei erhielt vor wenigen Tagen folgende elektronische Zuschrift: „Sehr geehrte Damen und Herren, bei http://www. […] .de/index.html wird ein Songtext gewerblich genutzt, von [Gruppe][Titel] mfG, [Vorname]„. Abgesehen davon, dass uns der Absender nicht seine vollständige Adresse mitteilt: Was, sehr geehrter Absender, sollen wir nun für Sie tun? Sie sind offensichtlich nicht anspruchsberechtigt, die Popularabmahnung dem Urheberrecht fremd und – ganz wichtig – wir nicht die Urheberrechtspolizei, mit deren Hilfe die (anzunehmende) Störung Ihrer Vertragsbeziehung sanktioniert wird.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06
    § 8 Abs. 4 UWG, § 826 BGB

    Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nicht nur der – im entscheidenden Zeitpunkt der Vollstreckung meist – insolvente Wettbewerber auf Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, sondern auch der abmahnende Rechtsanwalt. Im vorliegenden Fall sah das Landgericht eine gesamtschuldnerische Haftung des Rechtsanwalts mit seinem Mandanten gemäß § 826 BGB als gegeben an, da die streitgegenständliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt sei. Der Rechtsmissbrauch, so die Berliner Richter, ergebe sich u.a. aus einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Abmahnungen und den damit zusammenhängenden Rechtsanwaltsgebühren, die der Abmahnerin dadurch entstanden seien. Insgesamt habe diese 160 Mitbewerber abgemahnt, jeweils mit einem Streitwert von 10.000,00 bzw. 20.000,00 Euro. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    LG Bochum, Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass bereits insgesamt fünf Abmahnungen für einen Fall von Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sprechen können, wenn der abmahnende Wettbewerber einen geringen Jahresumsatz (vorliegend weniger als 2.500,00 EUR) erwirtschaftet, welcher nur einen Bruchteil der Abmahnungskosten beträgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 04.02.2009, Az. 4 U 213/08
    § 5 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6 TMG, § 312c BGB, §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei Onlineangeboten in jedem Fall die Handelsregister- sowie die Umsatzsteueridentitäts- oder eine Wirtschaftsidentitätsnummer (UStG/AO) des Händlers angegeben werden muss. Es handele sich auch nicht nur um einen „Bagatallverstoß“ (wohl: unerheblichen Verstoß). Auch wurde der angesetzte Streitwert von 15.000,00 EUR angesichts des Vorliegens zweier Verstöße (Handelsregister- und Umsatzsteueridentifika-tionsnummer) bestätigt. Eingehend widmete sich der Senat den Auswirkungen der UGP-Richtlinie auf das deutsche Wettbewerbsrecht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Designstudent Alexander Lehmann fertigte als Abschlussarbeit im Fach Virtual Design an der Fachhochschule Kaiserslautern ein Video, dass sich des Tons und des Logos der Kampagne „Du bist Deutschland“ (JavaScript-Link: DbD) bediente und nannte es „Du bist Terrorist“. Inhaltlich setzt sich das Video kritisch mit aktuellen sicherheitspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik auseinander. Dies rief wohl die für die Kampange „Du bist Deutschland“ verantwortliche Agentur kempertrautmann (JavaScript-Link: kempertrautmann) auf den Plan, welche dem Vernehmen nach (die Abmahnung liegt uns nicht vor) Unterlassung verlangte, anderenfalls sie kurzfristig weitergehende rechtliche Schritte zu beschreiten habe (JavaScript-Link: Lehmann). Die Agentur sehe, so Lehmann, ihre Rechte an der Wort-/Bildmarke „Du bist Deutschland“ (DPMA Reg.Nr. 305265601) verletzt, aber auch Persönlichkeitsrechte der in dem Originalvideo gezeigten Kinder. Die Abmahnung schlug binnen weniger Tage größere Wellen in den Windungen des Internets (JavaScript-Link: Lehmann), kam auch bei den Online-Diensten von Tageszeitungen wie der Zeit an (JavaScript-Link: Zeit) und soll schließlich zu einem Telefonat der Kontrahenten geführt haben, in dem sich kempertrautmann damit zufrieden gab, dass nunmehr lediglich die Persönlichkeitsrechte der Kinder zu wahren seien, was Lehmann prompt zusagte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

    OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 26.03.2009, Az. 6 U 242/08
    §§ 3 Abs. 1, 5, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch mehrere Wettbewerbsverstöße gestützt werden kann. Unerheblich sei, ob sämtliche der genannten Wettbewerbsverstöße gegeben seien. Ein Unterlassungsantrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2001, 453 – TCM-Zentrum, Rn. 30) schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthalte; auf die Frage, ob die beanstandete Verletzungshandlung auch im Übrigen wettbewerbswidrig sei, komme es dann nicht mehr an. Daraus ergebe sich die Möglichkeit des Gerichts, sich gegebenenfalls nur mit einem das Verbot rechtfertigenden Verstoß zu befassen. In der Folge könne ein Berufungsgericht das in erster Instanz ausgesprochene Verbot der konkreten Verletzungshandlung nicht nur mit dem vom Erstgericht angenommenen, sondern auch mit einem anderen der gerügten Wettbewerbsverstöße begründen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    LG Duisburg, Urteil vom 17.12.2008, Az. 25 O 17/08
    §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG Duisburg hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass sich eine Bürogemeinschaft von drei Rechtsanwälten, bei denen nur zwei der Rechtsanwälte über einen Fachanwalt verfügen, nicht als ein „Fachanwaltszentrum“ bezeichnen darf.  Auch hatten die Duisburger Richter zu entscheiden, wann die Werbung mit einer „Kooperation“ irreführend sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)eBay hat in Großbritannien eine neue Kampagne gestartet, die sich nach Mitteilung von onlinemarktplatz.de „Kämpfen gegen Plagiate mit eBay“ nennt (JavaScript-Link: onlinemarktplatz). eBay möchte dem Vernehmen nach insbesondere Mitglieder aus der Unterhaltungselektronik gewinnen, um mit eBay weltweit gemeinsam gegen Fälschungen zu arbeiten. Doug McCallum, eBay Senior Vize-Präsident, Europa, wirbt für das eBay-VeRO-Programm mit den Worten: „Die vorangegangene hohe Anzahl an Gerichtsverfahren, die eBay kürzlich durchleben musste, ist ein zu offensichtliches Indiz dafür, dass viele Markeninhaber immer noch glauben, dass der Online-Marktplatz eBay zu wenig gegen dagegen tut, Plagiate von der Seite fernzuhalten. Natürlich sind Fälschungen für Markenrechtsinhaber sehr schädlich. Deshalb laden wir alle Markeninhaber dazu ein, mit uns den Kampf gegen Fälschungen aufzunehmen und zwar bevor Verbraucher diese überhaupt erst erwerben können.“ Jüngst hatte das OLG Düsseldorf eine Klage der Firma Rolex gegen die Internethandelsplattform eBay in Deutschland abgewiesen (Link: OLG Düsseldorf).

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