IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2010

    LG Göttingen, Urteil vom 15.10.2010, Az. 3 O 8/10
    §§
    339 S. 2, 145 ff BGB

    Das LG Göttingen hat entschieden, dass ein Fax-Sendeprotokoll weder den Beweis des Zugangs beim Beklagtenvertreter begründet, noch einen Anscheinsbeweis hierfür darstellt. Die Kammer folge insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und nicht der Auffassung des OLG München, denn der Sendebericht mit OK-Vermerk zeige nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an, wobei nicht ausgeschlossensei , dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitere, wie es der BGH hervorgehoben habe. Allerdings sei bei modernen höherwertigen Telefaxgeräten der Empfang anhand des Speichers überprüfbar, sodass es nach der Vorlage eines Sendeberichts mit OK-Status dem Empfänger im Rahmen der sekundären Darlegungslast obliege, vorzutragen, ob die Verbindung im Speicher seines Geräts enthalten sei und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führe. Dies gelang dem Beklagten im vorliegenden Fall. Vgl. pro Zugangsfiktion OLG Karlsruhe, OLG München (hier und hier), OLG Celle, wohl auch OLG Frankfurt a.M. und ausdrücklich auch AG Hagen. Contra Zugangsfiktion: OLG Brandenburg, OLG Düsseldorf und LG Hamburg. Zitat aus der Entscheidung des LG Göttingen:
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  • veröffentlicht am 26. August 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010, Az. I-20 U 37/10
    § 130 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat eher en passant darauf hingewiesen, dass die Glaubhaftmachung der Versendung eines Dokuments per Fax (wir gehen davon aus, durch Vorlage des Sendeprotokolls mit dem Sendevermerk „Ok“) nicht für dessen Zugang spreche. Im vorliegenden Fall ging es um die Übersendung einer einstweiligen Verfügung per Fax: Im Übrigen habe die Antragstellerin allenfalls die Absendung des Beschlusses mit den Anlagen AS3 und AS4 glaubhaft gemacht. Schon ein Zugang der vollständigen Sendung sei damit jedoch noch nicht belegt, auch bei Faxsendungen liefere die Absendung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang (Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 130 Rz. 21). (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht dazu verpflichtet werden kann, den Zugang auf rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a. Zugang zu dem Internetdienst „d…am“, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer Sperre so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am“ mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.

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  • veröffentlicht am 30. Mai 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2010, Az. 19 U 213/09
    § 130 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat indirekt entschieden, dass und wie der Zugang eines Fax-Schreibens, welches auf dem entsprechenden Sendeprotokoll einen „Ok“-Vermerk aufweist, substantiiert bestritten werden kann. Zwar begründe die im Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers. Jedoch sei zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empfänger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreite, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Oldenburg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 7 C 7487/09
    §§ 280; 307 ff.; 611 BGB

    Das AG Oldenburg hat entschieden, dass ein Access-Provider, welcher dem Kunden vertraglich einen DSL-Zugang zum Internet verspricht, nicht jederzeit eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit gewährleisten muss. Bei dem Access-Provider-Vertrag handele es sich um einen Dienstvertrag, auf den Dienstvertragsrecht Anwendung finde (BGH NJW 2005,2076). Charakteristisch fu?r den Dienstvertrag sei, dass der Access-Provider keinen bestimmten Erfolg schulde, insbesondere nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungs- geschwindigkeit. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 31.08.2009, Az. 113 C 656/08
    §§ 151, 305 BGB

    Das AG Köln hat entschieden, dass ein Verzicht auf die Erklärung einer Annahme nicht per AGB geregelt werden kann. Der Beklagte hatte eine Vertragsurkunde unterzeichnet, in der es hieß „Mein Beitrittsangebot erfolgt unter Anerkennung des im Immissionsprospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrages. Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichte ich“. Die in dem Vertrag vereinbarten monatlichen Zahlungen stoppte der Beklagte. Das Gericht befand, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die noch offenen Beträge habe. Grund dafür sei, dass kein Vertrag zustande gekommen sei.

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  • veröffentlicht am 28. März 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2010, Az. 19 U 213/09
    § 130 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass eine im Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) zwar keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers darstelle. Jedoch sei zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empfänger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreitet, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht wird. Auch der BGH habe nunmehr hinsichtlich des Problems der Vollständigkeit des per Telefax übermittelten Dokuments seine Auffassung modifiziert (vgl. BGHZ 167, 214 ff.). Für den vollständigen Eingang eines per Telefax übermittelten Dokuments stelle er nunmehr auf die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab. Diese Grundsätze seien, wie dies bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2009, 245) vertreten habe, auch auf das Problem des Zugangs im Sinne des § 130 BGB zu übertragen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2009, Az. 312 O 142/09
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auch per E-Mail versandt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte der abmahnende Rechtsanwalt seine Abmahnung an die Antragsgegnerin geschickt sowie per Blindkopie (bcc, blind carbon copy) an einen Kollegen aus der eigenen Kanzlei, der den Zugang der Email eidesstattlich versichert hatte. Bei der Antragsgegnerin war die E-Mail-Abmahnung nicht zur Kenntnis genommen, weil sie von der „Firewall“ abgefangen worden war. Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreiche, habe der Adressat zu tragen.
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  • veröffentlicht am 11. Mai 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2009, Az. 327 O 583/08
    §§ 91, 93 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass, auch wenn der in einer einstweiligen Verfügung formulierte Unterlassungsanspruch anerkannt wird, mit Erfolg gegen die Kostenlast einer einstweiligen Verfügung protestiert werden kann. Im vorliegenden Fall war eine Abmahnung ausgesprochen worden, auf welche der Abmahnungsgegner aber nicht reagiert hatte. Daraufhin hatte der Antragssteller eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche der Antragsgegner sofort mit Ausnahme der Kostenentscheidung, nach der er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, als endgültige Regelung anerkannte. Mit einem Widerspruch wandte sich der Antragsgegner sodann gegen den Bestand der Kostenentscheidung. Er vertrat die Ansicht, keine Veranlassung zur Einleitung des Verfahrens gegeben zu haben, so dass die Antragstellerin gemäß § 93 ZPO die Kosten des Rechtstreits zu tragen habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. März 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2008, Az. 312 O 837/07
    § 130 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Vorlage einer Faxsendebestätigung nicht ausreicht, um den Zugang eines (Abmahn-) Schreibens zu beweisen. Die Sendebestätigung sei lediglich geeignet, zu beweisen, dass zwischen dem Faxgerät des Absendenden und dem Faxgerät des Empfängers eine Telefonverbindung bestanden habe. Dass bestimmte Daten übermittelt worden seien, so die Hamburger Richter, lasse sich auf diese Weise nicht beweisen. In der Folge hatte der Abmahnende, welcher seine Abmahnung per Fax versandt hatte, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, nachdem der Abgemahnte die Unterlassungsansprüche sofort anerkannt hatte und hinsichtlich der Kosten Widerspruch eingelegt hatte. Das LG Hamburg schließt sich damit der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Link: OLG Brandenburg) an. Entgegengesetzt entschieden haben das OLG Karlsruhe (Link: Faxprotokoll1) und das OLG Celle (Link: Faxprotokoll2).

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