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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Duisburg, Beschluss vom 18.01.2011, Az. 11 O 4/11
    §§ 823, 1004 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Der LG Duisburg hat entschieden, dass der Streitwert für die Übersendung unerwünschter Faxnachrichten, sog. Fax-Spam, 6.000,00 EUR beträgt. Vgl. auch LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 O 497/09 (Streitwert: 10.000 EUR). Zur Frage, wer als „Störer“ gilt: OLG Hamm (Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09). Zu einer Faxspam-Sperrliste der BITKOM (hier) und zur Frage ob Fax-Spamming wettbewerbswidrig ist (LG Leipzig, Urteil vom 09.03.2007, Az. 5 O 4051/06). Zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR für unerwünschte Faxwerbung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2008, Az. I-20 U 48/08). Auf die Entscheidung des LG Duisburg hingewiesen hatte RA Andreas Gerstel. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2010

    LG Göttingen, Urteil vom 15.10.2010, Az. 3 O 8/10
    §§
    339 S. 2, 145 ff BGB

    Das LG Göttingen hat entschieden, dass ein Fax-Sendeprotokoll weder den Beweis des Zugangs beim Beklagtenvertreter begründet, noch einen Anscheinsbeweis hierfür darstellt. Die Kammer folge insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und nicht der Auffassung des OLG München, denn der Sendebericht mit OK-Vermerk zeige nur die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an, wobei nicht ausgeschlossensei , dass die Datenübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz scheitere, wie es der BGH hervorgehoben habe. Allerdings sei bei modernen höherwertigen Telefaxgeräten der Empfang anhand des Speichers überprüfbar, sodass es nach der Vorlage eines Sendeberichts mit OK-Status dem Empfänger im Rahmen der sekundären Darlegungslast obliege, vorzutragen, ob die Verbindung im Speicher seines Geräts enthalten sei und ob und auf welche Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führe. Dies gelang dem Beklagten im vorliegenden Fall. Vgl. pro Zugangsfiktion OLG Karlsruhe, OLG München (hier und hier), OLG Celle, wohl auch OLG Frankfurt a.M. und ausdrücklich auch AG Hagen. Contra Zugangsfiktion: OLG Brandenburg, OLG Düsseldorf und LG Hamburg. Zitat aus der Entscheidung des LG Göttingen:
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  • veröffentlicht am 30. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. I-20 U 206/09
    §
    91a Abs. 1 Satz 1 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit eingelegte Berufung auch dann fristgerecht eingeht, wenn das Fax zwar nicht auf dem Zentralfax des Oberlandesgerichts, so doch aber irgendeinem Fax (hier: des Pressesprechers), welches vom Oberlandesgericht unterhalten wird, eingeht. Es wäre nicht sachgerecht, so der Senat, aus der Zuordnung eines bestimmten Geräts zu einer bestimmten Verwaltungsaufgabe, hier der des Pressesprechers, die Konsequenz zu ziehen, Eingänge dort als von der allgemeinen Verteilung innerhalb des Gerichts ausgeschlossen zu betrachten und Eingänge, die die Rechtsprechungstätigkeit der Spruchkörper betreffen, wie „Irrläufer“ zwischen verschiedenen Behörden zu behandeln. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010, Az. I-20 U 37/10
    §§ 929 Abs. 2, 195, 192, 189 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zustellung einer einstweiligen Verfügung auch dann mit Anlagen zu erfolgen hat, wenn die Verfügung bereits aus dem Tenor heraus verständlich ist oder/und die betreffenden Anlagen bereits mit der Abmahnung übersandt wurden. (Vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2009, Az. 6 W 85/09 zur Frage, ob die Anlagen in Farbe zuzustellen sind). Zu den wesentlichen Entscheidungsgründen der Düsseldorfer Richter:

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  • veröffentlicht am 26. August 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2010, Az. I-20 U 37/10
    § 130 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat eher en passant darauf hingewiesen, dass die Glaubhaftmachung der Versendung eines Dokuments per Fax (wir gehen davon aus, durch Vorlage des Sendeprotokolls mit dem Sendevermerk „Ok“) nicht für dessen Zugang spreche. Im vorliegenden Fall ging es um die Übersendung einer einstweiligen Verfügung per Fax: Im Übrigen habe die Antragstellerin allenfalls die Absendung des Beschlusses mit den Anlagen AS3 und AS4 glaubhaft gemacht. Schon ein Zugang der vollständigen Sendung sei damit jedoch noch nicht belegt, auch bei Faxsendungen liefere die Absendung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang (Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 130 Rz. 21). (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2010, Az. 19 U 213/09
    § 130 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat indirekt entschieden, dass und wie der Zugang eines Fax-Schreibens, welches auf dem entsprechenden Sendeprotokoll einen „Ok“-Vermerk aufweist, substantiiert bestritten werden kann. Zwar begründe die im Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers. Jedoch sei zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empfänger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreite, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. März 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2010, Az. 19 U 213/09
    § 130 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass eine im Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk bezeichnete Übertragung eines Telefaxschreibens nach bisheriger Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1995, 665) zwar keinen Beweis des ersten Anscheins hinsichtlich des Zugangs am Faxgerät des Empfängers darstelle. Jedoch sei zweifelhaft, ob diese Auffassung, zumindest dann, wenn der Empfänger den Faxzugang einfach und nicht substantiiert bestreitet, den heutigen technischen Gegebenheiten noch gerecht wird. Auch der BGH habe nunmehr hinsichtlich des Problems der Vollständigkeit des per Telefax übermittelten Dokuments seine Auffassung modifiziert (vgl. BGHZ 167, 214 ff.). Für den vollständigen Eingang eines per Telefax übermittelten Dokuments stelle er nunmehr auf die Speicherung der gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Empfängers ab. Diese Grundsätze seien, wie dies bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2009, 245) vertreten habe, auch auf das Problem des Zugangs im Sinne des § 130 BGB zu übertragen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2010

    OLG Hamm, Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Faxe mit Kreditangeboten für sich von einer ausländischen Adresse versenden lässt und eine ausländische Ltd. als Absender angibt, jedoch in der Kontaktadresse angegeben wird, in Hinblick auf den unzulässigen Fax-Spam als Störer gilt. Entsprechend hatte das LG Hagen (Urteil vom 23.03.2009, Az. 4 O 366/07) den Beklagten für die Versendung unerbetener Werbefaxe zur Unterlassung und zum Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte per gerichtlichem Hinweis die vorinstanzliche Auffassung zur Identitätszuweisung. Die Störereigenschaft des Beklagten sei schon deshalb nicht fraglich, weil er nicht ansatzweise dargelegt habe, dass er für die Versendung von Werbefaxen nicht verantwortlich sei und diese insbesondere nicht habe steuern können. Im konkreten Fall hatte der Beklagte auf dem Fax als Absender die niederländische Niederlassung der Intertraeder International Enterprise Ltd. angegeben. Als Kontaktadressen wurden ein deutsches Postfach und mehrere deutsche Rufnummern angegeben, wobei letztere durch eine besondere Schreibweise eine internationale Rufnummer vorgaukelten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin bekanntes Sprichwort besagt, dass Angriff die beste Verteidigung ist. So schlägt der in diesen Tagen arg in die Defensive gedrängte Kollege Dr. Kornmeier (Link: Fax) in einem Interview der Financial Times Deutschland jetzt zurück. Hellhörig macht die ausweichende Antwort des Kollegen auf die Frage der FTD, ob das Fax tatsächlich von ihm stamme. „Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern.“ Dies ist natürlich sein gutes Recht und verurteilt werden soll der Mann allein deswegen auch nicht. Er hat aber auch die Möglichkeit verstreichen lassen, die Vorwürfe zu entkräften. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2009

    Das sieht jetzt nicht ganz so gut aus, sollte es sich nicht um einen gut aufgemachten Internet-Hoax handeln. Aus einem Fax, das dem Anschein nach von der Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner stammt, von dem Kollegen Udo Kornmeier selbst unterschrieben ist und an die britische Kanzlei Davenport Lyons gerichtet ist, geht hervor, dass die Firma DigiProtect bei den in ihrem Namen ausgelösten Abmahnwellen im Filesharing-Bereich keinerlei Risiko hinsichtlich der Abmahnkosten trägt („The whole project is a ’no cost‘-project for the original right holders“). Die von ihr mandatierten Rechtsanwaltskanzleien sollen vielmehr auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeiten, indem sie von den „Erlösen“ aus einer Abmahnung (Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten) 37,5 % erhalten und hieraus ihren eigenen Aufwand für die Abmahnung (dies wären z.B. Personal- und Bürokosten) zu bestreiten haben. Was wir davon halten? Wir haben uns mit der Frage einmal näher befasst: (mehr …)

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